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Volume No. 37 (822-842), 1926/10/22

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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Vergleich mit den Obliegenheiten anderer Stadtoberapotheker höher zu 
wertende Arbeit und die besondere Verantwortlichkeit des Amtes des 
Apothelendirektors rechtfertigen Einreihung in Gruppe 12. 
4. In Gruppe 12 ist eine neue Position: „Direktor der wissenschaft 
lichen Institute im Hauptgesundheitsamt" einzufügen. 
Begründung: Als zweckmäßig hat sich herausgestellt, zwei der 
im Hauptgcsundheilsamt bestehenden Institute (das hygienisch-bakterio 
logische und das chemische Institut) einer Oberleitung zu unterstellen und 
mit ihr den in Gruppe 12 eingereihten Abteilungsdirektor des Hygienisch- 
bakteriologischen Instituts zu beauftragen. 
5. Tie ehemaligen Gemeindcbauräre, jetzigen Magistratsoberbauräte 
von Pankow (S a e g e r) und Treptow (B i e n tz) erhallen vom 1. Oktober 
1926 ab für ihre Person die Bezüge der Gruppe 13. 
Begründung:. Tie früheren Gemcindebauräte S a e g e r und 
B i e n tz ivurdcn erstmalig in Gruppe 12 unserer Besoldungsordnung 
eingereiht. Tie Gemcindckörperschaften beschlossen später (Beschluß der 
Stadtverordnetenversammlung vom 26. Juni 1923, Prot. Nr. 25), diesen 
Beamten für ihre Person die Bezüge der Gruppe 13 zu gewähren. Ter 
Oberpräsident versagte jedoch seine Genehmigung gemäß tz 9 des damals 
noch gültig gewesenen Besoldungssperrgesetzes. 
Tiefe beiden Oberbauräte haben erneut beantragt, ihre Einreihung 
nachzuprüfen und hierbei die Bedeutung ihrer früheren Aemter als 
Gemeindebauräte zu berücksichtigen, sowie den früheren Gemeindebeschluß 
wieder herzustellen. 
Im Jahre 1923 hatten wir der Stadtverordnetenversammlung vor 
geschlagen, ihnen deshalb die Bezüge der Gruppe 13 für die Person zu 
getvähren, weil sie bis zur Bildung der Stadt Berlin zwar nicht Gemeinde- 
vorstandsmitglieder waren, wohl aber in ihren früheren Gemeinden in 
getvisiem Sinne die Stellung eines sachlichen Mitgliedes des Gemeinde- 
vorstandes hatten. Sie hatten die Stellung von Fachdezernenten unmittel 
bar unter dem Bürgermeister. Sie vertraten auch ihre Angelegenheiten 
selbständig iin Gemeindcvorstand und in der Gemeindevertretung. Wieder 
herstellung des früheren Gemeindcbeschlusses in der von uns oben vor 
geschlagenen Fvrnl halten wir für angemessen. 
6. Die in Gruppe 12 eingereihten Direktoren der Kunstgewerbeschulen 
Berlin und Charlottenburg und die Direktoren der Tischlerschule und des 
Gewerbesaals behalten ihre bisherigen Amtsbezeichnungen. 
Begründung: Tie Gemeindekörperschaften hatten am 8. April/ 
14. Mai 1925 (Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 
14. Mai 1925, Prot. Nr. 10) beschlossen, dem Direktor des Gewerbesaales 
und den Tlrektvren der Kunstgewerbeschulen Berlin und Charlottenburg 
die Amtsbezeichnung „Oberstudicndircktor", sowie dem Direktor der 
Tischlcrschule die Amtsbezeichnung „Studiendirektor" beizulegen. Ter 
Obcrpräsibent hat diese Amtsbezeichnungen mit der Maßgabe beanstandet, 
daß dem Direktor des Gewerbesaales die Amtsbezeichnung „Studien 
direktor", den Direktoren der Kunstgewerbeschulen Berlin u. Charlottenburg 
die Amtsbezeichnung „Direktor der Kunstgewerbeschule" und dem Direktor 
der Tijchlerschule die Amtsbezeichnung „Fachschuldirektor" beizulegen seien. 
Wir haben nunmehr beschlossen, diesen Beamten ihre bisherigen alten 
Amtsbezeichnungen überhaupt zu belassen, weil sie das Amt sogar besser 
bezeichnen, und Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde hierdurch 
verimedcn werden. 
7. Der Gärtner bei der Gütervcrwaltung (Witt) ist in Gruppe 6 
als „Verwaltungssekretär" nachträglich einzureihen. 
Begründung: Witt hat den Leiter des Gutes Blankenburg 
während dessen Abwesenheit zu vertreten. In der Hauptsache ist er 
Buchführer und Kassierer. Mit Rücksicht daraus, daß seine Tätigkeit über 
wiegend in der Verrichtung von Büroarbeiten besteht, wollen wir ihm 
die Amtsbezeichnung der Vcrwaltungsbeamten (Verwaltungssekretär) bei 
legen. Seine Tätigkeit entspricht der der Bürobeamten der Gruppe 6. 
Die Besoldung trägt zurzeit die Berliner Stadtgüter-G. m. b. H. 
Mehrkosten: Durch diese Abänderungen der Besoldungsordnung 
entstehen nur zu den Punkten 1, 3 und 5 Mehrkosten, die überdies gering 
sind und aus laufenden Mitteln gedeckt werden können. 
Wir bitten um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist mit den in der Vorlage vom 20. Oktober 1926 
genannten Abänderungen der Bcsoldungsordnung einverstanden. Die 
Mehrkosten sind aus lausenden Mitteln zu decken. 
Berlin, den 20. Oktober 1926. 
Magistrat. 
Scholtz. Lange. 
St. V. 26. - B. V. 1.
	        
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