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620. Anfrage.
Ist dem Magistrat bekannt, daß bei der Volksabstimmung im Hospital
Buch zahlreiche Personen durch direkte oder indirekte Maßnahmen der
Verwaltung die Ausübung ihres Abstimniungsrechtes unmöglich gemacht
wurde, und was gedenkt der Magistrat zu tun, um in Zukunft den
Insassen städtischer Anstalten das Wahlrecht zu sichern?
Berlin, den 30. Juni 1926.
C z e m i n s k i u. Gen.
St. V. 26. — B. XVI. 37.
621. Anfrage.
Das Bezirksamt Spandau beabsichtigt, der dortigen Bezirksver-
fammlung eine Vorlage: „Bewilligung von Mitteln zur Beschaffung eines
Wanderpreises für das Meisterschastsschießen des Kleinkaliberschützen-
vcreinS Spandau und Umgegend" zu unterbreiten.
Wir fragen: Hat der Magistrat Kenntnis davon und billigt derselbe
die evtl. Bewilligung von Mitteln für derartige Zwecke?
Berlin, den 30. Juni 1926.
C z e m i n s k i u. Gen.
8t. V. 26. — B. III. 2. — Bez. 8.
622. Anfrage.
Trotz der Entscheidung des Landesschiedsgerichts in Berliner Besol-
dungsfragen vom 11. Mai 1925, in welcher die Wiederherstellung der
Aufrückcmöglichkeit der Schwestern nach Besoldungsgruppe 6 unter An
rechnung der vorhandenen Oberschwestern erfolgt ist, ist die Wieder
herstellung dieser Beförderung noch nicht zur Durchführung gelangt.
Ebenso ist durch Entscheidung des Landesschiedsgerichts vom 12. Fe
bruar 1926 die Beförderung der am 31. März 1920 vorhanden gewesenen
Oberschwestern angeordnet, aber bis heute noch nicht durchgeführt worden.
Dem Vernehmen nach beabsichtigt der Magistrat, die Durchführung dieser
Entscheidung uni 1 Jahr zu vertagen. Wir ersuchen daher den Magistrat
um Auskunft,
1. aus welchem Grunde trotz der bereits vor einem bezw. einem
halben Jahr gefällten Entscheidungen die Beförderung der in Frage
kommenden Schwestern nicht erfolgt ist,
2. wann der Magistrat die Beförderung anzuordnen gedenkt.
Berlin, den 29. Juni 1926.
Koch, Linxweiler, Ziebarth und die übrigen Mitglieder
der Deutschnationalen Stadtverordneten-Fraktion.
8t. V. 26. — B. V. 1.
623. Vorlage (Tief 1 C) — zur Beschlußfassung —, bett. Zustimmung
zu dem Angebot des Preußischen Fiskus an die Stadt, den Abbruch
und den Neubau sowie die dauernde Unterhaltung und die wieder
kehrende Erneuerung der Schloßbrücke im Zuge der Tauroggcner
Straße in Charlottenburg gegen eine GesamtabfindungSsummc von
570 000 Jk zu übernehmen, sowie Bewilligung von Mitteln in
Höhe von 370 000 M für die Herstellung des Neubaues gemäß
dem von der zentralen Tiefbaudeputation ausgearbeiteten Entwurf
(Brückenbreite 27 ml.
Infolge schwerer konstruktiver Mängel niußte am 3. Dezember v. I.
die Schloßbrücke in Charlottenburg für den gesamten Fuhrwerks- und
Personenverkehr gesperrt werden. Es handelt sich um eine eiserne Brücke
von 22,08 m Breite, von denen auf den Fahrdamm 12,6 m und aus die
Bürgersteige je 4,74 m entfallen. Die Brücke gehört deni Preußischen
Staat. Mit Rücksicht auf die Bedeutung, die dieser Brücke als Bindeglied
in dem Hauptverkehrszug von Charlottenburg nach Siemensstadt zukommt,
wurde kurz nach der Sperrung an das Polizeipräsidium herangetreten
mit dem Ersuchen, den Neubau beschleunigt in die Wege zu leiten. Der
im Anschluß hieran von dem Polizeipräsidium aufgestellte generelle Ent
wurf sah unter Beibehaltung der alten Brückenachse eine Fahrbahnbreite
vor, die noch um 0,6 m hinter der bestehenden zurückblieb. Ta hier
der außergewöhnliche Fall vorlag, daß ein Ueberbau infolge konstruktiver
Mängel und sonstiger schwerer Schäden, weniger infolge Einwirkung der
Berkehrslasten, vollständig abgebrochen und durch einen neuen ersetzt
werden muß, kam cs darauf an, in erster Linie zu prüfen, ob das
Etzige Bauwerk hinsichtlich seiner Lage und Breiten-Verhältnisse den
Anforderungen gerecht wird, die zukünftig an ein in einem wichtigen
Berkehrszug liegendes Bauwerk zu stellen sind. Wenn man hier den Maßstab