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Volume No. 39 (863-909), 1926/11/12

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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müssen wir die Durchführung dieser Maßnahme zunächst noch 
zurückstellen. Um Ungerechtigkeiten gegen andere Beamte in 
den Verwaltungsbezirken und anderen zentralen Verwaltungen 
zn vermeiden, bei denen u. E. eine Höhcrgruppierung teilweise 
mindestens ebenso begründet ist, werden wir zunächst auch diese 
Fälle Prüfen und behalten uns vor, weitere Umwandlungen 
in Zusammenhang mit den 3 bereits beschlossenen vorzu 
schlagen. Um jedoch den Nachtragshaushalt nicht weiter zu 
belasten, werden tvir diese Umwandlungen voraussichtlich erst 
zum Rechnungsjahre 1927 beantragen. 
K) Bon den uns als Material zur Prüfung überwiesenen 
Eingaben haben tvir auf den Antrag der Rcichsgewerkschaft 
Teutscher Kommunalbeamten beschlossen, eine Verwaltungs- 
assistcntenstelle der Gruppe 5 in eine Arbeitsvermittlungsstclle. 
der Gruppe 6 umzuwandeln. 
L. Die Entschließungen haben wir folgendermaßen erledigt: 
1. Die Frage der Rechnungsdircktoren in den Bezirken werden wir 
prüfen, ^mn Stellenplan 1927 werden wir berichten. 
2. Bei etwaigen Aenderungen der Besoldungsordnung werden den 
crgänzungsgeprüften Sekretären ihre Vorzugsrechte erhalten 
bleiben. 
3. Technische Angestellte werden wir in der Gruppe als Beamte zur 
Anstellung bringen, in welcher sie als Tarifkräfte waren, wenn 
sie ein Pensum in der in Betracht kommenden Beamtengruppe 
erledigen, und wenn dadurch die vorhandenen Beamten nicht ge 
schädigt werden. 
4. Bei Besetzung neuer Technikerstellen werden wir die bereits vor 
handenen Tariftcchniker berücksichtigen. 
5. Tie Eingrllppierung der leitenden Aerzte der Krankenanstalten 
und der Oberärzte an den Irrenanstalten wird zurzeit geprüft. 
Zum Stellenplan 1927 werden wir eine Vorlage fertigen' 
6. Aelterc Beamte des Gewerbe- und Kaufmannsgerichts werden bei 
Beförderungen berücksichtigt werden. 
7. Hinsichtlich der Eingruppicrung und Amtsbezeichnungen der Feuer- 
wchrbeamtcn haben wir zwecks Wiederherstellung des Zustandes, 
wie er nach dem Gemeindebeschluß von 1922 bestand, beschlossen: 
a) Die Feuerwehrmänner werden in Gruppe 5 eingruppiert. 
Sic erhalte» Aufrückemöglichkeit nach Gruppe 6 als Ober- 
feuerwehrmänner, und zwar in dem vorgeschriebenen Stesten- 
verhältnis 2:1. Die am 13. Oktober 1922 in Grnppc III c 
befindlich gewesenen Feuerwehrmänner werden jedoch ohne 
Rücksicht aus das Stellcnvcrhältnis in Gruppe 6 eingereiht. 
Die nicht unter d) fallenden, in Gruppe 6 verbleibenden 
328 Oberfeuerwehrmänner werden beim Stellenverhältnis in 
Gruppe 6 mitgerechnet; 
d) die jetzigen Oberfeuerwehrmänner, soweit sie Truppführer 
oder Wcrkstättcnvorsteher sind, werden in Grnppc 7 als Brand 
meister eingruppiert uud 
c) die jetzigen Brandmeister, soweit sic Wachtvvrsteher sind, 
werden in Gruppe 8 als Oberwachtmeister eingruppiert. 
61 Brandmeister, die nicht Wachtvorsteher sind, verbleiben in 
Gruppe 7. 
8. Für 8 im Obdach beschäftigte Tarifkräftc werden 8 Dcsinfektoren- 
stellen der Gruppe 5 neu geschaffen. 
9. Die Frist für Gewährung der bisherigen Abfindungssummen an 
weibliche Beamte ist bis zum 30. September 1926 verlängert 
worden. 
10. Die ursprünglich vorgesehene Fußnote zu Gruppe 7 Nr. ^44 der 
Bcsoldungsordnung (Stadtobcrsckrctäre) wird in folgender Fassung 
wiederhergestellt: „Die am 13. Oktober 1922 vorhanden gewesenen 
Stadtsekretärc der Gruppe II b, soweit sie mindestens 28 Jahre 
alt sind, kommen nach Gruppe 8." 
11. In Gruppe 5 der Bcsoldungsordnung wird eine Anfrückemöglich- 
keit für Kraftwagenführer vorgesehen. 
D. Die Wiederherstellung der alten Fassung der Bcsoldungsordnung 
bei den Feucrwehrbeamten (C 7) und den Stadtobersckretärcn (C 10) hat 
"der, wenn nicht unerträgliche Unbilligkeiten eintreten sollen, zur Folge, 
daß auch in den anderen Fällen, in denen infolge von Landesschieds- 
gerichtsentschcidungen Beamtengattungen niedriger gruppiert werden 
mußten, der alte Zustand wiederhergestellt wird. Wir haben deshalb 
und auch mit Rücksicht auf den Stadtvcrordnetenbcschluß vom 23. Sep 
tember 1926 — Prot. Nr. 6 b —, worin wir ersucht werden, die seinerzeit 
zurückgestellten Aenderungen der Besoldungsordnung nunmehr zur Aus-
	        
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