Path:
Volume No. 36 (791-820), 1926/10/15

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

588 
weitere städtebauliche Entwicklung des Hermannplatzes ist, daß das frei 
gelegte Gelände nicht auf Jahre hinaus unbebaut liegen bleibt und wieder 
als Rummelplatz, Lagerplatz oder dergl. verwendet wird. Es wurde daher 
angestrebt, das freigelegte Gelände sofort wiederzubebanen. Wohnhäuser 
kamen an diesem, dem Potsdamer Platz ähnlichen Geschäfts- und Verkehrs- 
knotcnpunkt nicht in Frage, sondern nur eine Bebauung mit Geschäfts 
oder Bürohäufern. — Ta Berliner Firmen nur einen niedrigen Preis 
für das Gelände boten und auch eine Bauvcrpflichtnng nicht übernehmen 
wollten, lvurde schließlich der Hintere, an der Urbanstraßc gelegene Teil 
des Geländes an dir Primus-Kinogesellschaft in Berlin und der vordere, 
an den Hermannplatz grenzende Teil an die Warenhansgesellschaft Kar 
stadt A.-G. in Hamburg verkauft. Beide verpflichten sich, das ihnen ver 
kaufte Gelände sofort Zug um Zug und Hand in -Hand mit den llnter- 
grnndbahnbautcn zu bebauen. 
Abgesehen von dem Vorteil, der dem Hermannplatz und seiner Um 
gebung aus der sofortigen endgültigen Bebauung in geschäftlicher und 
sonstiger Beziehung erwächst, entsteht für das städtische Bahnunternehmen 
selbst der weitere, nicht unbedeutende Gewinn, daß die Fundamente der 
zukünftigen Gebäude zusammen mit den jetzt auf dem Hermannplatz in 
Fluß befindlichen Bauarbciten ausgeführt werden können, und daß die 
Bahnanlagen so in die Anlagen des Warenhauses hineingebaut werden, 
daß beide sich in zweckentsprechender Weise ergänzen und zueinander 
passen. Wäre die gemeinsame Bebauung nicht ermöglicht worden, so 
hätte mit weit höheren Kosten die Bahnanlage so ausgebildet werden 
müssen, daß später jedes beliebige Gebäude darauf hätte errichtet werden 
können. 
Tie einheitliche Bauausführung ermöglicht auch, daß nach amerika 
nischem Muster unmittelbare Zugänge vom Kaufhaus aus sowohl in den 
Nordsüdbahnhof als auch in den Bahnhof Gesundbrunnen—Neukölln 
geschaffen werden. 
Bei diesem Neubau, der schon im Laufe des nächsten Monats an 
gefangen wird, werden voraussichtlich 2600 Arbeiter und Handwerker 
Beschäftigung finden. Die schnelle Wiederbelebung des Hermannplatzes 
wird der Stadt' neben den anderen oben erwähnten Vorteilen größere 
Steuereinnahmen bringen als eine vorläufige, doch immerhin auf einige 
Fahre zu erwartende Verpachtung des unbebauten Geländes für einen 
Rummelplatz, Lagerplatz oder dergl. 
Wir haben in Uebereinstimmung mit dem Aufsichtsrat der Berliner 
Rvrdsüdbahn-Aktiengcsellschaft den Verkäufen zugestimmt und bitten um 
Kenntnisnahme. 
Berlin, den 13. Oktober 1926. 
Magistrat. 
S ch o l tz. Hahn. 
8t V. 26. — B. XV. 9 b. 
808. Anfrage. 
Zeitungsnachrichten zufolge beabsichtigt der Magistrat in unmittel 
barer Nähe der St. Michaelkirche mit einem Mehraufwand«: von 500 000 M 
ein Freibad zu eröffnen. 
Wir fragen den Magistrat an, ob diese Absicht, deren Verwirklichung 
eine Verschandelung des Stadtbildes bedeuten, die Ruhe des Gottesdienstes 
stören und die Gefühle der Kirchenbesucher verletzen würde, wirklich 
besteht? 
Berlin, den 23. September 1926. 
Tr. Taltzgeber und Parteifreunde. 
8t. V. 26. — B. III. 2. Bez. 1. 
809. Anfrage. 
Im Jahre 1911 kaufte die Stadt Berlin ein Gelände an der Karow- 
Bucher Chaussee (82 Im groß) für V* Million Mark, das von den städtischen 
Körperschaften als Zentralfriedhof für Berlin vorgesehen wurde und den 
Namen „Neuanlage Friedhof Buch" führt. Die Hcrrichtung der Be 
erdigungsfläche und Gartenanlagc, sowie der Bau der Kapelle und der 
Verwaltungsgebäude haben einen bisherigen Kostenaufwand von etwa 
4269 000 <M gefordert. In den diesjährigen Etat des Bezirkes Pankow 
sind wiederum 64 700 J( in Ausgabe gestellt. Der Friedhof wird aber, 
trotzdem er zum größten Teil vollkommen fertig ist, weder zur Bestattung 
freigegeben noch der Öffentlichkeit erschlossen. Maßnahmen des Magistrats 
deuten vielmehr darauf hin, daß von der ursprünglichen Zweckbestimmung 
dieser Anlage abgesehen werden soll. Wir fragen deshalb den Magistrat: 
1. Was soll mit dem Friedhof „Neuanlage Buch" werden? 
2. Wenn diese Anlage ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nicht 
zugeführt werden soll, warum werden dann noch Mittel, diesem 
Zweck entsprechend, in den Etat eingesetzt?
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.