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Die Bezirkskörperschaften Bon Lichtenberg sowohl wie unser Grund-
eigcntumsausschuß und unsere Tiefbaudeputativn halten den Ankauf des
Grundstücks für dringend erforderlich in der Erwägung, daß eine Regelung
der Verhältnisse sich nicht länger aufschieben lägt und das Grundstück,
da der nach Verbreiterung der Straße verbleibende Rest selbständig nicht
mehr ausnutzbar ist, über kurz oder laug den Eigentümern doch abge
nommen werden müßte. Zweifellos aber würde im Enteignungswege
eine bedeutend höhere Entschädigung als 9 für den Quadratmeter
entrichtet werden müssen.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Erwerb des Grundstücks
Berliner Straße 77, Ecke Biktoriastraßc in Friedrichsfelde von 3055 am
Größe zum Preise von 27 495 Jk unter Uebernahme der Erwcrbskvsten
aus den zentralen Grunderwerbsstock einverstanden.
Berlin, den 10. Juli 1926.
Magistrat.
S ch v l tz. Busch.
8t. V. 26. — B. III. 2. — Bez. 17.
641. Vorlage (Fin. VIII, l Qrd.) — zur Beschlußfassung — über den
Ankauf eines Grundstücks in Reinickendorf.
An das der Stadt Berlin gehörige, als Müllabladeplatz genutzte
Grundstück im sogenannten „Peckwisch" in Reinickendorf grenzt das dem
Rcg.-Ass. a. T. Tr. Thal gehörige, auf dem anliegenden Plan blau
kenntlich gemachte und mit den Buchstaben a b c d a umschriebene,
23180 qtn große Grundstück, auf dem sich ein Eisteich befindet.
Wegen ungünstiger Beeinflussung der Eisgewinnung durch die be
nachbarte Müllabladestelle — die Reinheit des Wassers leidet stark unter
der Staubentwicklung des Mülls und das gewonnene Eis ist minderwertig
— hat der Eigentümer wiederholt Schadensersatzansprüche gegen die Stadt
geltend gemacht. In der Erwägung, daß die Schadensersatzausprüche des
Dr. 1 h a I nicht ganz unbegründet zu sein scheinen und das Grundstück
in absehbarer Zeit für die Vergrößerung des Müllabladeplatzes gute Ver
wendung finden könnte, hat das Bezirksamt Reinickendorf zur Vermeidung
eines Prozesses beschlossen, das Grundstück anzukaufen. Ter Eigentümer
hat sich nach langwierigen Verhandlungen bereit erklärt, das Grundstück
für 20 000 M (1 qtn rund 86 I) an die Stadl zu verkattfen. Das
Kaufgeld ist bar zu zahlen. Die Stadt hat sämtliche Kosten, Stempel und
Steuern des Kaufgeschäfts zu tragen.
Wertzuwachssteuer kommt nicht in Frage, da das Grundstück dem
jetzigen Eigentümer seit 1906 gehört.
In Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaften von Reinicken
dorf und unserm Grundeigentumsausschuß bitten wir zu beschließen:
Tie Versammlung erklärt sich mit deut Ankauf des auf dem vor
liegenden Plan blatt eingezeichneten und mit den Buchstaben a b c d a
umschriebenen, im sogenannten „Peckwisch" in Reittickendorf bclcgcneit
Grundstücks von 23180 qm znm Preise von 20 000 M einverstanden.
Berlin, den 10. Juli 1926.
Magistrat.
S ch o l tz. Bus ch.
8t. V. 26 — B. III 2. — Bez. 20.
042. Vorlage (V. A. 1. 3) — zur Kenntnisnahme —. betreffend die Bilanz
der Berliner Flughafen-Gesellschaft m. b. H. für 1925.
Wir überreichen anliegend die Bilanz der Berliner Flughafen-Geselt-
schast für dnS Jahr 1925.
Gemäß ß 18 des Gesellschastsvertrages der Berliner Flughafen-Ge-
sellschaft ist die Bilanz durch die Deulsche Revisions- und Treuhand-
Aktiengesellschaft, Berlin, nachgeprüft worden.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung nimmt Kenntnis voit der Bilanz der Berliner
Flughafen-Gesellschaft für das Jahr 1925.
Berlin, den 21. Juli 1926.
Magistrat.
S ch o ltz. Wege.