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Volume No. 32 (608-689), 1926/09/03

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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§ 6. 
Der Gesellschaft ist bekannt, daß das im Grundstück zurzeit vorhan 
dene Druckrohr des Wasserwerks Jungfernheide nicht für die Dauer 
liegen bleibt. Die Bestimmung des Zeitpunktes für die Herausnahme des 
Druckrvhres behalten sich die Wasserwerke vor, jedoch muß die Heraus 
nahme längstens innerhalb 3 Jahren nach Rechtswirksamkeit dieses Ver 
trages erfolgen. 
Die Gesellschaft verpflichtet sich, zu den Kosten der Umlegung des 
Rohres s. Zt. einen verlorenen Beitrag von 60 000 JIM, wörtlich: „Sech 
zigtausend Reichsmark" an die Berliner Städtische Wasserwerke A.-G. 
oder deren Rechtsnachfolger bei Aufnahme der erforderlichen Arbeiten bar 
zu zahlen. 
Die Stadt verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß die auf dem Grund 
stück der Wasserwerke Bd. 87 Bl. 2837 des Grundbuchs von Spandau in 
Abt. II Nr. 11 zu Gunsten der Charlottenburger Wasserwerke G. m. b. H. 
eingetragene Grunddienstbarkeit durch die Berliner Städtische Wasser 
werke A.-G. oder deren Rechtsnachfolger gelöscht wird, sobald die Heraus 
nahme des Druckrohres erfolgt ist. 
8 7. 
Die Gesellschaft verpflichtet sich, auf der Kaufflächc bei der Auf 
lassung eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gltnstcn der Stadt 
Berlin eintragen zu lassen, des Inhalts, daß sie die Grundwassercnt- 
ziehung ohne Entschädigung zu dulden verpflichtet ist. 
8 8. 
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die aus dem vorliegenden Plan braun 
angelegte Strecke des jetzigen Rohrdammes der Stadt Berlin unentgeltlich, 
lasten- und schuldenfrei zu übereignen. 
Das zurzeit auf dieser Strecke des Rohrdammes vorhandene Pflaster 
bleibt Eigentum der Gesellschaft und kann von ihr auf eigene Kosten ent 
fernt werden, sobald die Verlegung des Rohrdammes in die auf dem vor 
liegenden Plan gelb gefärbte Spur erfolgt ist. 
Sollte die Gesellschaft nach Aufforderung durch die Stadt von diesem 
Recht keinen Gebrauch machen, geht das Pflaster als Entschädigung für 
die Kosten der Entfernung desselben in das Eigentum der Stadt über. 
8 9. 
Die Gesellschaft übereignet der Stadt unentgeltlich, lasten- und schul 
denfrei das an der Dstprcußenallee bclegene Grundstück Band 249 Blatt 
8257 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg von 725 qm Größe. 
8 10. 
Die Auflassung sämtlicher Kaufflächen hat möglichst binnen 6 Wochen 
nach Rechtswirksamkeit dieses Vertrages zu erfolgen. 
8 11. 
Die Stcmpelkvstcn dieses Vertrages, des Katastermaterials, der Auf 
lassung, die Grunderwerbs- und Wertzuwachsstcuer für die auf dem Plan 
rot angelegte Fläche trägt die Gesellschaft. 
Die Kosten der Auslastung, des Katastcrmaterials und die Grunder 
werbssteuer für die auf dem Plan braun angelegte Fläche des Rohr 
dammes und für das Grundstück Bd. 249 Bl. 8257 des Grundbuchs von 
der Stadt Charlottenburg trägt die Stadt. 
Wir bitten in Uebereinstimmung mit unserm Grundcigentumsaus- 
schuß und dem Bezirksamt Charlottenburg und unseren Wasserwerken zu 
beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf des auf dem vor 
liegenden Plan rot angelegten, am Rohrdamm, der Motardstraße und 
Reisstraßc in Siemensstadt bclcgcnen Grundstücks von etwa 25 758 qm 
zum Preise von 10 M je Quadratmeter und unter den in der Magistrats 
vorlage vom Juli 1926 näher bezeichneten Bedingungen an die Sicmcns- 
Schuckcrtwerke G. nt. b. H. einverstanden. 
Berlin, den 10. Juli 1926. 
S ch o l tz. 
8t. V. 26. — B. III. 2. — Bez. 7. 
B u s ch.
	        
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