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Volume No. 6 (99-111), 1926/02/05

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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bnrf mit einer Fläche von 3039 qm zum Preise von 
0,75 R.M. für 1 qm, im ganzen also zum Preise 
von 2279,25 R.M. aus Mitteln des Freiflächen 
erwerbsfonds Mahlsdorf gemäß den Urkundsver 
handlungen des Bezirksamts Lichtenberg Nr. 61 vom 
25. September 1925 und Nr. 62 vom 26. September 
1925. 
Berlin, den 3. Februar 1926. 
Magistrat. 
Boß. Hahn. 
8t. V. 26. — B. III, 2. Bez. 17. 
Zu 110. 
Abschrift. 
Nr. 61 des Urkundsregisters der Stadt Berlin, Bezirks 
amt Lichtenberg für das Jahr 1925. 
Stempelfrei gemäß 8 4 Buchstabe k des 
Preußischen Stempelsteuergesetzes in 
der Fassung vom 27. Oktober 1924 
(G.-S. S. 627). 
Verhandelt 
Berlin (Lichtenberg), den 25. September 1925. 
Vor dem gemäß Artikel 12 (zwölf) 8 2 (zwei) des l 
Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge 
setzbuch vom 20. (zwanzigsten) September 1899) acht 
zehnhundertneunundneunzig) Gesetzsammlung, S. 177 
(einhundertsiebenundsiebenzig) für die Beurkundung von 
Verträgen seitens des Bezirks-Bürgermeisters be 
stimmten Beamten der Stadt Berlin, dem Stadtver 
messungsrat Walther R a t h k e, aus Berlin, welchem, 
wie er hiermit versichert, keiner derjenigen Umstände 
entgegensteht, welche nach den Vorschriften der 88 170 
(einhundertsiebenzig) und 171 (einhunderteinund- 
siebenzig) des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten 
der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. (siebenzehnten) 
Mai 1898 (eintausendachthundertundachtundneunzig) 
Reichsgesetzblatt S. 189 (einhundertneunundachtzig) die 
Mitwirkung bei der Beurkundung ausschließen, erschien 
heute: der Kaufmann Herr Hans Banning in Teck 
lenburg i. Wests, wohnhaft, dem Urkundsbeamten von 
Person bekannt, und gab folgende Erklärung ab: 
Im Jahre 1904 habe ich ein in Mahlsdorf westlich 
der Cöpenicker Allee längs der Rödernstraße belegenes 
13,42 da großes Gelände erworben und zur Aufteilung 
gebracht. Die einzelnen Parzellen habe ich bis auf 
wenige Ausnahmen weiter verkauft. Ueber das Gebiet, 
in welchem das aufgeteilte Gelände liegt, bestand ein 
Fluchtlinienplan der früheren Gemeinde Mahlsdorf, 
welcher die Genehmigung der Gemeindekörperschaften 
und die Zustimmung des Amtsvorstehers gefunden 
hatte. Dieser Fluchtlinienplan wurde aber durch den 
Gcmeindevorstand von Mahlsdorf am 10. April 1920 
wieder aufgehoben, da nicht genügend Freiflächen vor 
gesehen waren. Ein Bebauungsplan besteht demnach 
für das fragliche Gelände zurzeit nicht. Ich mache der 
Stadt Berlin zwecks Uebernahme der aus meinem 
früheren Gelände als Straßenland ausgewiesenen 
Flächen als Entschädigung für die fehlenden Freiflächen 
folgendes Angebot: 
8 l. 
Ich bin bereit und verpflichte mich, die mir ge 
hörigen, im Grundbuche des Amtsgerichts Berlin- 
Lichtenberg von Mahlsdorf Band 15 Blatt 442 ein 
getragenen lasten- und schuldenfreien Grundstücke 
Kartenblatt 2, Parzelle 2037/108 usw. mit einem 
Flächeninhalt von 6869 qm unentgeltlich kosten-, lasten- 
vnd schuldenfrei als Freiflächen der Stadt Berlin zu 
übereignen und aufzulassen. 
