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Zu 643, Anlage 4.
Neuer Entwurf.
Gebühren für das Stati s ch e Büro der Berliner Baupolizei. (Diese
Gebühren werden erhoben sür Ausführungen außerhalb Berlins, die nicht
unter die „Banpolizeigebührenordnung für Berlin" satten.)
„ c 8 1.
Für die Prüfung von statischen Berechnungen sind zu entrichten sür
1. Gebäude, soweit sie nicht unter Ziffer 2 fallen, einschließ
lich aller Decken, Stützen und Dachkoustrnktionen
für 100 cbm umbauten Raumes des Gebäudes . . 20 Ji
mindestens 100 ^
2. hallenartige Gebäude die nur ein Hauptgeschäft ohne »oesent-
liche Raumeinteilung austveisen, sonst lvie vor
für 100 cbm umbauten Raumes des Gebäudes ... 10 „
mindestens 100 „
3. Dach- oder Deckenausführungen allein, d h. wenn Wände,
stützen oder Träger keine besondere Prüfting der Berechnung
erfordern
für 100 qm Fläche 5 ,,
mindestens 20 ,,
4. Baulichkeiten in Belon, Eisenbeton oder Mauerweck, soiveil
sie nicht unter Ziffer 1, 2 und 8 fallen
für 100 cbm 20 ,,
mindestens 20 „
5. Baulichkeiten in Eisen, lvie Krane, Turmdächer, Förderanlagen
usw., soweit sie nicht unter Ziffer 1 3 u. 8 fallen
für 1 t Eisengewicht 20,,
mindestens 20 ,,
6. Baulichkeiten in Holz, wie abgebundene Gerüste, Fachwerke
usw., soweit sie nützt unter Zifer 1—3 fallen
für 100 qm Anfichtsfläche 5 ,,
mindestens 10 ,,
7. einzelne Bauteile wie Treppen, Säulen, Gewölbe, Pfeiler
in Mauerwerk, Beton, Eisenbeton, Eisen oder Holz usw. . . 10 „
8. Fabrik und ähnliche Schornsteine
für 1 m Höhe . 10 „
mindestens 100 ,,
9. künstliche oder besonders zu berechnende Gründungen
für 100 qm Kellergruiidfl'iche ... 20 „
mindestens 20 „
8 2.
Diese (Rkbührenordnung tritt mit dem Tage ihrer Beröfsemlichuug
in Kraft. Die Gebührenordnung für das Statische Büro der Berliner
Baupolizei vom 11. Oktober 1921 und die dazu erschienenen Nachträge
nvrden aufgehoben.
Berlin, den
Der Magistrat.
Zu 643. Anlage 5.
Alt.-
Gebühren für das statische Büro der Berliner Baupolizei.
(Diese tüelühren ,»erden erhoben für Ausführungen, die nicht unter die
„Bnttpolizeigebühreuordnung für Berlin" fallen.)
8 1.
Für die Prüfung von statischeil Berechnungen sind zu entrichten für
1. mehrgesckiossige Gebäude einschließlich der massiven Decken
aus Steinen mit eisernen Trägern oder aus Eisenbeton
mit Sätzen aus Stein, Eisen oder Eisenbeton, nrit Dächern
. aus Eisen oder Eisenbeton
sür IM cbm umbauten Raumes des Gebäudes .... 2,5 .M
mindestens 12,5 „
2. eingeschossige Bauten, sowie Hallenbauten mit größerer
Höhe, letztere auch mit Zwischendecken in den Seitenfeldern
sonst lvie vor,
für IM cbm umbauten Raumes des Gebäudes .... 2,5 „
inindestens 15 ,,
■’>. Dach- oder Deckenbaulmisen für sich allein, d. h. lvenn Wände,
Stützen oder Träger keine besondere Prüfung der Berechnung
erfordern
für IM qm Fläche 5 ,,
inindestens 5 „
4. Fabrik und ähnliche Schornsteine
für 1 m Höhe 2,5 „
mindestens 12,5 „