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Blatt Nr. 4450 in einer Größe von 967 qm zum Preise von 9 M je
Quadratmeter, zusammen also für 8703 M zu Betriebszivecken, für die
Stadt Berlin, gekauft hat. Das Grundstück ist an demselben Tage aus
gelassen worden.
Berlin, den 28. Juli 1926.
Magistrat.
S ch o l tz. Wege.
81. V. 26. — B. XV. 10 a.
648. Vorlage (1 i Fuhr 18.) — zur Beschlußfassung — über die Aus
dehnung des Ortsgesetzes, bctr. die Müllbeseitigung in Berlin vom
3./8. Juli 1925 und der Polizeiverordnung vom 3. Juli 1925 auf
die Ortsteile Haselhorst, Zitadelle, Ticfwerder, Pichelsdorf und
Staaken des Verwaltungsbezirks Spandau vom 1. Oktober 1926 ab.
Ter Geltungsbereich des Ortsgesetzes, betr. die Müllbeseitigung in
Berlin vom 3./8. Juli 1925 sowie der Polizeiverordnung vom 3. Juli
1925 im Verwaltungsbezirk Spandau umfaßt bisher die Ortsteile Spandau
einschl. Siemensstadt. Jur die Abfuhr des Mülls und der Schlacke aus
den Ortsteilen Haselhorst, Zitadelle, Tiefwerder, Pichelsdorf und Staaken
besteht daher kein Zwang und erfolgt die Beseitigung teils auf Grund
von Privatabkommen, teils durch die sogenannte wilde Abfuhr, oder es
ivird überhaupt nicht abgefahren. Tiefer unhaltbare Zustand hat bereits
seit längerer Zeit zahlreiche Bcschlverdcn verursacht. So ist z. B. die
Garienstadt Staaken infolge der Beschwerden der Einwohnerschaft wieder
holt an die Polizei-Behörde herangetreten, um den Uebelstand zu beseitigen.
Mehrfache Anzeigen der Polizei sind bereits erfolgt, da eine dauernde
Belästigung der Bewohner des Bahngcländes stattfindet. Tie Deutschen
Werke haben für ihre Wohnkolonie Haselhorst wiederholt den Wunsch auf
Einführung der obligatorischen Müllabfuhr ausgesprochen, desgleichen
auch die Bewohner von Ticfwerder und Pichelsdorf.
Aus gesundheitlichen und ordnnngspolizeilichen Gründen halten wir
eS daher für notwendig, das Ortsgcsetz und die Polizeiverordnung auf die
obengenannten Ortsteile auszudehnen. Der Herr Polizei-Präsident hat
sich für die Einbeziehung dieser Ortschaften ausgesprochen. Das Bezirks
amt und die Bezirksversammlung Spandau haben durch die Beschlüsse vom
>. und 24. März 1926 die Notwendigkeit der gemeindlichen Müllabfuhr
anerkannt. Tie Deputation für das Stadtrcinigungs- und Fuhrwesen
hat in der Sitzung voni 14. Mai 1926 ihre Zustimmung gegeben. Wir
sind diesen Beschlüssen in der Sitzung voni 23. Juni 1926 bcigetreteu
und bitten daher um folgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung ist mit der Ausdehnung des Ortsgesetzes, betr.
die Müllbeseitigung m Berlin vom 3./8. Juli 1925 auf die Ortsteile
Haselhorst, Zitadelle, ‘ Tiefwerder, Pichelsdorf und Staaken des Ver
waltungsbezirks Spandau vom 1. Oktober 1926 ab einverstanden.
Berlin, den 24. Juli 1926.
Magistrat.
S ch o l tz. Dr. T r e i t e l.
8t. V. 26. - B. XVI. 7.
649. Vorlage (Ges. 19.) — zur Beschlußfassung —, betr. Herstellung einer
Kühlanlage nebst Gcfricrzcllen für das pathologische Institut sowie
einer Kühl- und Eisbcreitungsanlagr im Wirtschaftsgebäude des
Krankenhauses im Fricdrichsham.
Im Krankenhause im Friedrichshaiu hat sich das Fehlen einer Kühl
anlage für die Wirtschaftsabteilung (Kochküche) störend bemerkbar ge
macht. Auch im Leichenhause ist eine Kühlanlage dringend notwendig.
In den zur Aufbewahrung der Leichen bestimmten Kellcrränmen ist
die Temperatur nur in de» kältesten Wintermonaten ausreichend niedrig,
während in der milderen Winterzeit und besonders im Sommer infolge
des Fehlens einer Kühlanlage und Vcntilativnseinrichtung sich hier wider
liche und gesundheitsschädliche Gerüche entwickeln. Diese Gerüche dringen
unter Umständen vom Keller auch in die übrigen Räume des Hauses.
Das Bezirksamt Friedrichshain beabsichtigt daher die Einrichtung einer
Kühlanlage, durch welche die allgemeine Temperatur des Leichenkellers
ans dem Gefrierpunkt gehalten werden kann. Daneben ist die Einrichtung
zweier Zellen und eines angeschlossenen Schrankes mit einer Temperatur
von —2 Grad und einer Zelle mit —15 Grad zur Aufbewahrung von
solchen Leiche» und Leichenteilen, die aus gerichtsärztlichen Gründen
längere Zeit im Krankenhause verbleiben müssen, notwendig. Nach dem
Kostenanschläge des Bezirksbauamts Friedrichshain iverden die Kosten
dieser Anlagen sich ans 25 000 <RcM belaufen.