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müssen wir die Durchführung dieser Maßnahme zunächst noch
zurückstellen. Um Ungerechtigkeiten gegen andere Beamte in
den Verwaltungsbezirken und anderen zentralen Verwaltungen
zn vermeiden, bei denen u. E. eine Höhcrgruppierung teilweise
mindestens ebenso begründet ist, werden wir zunächst auch diese
Fälle Prüfen und behalten uns vor, weitere Umwandlungen
in Zusammenhang mit den 3 bereits beschlossenen vorzu
schlagen. Um jedoch den Nachtragshaushalt nicht weiter zu
belasten, werden tvir diese Umwandlungen voraussichtlich erst
zum Rechnungsjahre 1927 beantragen.
K) Bon den uns als Material zur Prüfung überwiesenen
Eingaben haben tvir auf den Antrag der Rcichsgewerkschaft
Teutscher Kommunalbeamten beschlossen, eine Verwaltungs-
assistcntenstelle der Gruppe 5 in eine Arbeitsvermittlungsstclle.
der Gruppe 6 umzuwandeln.
L. Die Entschließungen haben wir folgendermaßen erledigt:
1. Die Frage der Rechnungsdircktoren in den Bezirken werden wir
prüfen, ^mn Stellenplan 1927 werden wir berichten.
2. Bei etwaigen Aenderungen der Besoldungsordnung werden den
crgänzungsgeprüften Sekretären ihre Vorzugsrechte erhalten
bleiben.
3. Technische Angestellte werden wir in der Gruppe als Beamte zur
Anstellung bringen, in welcher sie als Tarifkräfte waren, wenn
sie ein Pensum in der in Betracht kommenden Beamtengruppe
erledigen, und wenn dadurch die vorhandenen Beamten nicht ge
schädigt werden.
4. Bei Besetzung neuer Technikerstellen werden wir die bereits vor
handenen Tariftcchniker berücksichtigen.
5. Tie Eingrllppierung der leitenden Aerzte der Krankenanstalten
und der Oberärzte an den Irrenanstalten wird zurzeit geprüft.
Zum Stellenplan 1927 werden wir eine Vorlage fertigen'
6. Aelterc Beamte des Gewerbe- und Kaufmannsgerichts werden bei
Beförderungen berücksichtigt werden.
7. Hinsichtlich der Eingruppicrung und Amtsbezeichnungen der Feuer-
wchrbeamtcn haben wir zwecks Wiederherstellung des Zustandes,
wie er nach dem Gemeindebeschluß von 1922 bestand, beschlossen:
a) Die Feuerwehrmänner werden in Gruppe 5 eingruppiert.
Sic erhalte» Aufrückemöglichkeit nach Gruppe 6 als Ober-
feuerwehrmänner, und zwar in dem vorgeschriebenen Stesten-
verhältnis 2:1. Die am 13. Oktober 1922 in Grnppc III c
befindlich gewesenen Feuerwehrmänner werden jedoch ohne
Rücksicht aus das Stellcnvcrhältnis in Gruppe 6 eingereiht.
Die nicht unter d) fallenden, in Gruppe 6 verbleibenden
328 Oberfeuerwehrmänner werden beim Stellenverhältnis in
Gruppe 6 mitgerechnet;
d) die jetzigen Oberfeuerwehrmänner, soweit sie Truppführer
oder Wcrkstättcnvorsteher sind, werden in Grnppc 7 als Brand
meister eingruppiert uud
c) die jetzigen Brandmeister, soweit sic Wachtvvrsteher sind,
werden in Gruppe 8 als Oberwachtmeister eingruppiert.
61 Brandmeister, die nicht Wachtvorsteher sind, verbleiben in
Gruppe 7.
8. Für 8 im Obdach beschäftigte Tarifkräftc werden 8 Dcsinfektoren-
stellen der Gruppe 5 neu geschaffen.
9. Die Frist für Gewährung der bisherigen Abfindungssummen an
weibliche Beamte ist bis zum 30. September 1926 verlängert
worden.
10. Die ursprünglich vorgesehene Fußnote zu Gruppe 7 Nr. ^44 der
Bcsoldungsordnung (Stadtobcrsckrctäre) wird in folgender Fassung
wiederhergestellt: „Die am 13. Oktober 1922 vorhanden gewesenen
Stadtsekretärc der Gruppe II b, soweit sie mindestens 28 Jahre
alt sind, kommen nach Gruppe 8."
11. In Gruppe 5 der Bcsoldungsordnung wird eine Anfrückemöglich-
keit für Kraftwagenführer vorgesehen.
D. Die Wiederherstellung der alten Fassung der Bcsoldungsordnung
bei den Feucrwehrbeamten (C 7) und den Stadtobersckretärcn (C 10) hat
"der, wenn nicht unerträgliche Unbilligkeiten eintreten sollen, zur Folge,
daß auch in den anderen Fällen, in denen infolge von Landesschieds-
gerichtsentschcidungen Beamtengattungen niedriger gruppiert werden
mußten, der alte Zustand wiederhergestellt wird. Wir haben deshalb
und auch mit Rücksicht auf den Stadtvcrordnetenbcschluß vom 23. Sep
tember 1926 — Prot. Nr. 6 b —, worin wir ersucht werden, die seinerzeit
zurückgestellten Aenderungen der Besoldungsordnung nunmehr zur Aus-