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Volume No. 32 (608-689), 1926/09/03

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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mehr fühlbar machenden Mangel an Wohnungen und Einzelzimmern für 
Aerzte, Pfleger und Pflegerinnen abgeholfen werden kann. 
Tie von uns abzutretenden beiden Parzellen sind für den Anstalts 
betrieb entbehrlich. 
In Uebereinstimmung mit unserm Grundeigentumsausschuh und 
unserer Deputation für das Gesundheitswesen bitten wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Uebereignung der auf dem 
vorliegenden Plan A gelb eingezeichneten Grundstücke der Stadt Berlin 
an der^ Triftstraße in Wittenau von 308 qm und 618 qm an die Mär 
kische Scholle, gemeinn. Siedlungsunternehmen e. G. m. b. H. hier gegen 
Uebereignung des dieser gehörigen auf dem anliegenden Plan 8 rot ein 
gezeichneten Grundstücks an den Straßen 120 und 125 daselbst von 
5703 qm an die Stadt Berlin und mit Zahlung eines Preises von 3 Ji 
je Quadratmeter für den Flächenunterschied von 4777 qm an die Märkische 
Scholle einverstanden. 
Berlin, den 5. Juli 1926. 
Magistrat. 
S ch o l tz. Busch. 
8t. V. 26. - B. III. 2. Bcz. 20. 
6'!8. Vorlage (Fin. VIII, I [ürd.]) — zur Beschlußfassung —, betr. den 
Ankauf eines Grundstücks am Teltowkanal in Britz. 
Das Gelände des städtischen Gutes Britz stößt mit seinem am meisten 
»ach Osten gelegenen Teile an die Gemarkung Buckow und an den Teltow 
kanal. Tie Front an diesem wird durch 3 Grundstücke unterbrochen, die 
vom städtischen Besitz umschlosien sind. Zwei von diesen, nämlich das 
Grundstück von Kesten und Schmidt sowie das Grundstück von Grau, die 
beide mit der Seiten- und Hinterfront an unser Gelände grenzen, sind 
uns zum Kauf angeboten worden. Während die Verhandlungen über das 
erste Grundstück zu eineni annehmbaren Angebot geführt haben, sind 
sie wegen des anderen Grundstücks von Grau noch nicht abgeschlossen. Wir 
halten den Erwerb dieser Grundstücke für eine wertvolle Ergänzung 
unseres Besitzes, da alsdann eine bessere Ausnutzung des städtischen Ge 
ländes für Jndustriezweckc möglich ist. Kesten und Schmidt haben für 
ihr 6272 qrn großes Grundstück, das auf dcni anliegenden Plan blau um 
randet kenntlich gcniacht ist, 8000 M — 1,28 M je Quadratmeter gefordert, 
ein Preis, der als angemessen zu bezeichnen ist. Er ist bar zu zahlen. Die 
Kosten des Kaufgeschäftes mit Ausnahme der Wertzuwachssteuer trägt die 
Stadt. 
Wir bitten, im Einverständnis mit unserm Grundeigentumsausschuß 
und den Bezirkskörperschaften von Neukölln, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des aus den vor 
liegenden Plan blau umrandet dargestellten Grundstücks am Teltowkanal 
in Britz von 6272 qm zum Preise von 8000 <M, einverstanden. 
Berlin, den 5. Juli 1926. 
Magistrat. 
S ch o l tz. Busch. 
5t. V. 26. — 8. III. 2. Bez. 14. 
639. Vorlage (Tief. l. A. 3) — zur Beschlußfassung — betr. Enteignung 
von Straßenland zum Ausbau der Hohcnschönhausener Straße im 
Bezirksamt Lichtenbcrg. 
Für den Ausbau der Hohenschönhausener Straße ist der Erwerb von 
5650 qm Straßenland erforderlich. Wir halten den freihändigen Erwerb 
aus wirtschaftlichen Gründen nicht für tunlich und haben am 30. Juni 
die Enteignung beschlossen. Die Mittel sind im Haushalt 1926 vorgesehen. 
Wir bitten zu beschließen: 
Tie Versammlung beschließt die Enteignung des zum Ausbau der 
Hohenschönhausener Straße (Bezirksamt Lichtenberg) erforderlichen 
Straßenlandes in Größe von etwa 5650 qm, verzeichnet im Grundbuche 
von Lichtenberg 
Band 13, 
Blatt 
258 
Parzelle 180/17, 
„ 72, 
n 
1556 
„ 597/17, 
„ 72, 
„ 
1556 
„ 598/17, 
ft 5, 
138 
„ 2389/17, 
„ 5, 
ft 
138 
„ 2391/17.
	        
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