605
Vergleich mit den Obliegenheiten anderer Stadtoberapotheker höher zu
wertende Arbeit und die besondere Verantwortlichkeit des Amtes des
Apothelendirektors rechtfertigen Einreihung in Gruppe 12.
4. In Gruppe 12 ist eine neue Position: „Direktor der wissenschaft
lichen Institute im Hauptgesundheitsamt" einzufügen.
Begründung: Als zweckmäßig hat sich herausgestellt, zwei der
im Hauptgcsundheilsamt bestehenden Institute (das hygienisch-bakterio
logische und das chemische Institut) einer Oberleitung zu unterstellen und
mit ihr den in Gruppe 12 eingereihten Abteilungsdirektor des Hygienisch-
bakteriologischen Instituts zu beauftragen.
5. Tie ehemaligen Gemeindcbauräre, jetzigen Magistratsoberbauräte
von Pankow (S a e g e r) und Treptow (B i e n tz) erhallen vom 1. Oktober
1926 ab für ihre Person die Bezüge der Gruppe 13.
Begründung:. Tie früheren Gemcindebauräte S a e g e r und
B i e n tz ivurdcn erstmalig in Gruppe 12 unserer Besoldungsordnung
eingereiht. Tie Gemcindckörperschaften beschlossen später (Beschluß der
Stadtverordnetenversammlung vom 26. Juni 1923, Prot. Nr. 25), diesen
Beamten für ihre Person die Bezüge der Gruppe 13 zu gewähren. Ter
Oberpräsident versagte jedoch seine Genehmigung gemäß tz 9 des damals
noch gültig gewesenen Besoldungssperrgesetzes.
Tiefe beiden Oberbauräte haben erneut beantragt, ihre Einreihung
nachzuprüfen und hierbei die Bedeutung ihrer früheren Aemter als
Gemeindebauräte zu berücksichtigen, sowie den früheren Gemeindebeschluß
wieder herzustellen.
Im Jahre 1923 hatten wir der Stadtverordnetenversammlung vor
geschlagen, ihnen deshalb die Bezüge der Gruppe 13 für die Person zu
getvähren, weil sie bis zur Bildung der Stadt Berlin zwar nicht Gemeinde-
vorstandsmitglieder waren, wohl aber in ihren früheren Gemeinden in
getvisiem Sinne die Stellung eines sachlichen Mitgliedes des Gemeinde-
vorstandes hatten. Sie hatten die Stellung von Fachdezernenten unmittel
bar unter dem Bürgermeister. Sie vertraten auch ihre Angelegenheiten
selbständig iin Gemeindcvorstand und in der Gemeindevertretung. Wieder
herstellung des früheren Gemeindcbeschlusses in der von uns oben vor
geschlagenen Fvrnl halten wir für angemessen.
6. Die in Gruppe 12 eingereihten Direktoren der Kunstgewerbeschulen
Berlin und Charlottenburg und die Direktoren der Tischlerschule und des
Gewerbesaals behalten ihre bisherigen Amtsbezeichnungen.
Begründung: Tie Gemeindekörperschaften hatten am 8. April/
14. Mai 1925 (Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom
14. Mai 1925, Prot. Nr. 10) beschlossen, dem Direktor des Gewerbesaales
und den Tlrektvren der Kunstgewerbeschulen Berlin und Charlottenburg
die Amtsbezeichnung „Oberstudicndircktor", sowie dem Direktor der
Tischlcrschule die Amtsbezeichnung „Studiendirektor" beizulegen. Ter
Obcrpräsibent hat diese Amtsbezeichnungen mit der Maßgabe beanstandet,
daß dem Direktor des Gewerbesaales die Amtsbezeichnung „Studien
direktor", den Direktoren der Kunstgewerbeschulen Berlin u. Charlottenburg
die Amtsbezeichnung „Direktor der Kunstgewerbeschule" und dem Direktor
der Tijchlerschule die Amtsbezeichnung „Fachschuldirektor" beizulegen seien.
Wir haben nunmehr beschlossen, diesen Beamten ihre bisherigen alten
Amtsbezeichnungen überhaupt zu belassen, weil sie das Amt sogar besser
bezeichnen, und Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde hierdurch
verimedcn werden.
7. Der Gärtner bei der Gütervcrwaltung (Witt) ist in Gruppe 6
als „Verwaltungssekretär" nachträglich einzureihen.
Begründung: Witt hat den Leiter des Gutes Blankenburg
während dessen Abwesenheit zu vertreten. In der Hauptsache ist er
Buchführer und Kassierer. Mit Rücksicht daraus, daß seine Tätigkeit über
wiegend in der Verrichtung von Büroarbeiten besteht, wollen wir ihm
die Amtsbezeichnung der Vcrwaltungsbeamten (Verwaltungssekretär) bei
legen. Seine Tätigkeit entspricht der der Bürobeamten der Gruppe 6.
Die Besoldung trägt zurzeit die Berliner Stadtgüter-G. m. b. H.
Mehrkosten: Durch diese Abänderungen der Besoldungsordnung
entstehen nur zu den Punkten 1, 3 und 5 Mehrkosten, die überdies gering
sind und aus laufenden Mitteln gedeckt werden können.
Wir bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist mit den in der Vorlage vom 20. Oktober 1926
genannten Abänderungen der Bcsoldungsordnung einverstanden. Die
Mehrkosten sind aus lausenden Mitteln zu decken.
Berlin, den 20. Oktober 1926.
Magistrat.
Scholtz. Lange.
St. V. 26. - B. V. 1.