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Volume No. 32 (608-689), 1926/09/03

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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620. Anfrage. 
Ist dem Magistrat bekannt, daß bei der Volksabstimmung im Hospital 
Buch zahlreiche Personen durch direkte oder indirekte Maßnahmen der 
Verwaltung die Ausübung ihres Abstimniungsrechtes unmöglich gemacht 
wurde, und was gedenkt der Magistrat zu tun, um in Zukunft den 
Insassen städtischer Anstalten das Wahlrecht zu sichern? 
Berlin, den 30. Juni 1926. 
C z e m i n s k i u. Gen. 
St. V. 26. — B. XVI. 37. 
621. Anfrage. 
Das Bezirksamt Spandau beabsichtigt, der dortigen Bezirksver- 
fammlung eine Vorlage: „Bewilligung von Mitteln zur Beschaffung eines 
Wanderpreises für das Meisterschastsschießen des Kleinkaliberschützen- 
vcreinS Spandau und Umgegend" zu unterbreiten. 
Wir fragen: Hat der Magistrat Kenntnis davon und billigt derselbe 
die evtl. Bewilligung von Mitteln für derartige Zwecke? 
Berlin, den 30. Juni 1926. 
C z e m i n s k i u. Gen. 
8t. V. 26. — B. III. 2. — Bez. 8. 
622. Anfrage. 
Trotz der Entscheidung des Landesschiedsgerichts in Berliner Besol- 
dungsfragen vom 11. Mai 1925, in welcher die Wiederherstellung der 
Aufrückcmöglichkeit der Schwestern nach Besoldungsgruppe 6 unter An 
rechnung der vorhandenen Oberschwestern erfolgt ist, ist die Wieder 
herstellung dieser Beförderung noch nicht zur Durchführung gelangt. 
Ebenso ist durch Entscheidung des Landesschiedsgerichts vom 12. Fe 
bruar 1926 die Beförderung der am 31. März 1920 vorhanden gewesenen 
Oberschwestern angeordnet, aber bis heute noch nicht durchgeführt worden. 
Dem Vernehmen nach beabsichtigt der Magistrat, die Durchführung dieser 
Entscheidung uni 1 Jahr zu vertagen. Wir ersuchen daher den Magistrat 
um Auskunft, 
1. aus welchem Grunde trotz der bereits vor einem bezw. einem 
halben Jahr gefällten Entscheidungen die Beförderung der in Frage 
kommenden Schwestern nicht erfolgt ist, 
2. wann der Magistrat die Beförderung anzuordnen gedenkt. 
Berlin, den 29. Juni 1926. 
Koch, Linxweiler, Ziebarth und die übrigen Mitglieder 
der Deutschnationalen Stadtverordneten-Fraktion. 
8t. V. 26. — B. V. 1. 
623. Vorlage (Tief 1 C) — zur Beschlußfassung —, bett. Zustimmung 
zu dem Angebot des Preußischen Fiskus an die Stadt, den Abbruch 
und den Neubau sowie die dauernde Unterhaltung und die wieder 
kehrende Erneuerung der Schloßbrücke im Zuge der Tauroggcner 
Straße in Charlottenburg gegen eine GesamtabfindungSsummc von 
570 000 Jk zu übernehmen, sowie Bewilligung von Mitteln in 
Höhe von 370 000 M für die Herstellung des Neubaues gemäß 
dem von der zentralen Tiefbaudeputation ausgearbeiteten Entwurf 
(Brückenbreite 27 ml. 
Infolge schwerer konstruktiver Mängel niußte am 3. Dezember v. I. 
die Schloßbrücke in Charlottenburg für den gesamten Fuhrwerks- und 
Personenverkehr gesperrt werden. Es handelt sich um eine eiserne Brücke 
von 22,08 m Breite, von denen auf den Fahrdamm 12,6 m und aus die 
Bürgersteige je 4,74 m entfallen. Die Brücke gehört deni Preußischen 
Staat. Mit Rücksicht auf die Bedeutung, die dieser Brücke als Bindeglied 
in dem Hauptverkehrszug von Charlottenburg nach Siemensstadt zukommt, 
wurde kurz nach der Sperrung an das Polizeipräsidium herangetreten 
mit dem Ersuchen, den Neubau beschleunigt in die Wege zu leiten. Der 
im Anschluß hieran von dem Polizeipräsidium aufgestellte generelle Ent 
wurf sah unter Beibehaltung der alten Brückenachse eine Fahrbahnbreite 
vor, die noch um 0,6 m hinter der bestehenden zurückblieb. Ta hier 
der außergewöhnliche Fall vorlag, daß ein Ueberbau infolge konstruktiver 
Mängel und sonstiger schwerer Schäden, weniger infolge Einwirkung der 
Berkehrslasten, vollständig abgebrochen und durch einen neuen ersetzt 
werden muß, kam cs darauf an, in erster Linie zu prüfen, ob das 
Etzige Bauwerk hinsichtlich seiner Lage und Breiten-Verhältnisse den 
Anforderungen gerecht wird, die zukünftig an ein in einem wichtigen 
Berkehrszug liegendes Bauwerk zu stellen sind. Wenn man hier den Maßstab
	        
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