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gelegenen Teil zugeteilt, wie es auf dem Plan blau angedeutet ist.
An diesen 11 % Morgen hat die Stadt Berlin als Separations
genossin keinen Anteil mehr, die mit der Zuteilung des Restes
auch bezüglich ihres rezeßmäßigen Anteiles vollständig abge
funden ist.
b) Die Stadt Berlin erhält den Rest des Schulzcndienstlandes mit
Vo'A Morgen (— 3,8493 ha), wie er auf dem Plan rot dargestellt ist.
2. Die Separationsinteressentcngemeinde ist damit einverstanden, daß
die Stadt Berlin auf dem ihr zugewiesenen Teil des Schulzendienstlandes
einen 7,50 m breiten Wirtschaftsweg an dem Westrande der südlich des
Kapellenweges gelegenen Parzelle vom .Kapellenweg ausgehend anlegt. Die
Stadt Berlin ist jedoch verpflichtet, diesen Weg nur insoweit zu benutzen
oder durch etwaige Pächter benutzen zu lassen, als es zur Bewirtschaftung
des ihr zufallenden Teiles des Schulzendienstlandes erforderlich ist.
3. Tie Stadl Berlin übernimmt mit dem Tage der Auflassung die
llnterhaltung aller in der obigen Zusammenstellung aufgeführten Anlagen,
Wege, Triften, Gräben usw. und der auf aller oder in ihnen vorhandenen
Bauten, Brücken, Stege, Durchlässe, Zäune und dergleichen, soweit sie
bisher nach dem Rezeß der Separationsinteressentengemeinde obgelegen hat,
so daß diese von jeder Untcrhaltungslast hinsichtlich der übereigneten
Anlagen für immer befreit werden.
Alle öffentlich rechtlichen Lasten und Verpflichtungen bezüglich der
übereigneten Anlagen gehen vom Tage der Auflassung ab auf die Stadt
Berlin iibcr.
4. Die Stadt Berlin trägt sämtliche Kosten für die Ausführung des
Vertrages; jedoch nicht die Kosten für die Aufteilung der zu 1a bezeichneten
11^ Morgen unter die Separationsinteresientcn. Tie Bezirkskörperschaftcn
von Pankow, unser Grundeigentumsausschuß somit* unsere Tiefbaudepu
tation haben sich mit der Uebereignung des Geländes einverstanden erklärt.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der unentgeltlichen Uebereignung
der in der Magistratsvorlaqe vom 10. Juli 19*26 näher bezeichneten Sepa-
rationsländereicn in Blankenfelde an die Stadt Berlin unter den daselbst
aufgeführten Bedingungen einverstanden
Berlin, den 10. Juli 1926.
Magistrat.
Wege. Busch.
Lt. V. 26. — B. III. 2. — Bez. 19.
618. Vorlage (Tief. I. A. 3) — zur Beschlußfassung —, bctr. Enteignung
von Stratzenland für die Turchlcgung der Manteufselstratze in
Tcmpelhof.
Der freihändige Erwerb des zur Durchlegung der Mantcusfelstraße
in Tempelhof erforderlichen Straßenlandes würde 85 000 M Kosten ver
ursachen. Da uns dieser Preis viel zu hoch erscheint, haben wir am
23. Juni 1926 die Enteignung des Geländes beschlossen. Ta der Ausbau
der Manteusfelstraßc für den die Mittel im Haushalt 1926 bewilligt sind,
nach Fertigstellung der Unterführung B sehr dringlich wird, bitten wir zu
beschließen:
Die Versammlung beschließt, das zum Ausbau der Mantcusfelstraße
in Tempelhof erforderliche Straßenland im Umfange von 497 qm, im
Grundbuchc von Tempelhof verzeichnet unter Bd. 39, Bl. 1336, Bd. 55,
Bl. 1791, Bd. 55, Bl. 1796, Bd. 55, Bl. 1799 im Wege der Enteignung
zu erwerben.
Berlin, den 1. Juli 1926.
Magistrat.
S ch o l tz. H a h n.
8t. V. 26. — B. HI. 2. — Bez. 13.
619. Anfrage.
In den letzten Tagen vor dem Volksentscheid sind an die Insassen
des städtischen Obdachs in der Fröbclstraße entgegen den Bestimmungen
des Magistrats Flugblätter mit dem „Sonntagsfreund" (Blätter der Stadt
mission) verteilt worden.
Wir fragen daher: Sind dem Blagistrat diese Vorgänge bekannt, billigt
sr diese einseitige Propaganda, wenn nicht, was soll getan werden, um
solche Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern?
Berlin, den 30. Juni 1926.
C z e m i n s k i u. Gen.
8t. V. 2b. — B. XVI. 37.