8 2. 
Ferner verpflichte ich mich, alle in meinem früheren 
Gelände als Straßenlandflächen ausgewiesenen Par 
zellen kosten-, lasten-, Pfand- und schuldenfrei, und zwar 
die Parzellen 1957/108 usw., 1970/108 usw., 1982/108 
usw., 1996/108 usw., 2012/108 usw., 2028/108 usw., 
2029/108 usw., 2041/108 usw., 2060/108 usw. und 
2065/108 usw. des Kartenblatts 2 der Stadt Berlin zn 
übereignen und aufzulassen. Insbesondere verpflichte 
ich mich, die auf den Straßenlandparzellen ruhenden 
Wegerechte auf meine Kosten zur Löschung zu bringen. 
8 3. 
Ich erkenne an, daß die Stadt Berlin durch Ueber 
nahme der Straßenlandflächen meinen Abkäufern 
gegenüber n i ch t verpflichtet ist, diesen die Bau 
genehmigung für Baulichkeiten jeglicher Art zu ge 
währen. Ferner bin ich damit einverstanden, daß die 
Stadt Berlin berechtigt ist, von meinen Abkäufern den 
jeweils geltenden Freiflächenbcitrag bei Erteilung 
etwaiger Baugenehmigungen für die fehlenden Frei 
flächen zu erheben. 
8 4. 
An dieses Angebot halte ich mich bis zum 1. De 
zember 1925 gebunden. 
8 5. 
Auf die Zustellung der Annahmeerklärung verzichte 
ich. Eine einfache Benachrichtigung über die erfolgte 
Annahme genügt mir. 
Vorstehende Verhandlung wurde laut vorgelesen, 
von dem Beteiligten genehmigt und von ihni eigen 
händig, wie folgt, unterschrieben: 
gez. Hans Banning. 
Es wird bescheinigt, daß diese Verhandlung so, wie 
sie niedergeschrieben ist, stattgefunden hat, datz sic in 
Gegenwart dem Beteiligten laut vorgelesen, von ihm 
genehmigt und wie vorstehend, eigenhändig unter 
schrieben worden ist. 
Geschehen wie oben: 
gez. Walther Rathkc. 
Urkundsbeamter 
der Stadt Berlin, Bezirksamt Lichtenberg. 
Für richtige Abschrift. 
Berlin (Lichtenberg), den 1. Oktober 1925. 
Bezirksvermessungsamt. 
I. A. gez. Lehmann, Geometer. 
Zu II«. 
Abschrift. 
Nr. 02 des Urkundenregisters der Stad' Berlin, Bezirks 
amt Lichtenberg, für das Jahr 1925. 
(Zur Urschrift sind 3 RM. 
Stempelsteuer verwendet.) 
Verhandelt 
Berlin (Lichtenberg), den 26. Sevtember 1925. 
Vor dem gemäß Artikel 12 (zwölf), Paragraph 2 
(zwei) des Preussischen Allsführungsgesetzes zuin Bürger 
lichen Gesetzbuch vom 20. (zwanzigsten) Swtcmbcr 1899 
(achtzehnhundertneunundncunzig) Gesetzsammlung, Sei 
te 177 (einhundertsiebenundsiebenzig) für die Beurkun 
dung von Verträgen seitens des Bezirks-Bürgermeisters 
bestimmten Beamten der Stadt Berlin, 
dein Stadtvermessungsrat Walther Rathkc, ans Berlin 
(Lichtenberg) welchem, wie er hiermit versichert, keiner 
derjenigen Umstände entgegensteht, tvelche nach den Vor 
schriften der Paragraphen 170 (kinhundertundüeben'ig) 
und 171 (einhunderteinundsiebenzig) des Reichsgesches 
über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar 
keit vom 17. (siebenzehnten) Mai 1898 (eintausendacht- 
hundertundachtundncunzig), Rcichsgesetzblatt Seite 189 
(cinhundertundneunundachtzig) die Mitwirkung bei der 
Beurkundung ausschließen, erschien heute:
	        
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