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Volume No. 29 (557-584), 1926/06/25

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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übrigen (der Klasse III zuteilenden) völlig getrennt sind. Für den Begriff 
der völligen Trennung sind maßgebend die im Normaltarif der öffentlichen 
Feuervcrsicherungsanstalten Deutschlands enthaltenen diesbezüglichen Be 
stimmungen. 
Bleibt der Gesaültwert der nach obigen Grundsätzen nach Klasse III 
zu verweisenden Baulichkeiten eines Grundstückes unter 5000 M, so 
findet eine Ueberweisung in die Klasse III nicht statt. 
8 6. 
Die in den §§ 2 und 3 genannten Gebäude, die entgegen ihrer all 
gemein üblichen Bcnutznngsart einer höheren Gefahr ausgesetzt sind, 
können demzufolge in eine höhere Gefahrenklasse gewiesen werden. 
Für die zur Klasse III gehörigen Gebäude kann ein angemessener 
Zuschlag erhoben werden. 
8 7- 
Der Jehresbeitragssatz beträgt für die in der Gefahrenklasse II ver 
sicherten Baulichkeiten das zweifache, für die in Gefahrenklasse III ver 
sicherten das dreifache des für die Baulichkeiten der Gefahrenklasse l zu 
zahlenden (Normal-)Beitragssatzes. 
580. Tringlichkeitsvorlage (Tief VH) — zur Beschlußfassung — über Auf 
nahme eines Darlehens von 1000 OM bei der Sparkasse der 
Stadt Berlin für die weitere Förderung landwirtschaftlicher 
Meliorationen. 
Begründung: 
Für dir Förderung laiidtvirtschaftlnher Meliorationen in der Um 
gebung von Berlin sind bisher ans städtischen Mitteln gcinäh Beschlüssen! 
der Stadtrunordiieteii-Versammlung vom 20. »November 1924 und vom 
t. Juni 1925 l Million Mark zur Verfügung gestellt nvrden. Hieraus 
sind im Laufe des Jahres 1935 im Benehmen mit den zuständigen Staats- 
behördeii^ kurzfristige Darlehen an Genossenschaften und auch Eirrzelper- 
sonen (Siedler) hauptsächlich der 3 großen Gebiete des Rhiuluches, des 
'.Havelländischen Luches und des Nnthejchauvelbandes I^rgegeben worden. 
Die in diesen (Gebieten entstandenen Neukulturen zeigen den Erfolg der 
städtisch'» Bestrebungen. Die Mitglieder der Tiechandepntation traben sich 
durch Besichtigung des Rhinluches und der Gebiete des Nntlieschauveibandes 
Hub der Bodenverbessernngsgenossenschaft Krielvn» bei Wender, von diesen 
Erfolgen überzeugt und hierbei übereinstinimend zum Ausdruck gebracht, 
daß auf dem eingeschlagenen Wege fortzufahren sei, um den Kultivierungs 
gedanken weiter zu beleben und die staatliche Förderung der Meliorationen 
wirksam zu ergänze». 
Da jedoch Haushaltsmittel für diesen Zrveck nickst freigemacht werden 
können, empfehlen nur, die benötigten ^Mittel bei der Sparkasse der Stadt 
Berlin aufzunehmen. Die Sparkasse lmt sich grundsätzlich bereit erklärt, 
derartige Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn die Stadt die Bürgschaft 
übernimmt und eine» etwaigen Zinsverlust trägt. 
Die bisherigen Meliorationsdarlehen sind gegen eine Verzinsung von 
'Et. jährlich und IO Et. Tilgung hergegeben uwrden, da die sich 
hieraus ergebende Belastung nach den eingeholten Gutachten für die Land 
wirtschaft tragbar erschien und diese im Vorjahre als günstig anzu 
sprechenden Bedingungen denen auch anderer Geldgeber glichen. Diese 
Verhältnisse Imbcn sich l?eiite geändert. Der preußische Staat hat der Land 
wirtschaft in Würdigung ihrer besonderen Notlage jetzt Meliorations- 
kreditr in Aussicht gestellt, die mit 5 Et. verzinst und in 15 Jahren jge- 
ülgt werden sollen: mich die Darlehen der produktive» Eriverbslosen- 
stirsorgr werden heute gegen 5 Et. Zinsen und 10jährige Tilgung her 
gegeben. Die Provinz gibt ihre Darlehen sehr langfristig her (nur 3 Et. 
Tilgung): Einrechnung von Beihilfen für Genossenschaften geht sie bis auf 
El und weniger für Verzinsung und Tilgung hinunter und gewährt 
herbei noch Freijahre. 
Mit Rücksicht auf diese veränderten Verhältnisse schlagen nur vor, 
die neuen Darlehen gegen eine Verzinsung von 6 Et. und eine Tilguinig 
von 6 pCt. jährlich herzugeben — wobei die Schuld unter Berücksichti- 
stung der verstärkte» Tilgung etiva in 11Mt Jahren abgetragen ist — 
swd empfehle» ferner, im ersten Jahre nur Zinsen zu erheben und die 
Rückzahlung erst nach Ablan) eines Jahres, also nach dem Genuß einer 
ersten vollen Ernte, einsetzen zu lassen. Die Darlehen sollen wie bisher in 
erster Linie 'zur saatfertigen Herstellung von Nenknlturen und zum Ausbau 
von Wirtschastsbetrieben verwandt werden, über ihre Verteilung soll der' 
Regiebanansschnß der Tiefbaudeputation entscheiden. Dringliche Anträge 
negen seit Monaten in einer den angeforderteir Betrag erheblich über 
Zeigenden Höhr vor. 
, Wir haben die Sparkasse gebeten, mit Rücksicht an) den der Allgemein 
"eil aus der »»eiteren Förderung crnmchsrndcii Nutzen ihre Bedingungen 
'möglichst hni von uns den Darlehnsnehmern auferlegten Bedingungen.
	        
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