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Volume No. 32 (608-689), 1926/09/03

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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Blatt Nr. 4450 in einer Größe von 967 qm zum Preise von 9 M je 
Quadratmeter, zusammen also für 8703 M zu Betriebszivecken, für die 
Stadt Berlin, gekauft hat. Das Grundstück ist an demselben Tage aus 
gelassen worden. 
Berlin, den 28. Juli 1926. 
Magistrat. 
S ch o l tz. Wege. 
81. V. 26. — B. XV. 10 a. 
648. Vorlage (1 i Fuhr 18.) — zur Beschlußfassung — über die Aus 
dehnung des Ortsgesetzes, bctr. die Müllbeseitigung in Berlin vom 
3./8. Juli 1925 und der Polizeiverordnung vom 3. Juli 1925 auf 
die Ortsteile Haselhorst, Zitadelle, Ticfwerder, Pichelsdorf und 
Staaken des Verwaltungsbezirks Spandau vom 1. Oktober 1926 ab. 
Ter Geltungsbereich des Ortsgesetzes, betr. die Müllbeseitigung in 
Berlin vom 3./8. Juli 1925 sowie der Polizeiverordnung vom 3. Juli 
1925 im Verwaltungsbezirk Spandau umfaßt bisher die Ortsteile Spandau 
einschl. Siemensstadt. Jur die Abfuhr des Mülls und der Schlacke aus 
den Ortsteilen Haselhorst, Zitadelle, Tiefwerder, Pichelsdorf und Staaken 
besteht daher kein Zwang und erfolgt die Beseitigung teils auf Grund 
von Privatabkommen, teils durch die sogenannte wilde Abfuhr, oder es 
ivird überhaupt nicht abgefahren. Tiefer unhaltbare Zustand hat bereits 
seit längerer Zeit zahlreiche Bcschlverdcn verursacht. So ist z. B. die 
Garienstadt Staaken infolge der Beschwerden der Einwohnerschaft wieder 
holt an die Polizei-Behörde herangetreten, um den Uebelstand zu beseitigen. 
Mehrfache Anzeigen der Polizei sind bereits erfolgt, da eine dauernde 
Belästigung der Bewohner des Bahngcländes stattfindet. Tie Deutschen 
Werke haben für ihre Wohnkolonie Haselhorst wiederholt den Wunsch auf 
Einführung der obligatorischen Müllabfuhr ausgesprochen, desgleichen 
auch die Bewohner von Ticfwerder und Pichelsdorf. 
Aus gesundheitlichen und ordnnngspolizeilichen Gründen halten wir 
eS daher für notwendig, das Ortsgcsetz und die Polizeiverordnung auf die 
obengenannten Ortsteile auszudehnen. Der Herr Polizei-Präsident hat 
sich für die Einbeziehung dieser Ortschaften ausgesprochen. Das Bezirks 
amt und die Bezirksversammlung Spandau haben durch die Beschlüsse vom 
>. und 24. März 1926 die Notwendigkeit der gemeindlichen Müllabfuhr 
anerkannt. Tie Deputation für das Stadtrcinigungs- und Fuhrwesen 
hat in der Sitzung voni 14. Mai 1926 ihre Zustimmung gegeben. Wir 
sind diesen Beschlüssen in der Sitzung voni 23. Juni 1926 bcigetreteu 
und bitten daher um folgende Beschlußfassung: 
Tie Versammlung ist mit der Ausdehnung des Ortsgesetzes, betr. 
die Müllbeseitigung m Berlin vom 3./8. Juli 1925 auf die Ortsteile 
Haselhorst, Zitadelle, ‘ Tiefwerder, Pichelsdorf und Staaken des Ver 
waltungsbezirks Spandau vom 1. Oktober 1926 ab einverstanden. 
Berlin, den 24. Juli 1926. 
Magistrat. 
S ch o l tz. Dr. T r e i t e l. 
8t. V. 26. - B. XVI. 7. 
649. Vorlage (Ges. 19.) — zur Beschlußfassung —, betr. Herstellung einer 
Kühlanlage nebst Gcfricrzcllen für das pathologische Institut sowie 
einer Kühl- und Eisbcreitungsanlagr im Wirtschaftsgebäude des 
Krankenhauses im Fricdrichsham. 
Im Krankenhause im Friedrichshaiu hat sich das Fehlen einer Kühl 
anlage für die Wirtschaftsabteilung (Kochküche) störend bemerkbar ge 
macht. Auch im Leichenhause ist eine Kühlanlage dringend notwendig. 
In den zur Aufbewahrung der Leichen bestimmten Kellcrränmen ist 
die Temperatur nur in de» kältesten Wintermonaten ausreichend niedrig, 
während in der milderen Winterzeit und besonders im Sommer infolge 
des Fehlens einer Kühlanlage und Vcntilativnseinrichtung sich hier wider 
liche und gesundheitsschädliche Gerüche entwickeln. Diese Gerüche dringen 
unter Umständen vom Keller auch in die übrigen Räume des Hauses. 
Das Bezirksamt Friedrichshain beabsichtigt daher die Einrichtung einer 
Kühlanlage, durch welche die allgemeine Temperatur des Leichenkellers 
ans dem Gefrierpunkt gehalten werden kann. Daneben ist die Einrichtung 
zweier Zellen und eines angeschlossenen Schrankes mit einer Temperatur 
von —2 Grad und einer Zelle mit —15 Grad zur Aufbewahrung von 
solchen Leiche» und Leichenteilen, die aus gerichtsärztlichen Gründen 
längere Zeit im Krankenhause verbleiben müssen, notwendig. Nach dem 
Kostenanschläge des Bezirksbauamts Friedrichshain iverden die Kosten 
dieser Anlagen sich ans 25 000 <RcM belaufen.
	        
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