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§ 6.
Der Gesellschaft ist bekannt, daß das im Grundstück zurzeit vorhan
dene Druckrohr des Wasserwerks Jungfernheide nicht für die Dauer
liegen bleibt. Die Bestimmung des Zeitpunktes für die Herausnahme des
Druckrvhres behalten sich die Wasserwerke vor, jedoch muß die Heraus
nahme längstens innerhalb 3 Jahren nach Rechtswirksamkeit dieses Ver
trages erfolgen.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, zu den Kosten der Umlegung des
Rohres s. Zt. einen verlorenen Beitrag von 60 000 JIM, wörtlich: „Sech
zigtausend Reichsmark" an die Berliner Städtische Wasserwerke A.-G.
oder deren Rechtsnachfolger bei Aufnahme der erforderlichen Arbeiten bar
zu zahlen.
Die Stadt verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß die auf dem Grund
stück der Wasserwerke Bd. 87 Bl. 2837 des Grundbuchs von Spandau in
Abt. II Nr. 11 zu Gunsten der Charlottenburger Wasserwerke G. m. b. H.
eingetragene Grunddienstbarkeit durch die Berliner Städtische Wasser
werke A.-G. oder deren Rechtsnachfolger gelöscht wird, sobald die Heraus
nahme des Druckrohres erfolgt ist.
8 7.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, auf der Kaufflächc bei der Auf
lassung eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gltnstcn der Stadt
Berlin eintragen zu lassen, des Inhalts, daß sie die Grundwassercnt-
ziehung ohne Entschädigung zu dulden verpflichtet ist.
8 8.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die aus dem vorliegenden Plan braun
angelegte Strecke des jetzigen Rohrdammes der Stadt Berlin unentgeltlich,
lasten- und schuldenfrei zu übereignen.
Das zurzeit auf dieser Strecke des Rohrdammes vorhandene Pflaster
bleibt Eigentum der Gesellschaft und kann von ihr auf eigene Kosten ent
fernt werden, sobald die Verlegung des Rohrdammes in die auf dem vor
liegenden Plan gelb gefärbte Spur erfolgt ist.
Sollte die Gesellschaft nach Aufforderung durch die Stadt von diesem
Recht keinen Gebrauch machen, geht das Pflaster als Entschädigung für
die Kosten der Entfernung desselben in das Eigentum der Stadt über.
8 9.
Die Gesellschaft übereignet der Stadt unentgeltlich, lasten- und schul
denfrei das an der Dstprcußenallee bclegene Grundstück Band 249 Blatt
8257 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg von 725 qm Größe.
8 10.
Die Auflassung sämtlicher Kaufflächen hat möglichst binnen 6 Wochen
nach Rechtswirksamkeit dieses Vertrages zu erfolgen.
8 11.
Die Stcmpelkvstcn dieses Vertrages, des Katastermaterials, der Auf
lassung, die Grunderwerbs- und Wertzuwachsstcuer für die auf dem Plan
rot angelegte Fläche trägt die Gesellschaft.
Die Kosten der Auslastung, des Katastcrmaterials und die Grunder
werbssteuer für die auf dem Plan braun angelegte Fläche des Rohr
dammes und für das Grundstück Bd. 249 Bl. 8257 des Grundbuchs von
der Stadt Charlottenburg trägt die Stadt.
Wir bitten in Uebereinstimmung mit unserm Grundcigentumsaus-
schuß und dem Bezirksamt Charlottenburg und unseren Wasserwerken zu
beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf des auf dem vor
liegenden Plan rot angelegten, am Rohrdamm, der Motardstraße und
Reisstraßc in Siemensstadt bclcgcnen Grundstücks von etwa 25 758 qm
zum Preise von 10 M je Quadratmeter und unter den in der Magistrats
vorlage vom Juli 1926 näher bezeichneten Bedingungen an die Sicmcns-
Schuckcrtwerke G. nt. b. H. einverstanden.
Berlin, den 10. Juli 1926.
S ch o l tz.
8t. V. 26. — B. III. 2. — Bez. 7.
B u s ch.