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Volume No. 32 (608-689), 1926/09/03

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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Zu 643, Anlage 4. 
Neuer Entwurf. 
Gebühren für das Stati s ch e Büro der Berliner Baupolizei. (Diese 
Gebühren werden erhoben sür Ausführungen außerhalb Berlins, die nicht 
unter die „Banpolizeigebührenordnung für Berlin" satten.) 
„ c 8 1. 
Für die Prüfung von statischen Berechnungen sind zu entrichten sür 
1. Gebäude, soweit sie nicht unter Ziffer 2 fallen, einschließ 
lich aller Decken, Stützen und Dachkoustrnktionen 
für 100 cbm umbauten Raumes des Gebäudes . . 20 Ji 
mindestens 100 ^ 
2. hallenartige Gebäude die nur ein Hauptgeschäft ohne »oesent- 
liche Raumeinteilung austveisen, sonst lvie vor 
für 100 cbm umbauten Raumes des Gebäudes ... 10 „ 
mindestens 100 „ 
3. Dach- oder Deckenausführungen allein, d h. wenn Wände, 
stützen oder Träger keine besondere Prüfting der Berechnung 
erfordern 
für 100 qm Fläche 5 ,, 
mindestens 20 ,, 
4. Baulichkeiten in Belon, Eisenbeton oder Mauerweck, soiveil 
sie nicht unter Ziffer 1, 2 und 8 fallen 
für 100 cbm 20 ,, 
mindestens 20 „ 
5. Baulichkeiten in Eisen, lvie Krane, Turmdächer, Förderanlagen 
usw., soweit sie nicht unter Ziffer 1 3 u. 8 fallen 
für 1 t Eisengewicht 20,, 
mindestens 20 ,, 
6. Baulichkeiten in Holz, wie abgebundene Gerüste, Fachwerke 
usw., soweit sie nützt unter Zifer 1—3 fallen 
für 100 qm Anfichtsfläche 5 ,, 
mindestens 10 ,, 
7. einzelne Bauteile wie Treppen, Säulen, Gewölbe, Pfeiler 
in Mauerwerk, Beton, Eisenbeton, Eisen oder Holz usw. . . 10 „ 
8. Fabrik und ähnliche Schornsteine 
für 1 m Höhe . 10 „ 
mindestens 100 ,, 
9. künstliche oder besonders zu berechnende Gründungen 
für 100 qm Kellergruiidfl'iche ... 20 „ 
mindestens 20 „ 
8 2. 
Diese (Rkbührenordnung tritt mit dem Tage ihrer Beröfsemlichuug 
in Kraft. Die Gebührenordnung für das Statische Büro der Berliner 
Baupolizei vom 11. Oktober 1921 und die dazu erschienenen Nachträge 
nvrden aufgehoben. 
Berlin, den 
Der Magistrat. 
Zu 643. Anlage 5. 
Alt.- 
Gebühren für das statische Büro der Berliner Baupolizei. 
(Diese tüelühren ,»erden erhoben für Ausführungen, die nicht unter die 
„Bnttpolizeigebühreuordnung für Berlin" fallen.) 
8 1. 
Für die Prüfung von statischeil Berechnungen sind zu entrichten für 
1. mehrgesckiossige Gebäude einschließlich der massiven Decken 
aus Steinen mit eisernen Trägern oder aus Eisenbeton 
mit Sätzen aus Stein, Eisen oder Eisenbeton, nrit Dächern 
. aus Eisen oder Eisenbeton 
sür IM cbm umbauten Raumes des Gebäudes .... 2,5 .M 
mindestens 12,5 „ 
2. eingeschossige Bauten, sowie Hallenbauten mit größerer 
Höhe, letztere auch mit Zwischendecken in den Seitenfeldern 
sonst lvie vor, 
für IM cbm umbauten Raumes des Gebäudes .... 2,5 „ 
inindestens 15 ,, 
■’>. Dach- oder Deckenbaulmisen für sich allein, d. h. lvenn Wände, 
Stützen oder Träger keine besondere Prüfung der Berechnung 
erfordern 
für IM qm Fläche 5 ,, 
inindestens 5 „ 
4. Fabrik und ähnliche Schornsteine 
für 1 m Höhe 2,5 „ 
mindestens 12,5 „
	        
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