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bnrf mit einer Fläche von 3039 qm zum Preise von
0,75 R.M. für 1 qm, im ganzen also zum Preise
von 2279,25 R.M. aus Mitteln des Freiflächen
erwerbsfonds Mahlsdorf gemäß den Urkundsver
handlungen des Bezirksamts Lichtenberg Nr. 61 vom
25. September 1925 und Nr. 62 vom 26. September
1925.
Berlin, den 3. Februar 1926.
Magistrat.
Boß. Hahn.
8t. V. 26. — B. III, 2. Bez. 17.
Zu 110.
Abschrift.
Nr. 61 des Urkundsregisters der Stadt Berlin, Bezirks
amt Lichtenberg für das Jahr 1925.
Stempelfrei gemäß 8 4 Buchstabe k des
Preußischen Stempelsteuergesetzes in
der Fassung vom 27. Oktober 1924
(G.-S. S. 627).
Verhandelt
Berlin (Lichtenberg), den 25. September 1925.
Vor dem gemäß Artikel 12 (zwölf) 8 2 (zwei) des l
Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge
setzbuch vom 20. (zwanzigsten) September 1899) acht
zehnhundertneunundneunzig) Gesetzsammlung, S. 177
(einhundertsiebenundsiebenzig) für die Beurkundung von
Verträgen seitens des Bezirks-Bürgermeisters be
stimmten Beamten der Stadt Berlin, dem Stadtver
messungsrat Walther R a t h k e, aus Berlin, welchem,
wie er hiermit versichert, keiner derjenigen Umstände
entgegensteht, welche nach den Vorschriften der 88 170
(einhundertsiebenzig) und 171 (einhunderteinund-
siebenzig) des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. (siebenzehnten)
Mai 1898 (eintausendachthundertundachtundneunzig)
Reichsgesetzblatt S. 189 (einhundertneunundachtzig) die
Mitwirkung bei der Beurkundung ausschließen, erschien
heute: der Kaufmann Herr Hans Banning in Teck
lenburg i. Wests, wohnhaft, dem Urkundsbeamten von
Person bekannt, und gab folgende Erklärung ab:
Im Jahre 1904 habe ich ein in Mahlsdorf westlich
der Cöpenicker Allee längs der Rödernstraße belegenes
13,42 da großes Gelände erworben und zur Aufteilung
gebracht. Die einzelnen Parzellen habe ich bis auf
wenige Ausnahmen weiter verkauft. Ueber das Gebiet,
in welchem das aufgeteilte Gelände liegt, bestand ein
Fluchtlinienplan der früheren Gemeinde Mahlsdorf,
welcher die Genehmigung der Gemeindekörperschaften
und die Zustimmung des Amtsvorstehers gefunden
hatte. Dieser Fluchtlinienplan wurde aber durch den
Gcmeindevorstand von Mahlsdorf am 10. April 1920
wieder aufgehoben, da nicht genügend Freiflächen vor
gesehen waren. Ein Bebauungsplan besteht demnach
für das fragliche Gelände zurzeit nicht. Ich mache der
Stadt Berlin zwecks Uebernahme der aus meinem
früheren Gelände als Straßenland ausgewiesenen
Flächen als Entschädigung für die fehlenden Freiflächen
folgendes Angebot:
8 l.
Ich bin bereit und verpflichte mich, die mir ge
hörigen, im Grundbuche des Amtsgerichts Berlin-
Lichtenberg von Mahlsdorf Band 15 Blatt 442 ein
getragenen lasten- und schuldenfreien Grundstücke
Kartenblatt 2, Parzelle 2037/108 usw. mit einem
Flächeninhalt von 6869 qm unentgeltlich kosten-, lasten-
vnd schuldenfrei als Freiflächen der Stadt Berlin zu
übereignen und aufzulassen.
8 2.
Ferner verpflichte ich mich, alle in meinem früheren
Gelände als Straßenlandflächen ausgewiesenen Par
zellen kosten-, lasten-, Pfand- und schuldenfrei, und zwar
die Parzellen 1957/108 usw., 1970/108 usw., 1982/108
usw., 1996/108 usw., 2012/108 usw., 2028/108 usw.,
2029/108 usw., 2041/108 usw., 2060/108 usw. und
2065/108 usw. des Kartenblatts 2 der Stadt Berlin zn
übereignen und aufzulassen. Insbesondere verpflichte
ich mich, die auf den Straßenlandparzellen ruhenden
Wegerechte auf meine Kosten zur Löschung zu bringen.
8 3.
Ich erkenne an, daß die Stadt Berlin durch Ueber
nahme der Straßenlandflächen meinen Abkäufern
gegenüber n i ch t verpflichtet ist, diesen die Bau
genehmigung für Baulichkeiten jeglicher Art zu ge
währen. Ferner bin ich damit einverstanden, daß die
Stadt Berlin berechtigt ist, von meinen Abkäufern den
jeweils geltenden Freiflächenbcitrag bei Erteilung
etwaiger Baugenehmigungen für die fehlenden Frei
flächen zu erheben.
8 4.
An dieses Angebot halte ich mich bis zum 1. De
zember 1925 gebunden.
8 5.
Auf die Zustellung der Annahmeerklärung verzichte
ich. Eine einfache Benachrichtigung über die erfolgte
Annahme genügt mir.
Vorstehende Verhandlung wurde laut vorgelesen,
von dem Beteiligten genehmigt und von ihni eigen
händig, wie folgt, unterschrieben:
gez. Hans Banning.
Es wird bescheinigt, daß diese Verhandlung so, wie
sie niedergeschrieben ist, stattgefunden hat, datz sic in
Gegenwart dem Beteiligten laut vorgelesen, von ihm
genehmigt und wie vorstehend, eigenhändig unter
schrieben worden ist.
Geschehen wie oben:
gez. Walther Rathkc.
Urkundsbeamter
der Stadt Berlin, Bezirksamt Lichtenberg.
Für richtige Abschrift.
Berlin (Lichtenberg), den 1. Oktober 1925.
Bezirksvermessungsamt.
I. A. gez. Lehmann, Geometer.
Zu II«.
Abschrift.
Nr. 02 des Urkundenregisters der Stad' Berlin, Bezirks
amt Lichtenberg, für das Jahr 1925.
(Zur Urschrift sind 3 RM.
Stempelsteuer verwendet.)
Verhandelt
Berlin (Lichtenberg), den 26. Sevtember 1925.
Vor dem gemäß Artikel 12 (zwölf), Paragraph 2
(zwei) des Preussischen Allsführungsgesetzes zuin Bürger
lichen Gesetzbuch vom 20. (zwanzigsten) Swtcmbcr 1899
(achtzehnhundertneunundncunzig) Gesetzsammlung, Sei
te 177 (einhundertsiebenundsiebenzig) für die Beurkun
dung von Verträgen seitens des Bezirks-Bürgermeisters
bestimmten Beamten der Stadt Berlin,
dein Stadtvermessungsrat Walther Rathkc, ans Berlin
(Lichtenberg) welchem, wie er hiermit versichert, keiner
derjenigen Umstände entgegensteht, tvelche nach den Vor
schriften der Paragraphen 170 (kinhundertundüeben'ig)
und 171 (einhunderteinundsiebenzig) des Reichsgesches
über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar
keit vom 17. (siebenzehnten) Mai 1898 (eintausendacht-
hundertundachtundncunzig), Rcichsgesetzblatt Seite 189
(cinhundertundneunundachtzig) die Mitwirkung bei der
Beurkundung ausschließen, erschien heute: