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Volume No. 38 (844-861), 1926/10/29

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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851. Vorlage (Fin. VIII, l Qrd.) — zur Beschlußfassung — über den An 
kauf des Fabrikgrundstücks der Celluloidwarenfabrik in Hermsdorf. 
Durch Beschluß vom 28. Januar 1926 — Prot. Nr. 9 — hat die 
Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung versagt zu dem in unserer 
Borlage vom 7. Mai 1925 — Drucks. 366 —, auf die wir Bezug nehmen, 
beantragten Austausch des auf dem anliegenden Plan — Anlage 2 — 
rot und gelb umrandeten Grundstücks der Stadt Berlin am Holzweg in 
Wittenau von etwa 10 372 qm gegen das auf dem anliegenden Plan 
— Anlage 1 — gelb umrandete Grundstück der Gebr. Seidel an der Hill- 
mannstraße, Ecke Freiherr-Vom-Stein-Straße in Hermsdorf von etwa 
2593 qm, und davon Kenntnis genommen, daß das Bezirksamt Reinicken 
dorf, ohne die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung abzuwarten, 
den Grundstückstaufch bereits vollzogen und die dazu erforderlichen grund- 
buchlichen Eintragungen herbeigeführt hat. Sie hat uns ferner ersucht, 
das hiernach Erforderliche zu veranlassen und darüber in einer Vorlage 
zu berichten. Hierzu bemerken wir: 
Das Bezirksamt Reinickendorf hat zwar seine Befugnisse zweifellos 
überschritten; da jedoch der Stadt keinerlei Schaden dadurch erwachsen, 
es im Gegenteil verhindert worden ist, daß der feuergefährliche Betrieb der 
Celluloidwarcnfabrik erweitert werden konnte, und wir vor einem lang 
wierigen, für uns ln seinem Ausgang recht zweifelhaften Prozeß wegen 
Schadensersatz aus ungerechtfertigter Berweigerung der Bauerlaubnis 
bewahrt wurden, kommen irgend welche Maßnahmen gegen die Vertreter 
des Bezirksamts wegen Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse nicht in 
Frage. Das Bezirksamt hat aber seine Bemühungen fortgesetzt, den 
Fabrikbetrieb vollständig aus Hermsdorf zu entfernen. Nach langen mühe 
vollen Verhandlungen ist es jetzt dem Bezirksamt Reinickendorf gelungen, 
mit den Inhabern der Fabrik, den Gebr. Seidel, folgendes Abkommen 
zu treffen, das wir in Uebereinstimmung mit dem Bezirksamt Reinicken 
dorf und unseren Grundeigentumsausschuß zur Annahme empfehlen. 
1. Sie verkaufen der Stadt die auf dem vorliegenden Plan gelb um 
randeten, im Grundbuche von Hermsdorf Bd. 18 Blatt Nr. 536 und Bd. 62 
Blatt Nr. 1857 verzeichneten Grundstücke, auf denen sich das Fabrikgebäude 
befindet, von 1284 qm für 10 OM Ji. 
2. Als Entschädigung für die Verlegung des Fabrikbetriebes nach 
Wittenau zahlt die Stadt 15 OM M. 
3. Für den Schaden, der der Hermsdorfer Celluloidwarenfabrik 
G. m. b. H- durch d»e Verzögerung des Neubaues und die Errichtung 
provisorischer Betriebsstätten entstanden ist, steht weder der genannten 
Gesellschaft noch den Herren Seidel und Friedländer ein Schadens- 
crsatzanspruch mehr zu. 
4. Das Kaufgeld und die Entschädigung sind bar zu zahlen, die Kosten 
des Kaufgeschäfts trägt die Stadt. 
Wir wiederholen unsern Antrag voni 7. Mai 1925 — Drucks. 366 — 
und bitten ferner zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf der in Hermsdorf an 
der Hillmannstraße bclegenen, im Grundbuche von Hcrmsdorf Bd. 18 
Blatt Nr. 536 und Bd. 62 Blatt Nr. 1857 verzeichneten Grundstücke von 
900 qni und 384 qm zun. Preise von 10 000 und unter den in der 
Magistratsvorlage vom 25. Oktober d. Js. näher bezeichneten Bedingungen 
einverstanden. 
Berlin, den 25. Oktober 1926. 
Magistrat. 
Büß. ' Busch. 
8t. V. 26. — B. 111. 2. — Bez. 20. 
852. Vorlage (Fin. VII,. 1. Grd.) — zur Beschlußfassung — über den An 
kauf eines Grundstücks an der Oranienburger Straße in Wittenau. 
Für den Bau des Nordkanals Tegel—Rosenthal wird das auf dem 
anliegenden Plan mit den Buchstaben abedeia umschriebene Grund 
stück an der Oranienburger Straße in Wittenau mit einem Flächeninhalt 
von 11 370 qm gebraucht. Die Eigentümerin, Frau Auguste B r h s ch 
geb. Wolf in Wittenau, hat es uns in rechtsverbindlicher Form unter 
folgenden Bedingungen zum Kauf angeboten: 
1. Der Kaufpreis beträgt 32 000 M, d. s. rd. 2,81 M je Quadratmeter. 
2. Er ist am Tage der Auflassung, die schulden- und lastenfrei sowie 
frei von Aufwertungsansprüchen zu erfolgen hat, bar zu zahlen. 
3. Die Kosten oes Kaufgeschäftes trägt die Stadt. 
Der Kaufpreis ist angemessen. 
Wir bitten in Uebereinstimmung mit dem Bezirksamt Reinickendorf, 
unserer Tiefbaudcputation und unseren! Grundeigentumsausschuß zu be 
schließen:
	        
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