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mehr fühlbar machenden Mangel an Wohnungen und Einzelzimmern für
Aerzte, Pfleger und Pflegerinnen abgeholfen werden kann.
Tie von uns abzutretenden beiden Parzellen sind für den Anstalts
betrieb entbehrlich.
In Uebereinstimmung mit unserm Grundeigentumsausschuh und
unserer Deputation für das Gesundheitswesen bitten wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Uebereignung der auf dem
vorliegenden Plan A gelb eingezeichneten Grundstücke der Stadt Berlin
an der^ Triftstraße in Wittenau von 308 qm und 618 qm an die Mär
kische Scholle, gemeinn. Siedlungsunternehmen e. G. m. b. H. hier gegen
Uebereignung des dieser gehörigen auf dem anliegenden Plan 8 rot ein
gezeichneten Grundstücks an den Straßen 120 und 125 daselbst von
5703 qm an die Stadt Berlin und mit Zahlung eines Preises von 3 Ji
je Quadratmeter für den Flächenunterschied von 4777 qm an die Märkische
Scholle einverstanden.
Berlin, den 5. Juli 1926.
Magistrat.
S ch o l tz. Busch.
8t. V. 26. - B. III. 2. Bcz. 20.
6'!8. Vorlage (Fin. VIII, I [ürd.]) — zur Beschlußfassung —, betr. den
Ankauf eines Grundstücks am Teltowkanal in Britz.
Das Gelände des städtischen Gutes Britz stößt mit seinem am meisten
»ach Osten gelegenen Teile an die Gemarkung Buckow und an den Teltow
kanal. Tie Front an diesem wird durch 3 Grundstücke unterbrochen, die
vom städtischen Besitz umschlosien sind. Zwei von diesen, nämlich das
Grundstück von Kesten und Schmidt sowie das Grundstück von Grau, die
beide mit der Seiten- und Hinterfront an unser Gelände grenzen, sind
uns zum Kauf angeboten worden. Während die Verhandlungen über das
erste Grundstück zu eineni annehmbaren Angebot geführt haben, sind
sie wegen des anderen Grundstücks von Grau noch nicht abgeschlossen. Wir
halten den Erwerb dieser Grundstücke für eine wertvolle Ergänzung
unseres Besitzes, da alsdann eine bessere Ausnutzung des städtischen Ge
ländes für Jndustriezweckc möglich ist. Kesten und Schmidt haben für
ihr 6272 qrn großes Grundstück, das auf dcni anliegenden Plan blau um
randet kenntlich gcniacht ist, 8000 M — 1,28 M je Quadratmeter gefordert,
ein Preis, der als angemessen zu bezeichnen ist. Er ist bar zu zahlen. Die
Kosten des Kaufgeschäftes mit Ausnahme der Wertzuwachssteuer trägt die
Stadt.
Wir bitten, im Einverständnis mit unserm Grundeigentumsausschuß
und den Bezirkskörperschaften von Neukölln, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des aus den vor
liegenden Plan blau umrandet dargestellten Grundstücks am Teltowkanal
in Britz von 6272 qm zum Preise von 8000 <M, einverstanden.
Berlin, den 5. Juli 1926.
Magistrat.
S ch o l tz. Busch.
5t. V. 26. — 8. III. 2. Bez. 14.
639. Vorlage (Tief. l. A. 3) — zur Beschlußfassung — betr. Enteignung
von Straßenland zum Ausbau der Hohcnschönhausener Straße im
Bezirksamt Lichtenbcrg.
Für den Ausbau der Hohenschönhausener Straße ist der Erwerb von
5650 qm Straßenland erforderlich. Wir halten den freihändigen Erwerb
aus wirtschaftlichen Gründen nicht für tunlich und haben am 30. Juni
die Enteignung beschlossen. Die Mittel sind im Haushalt 1926 vorgesehen.
Wir bitten zu beschließen:
Tie Versammlung beschließt die Enteignung des zum Ausbau der
Hohenschönhausener Straße (Bezirksamt Lichtenberg) erforderlichen
Straßenlandes in Größe von etwa 5650 qm, verzeichnet im Grundbuche
von Lichtenberg
Band 13,
Blatt
258
Parzelle 180/17,
„ 72,
n
1556
„ 597/17,
„ 72,
„
1556
„ 598/17,
ft 5,
138
„ 2389/17,
„ 5,
ft
138
„ 2391/17.