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Volume No. 26 (505-536), 1926/06/11

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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Treuhanddcpot ausgehändigt UnrD. Werden Zinsscheine nicht zurückgegeben, 
so ist ,§ 803 Abs 2 BGB entsprechend anzuwenden Die Kündigung ist 
der Deutsckfen Treuhand-Gesellschaft in Berlin gegenüber auszniprechen 
und von dieser der Stadl Berlin mitzuteilen. Mit der Kündigung erlischt 
das Recht der Stadt zuin Eriverb des Zertifikats gemäst Ziffer 5. • 
9. Die den Aktionären auszuhändigenden Zertifikate, sowie die Be 
scheinigungen sind an den Börsen zu Berlin und Frankfurt a. M. ein 
zuführen. 
10. Alle i» den vorstehend ausgeführten Bestnnmungen festgesetzten 
Zahlungen sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu leisten. Für >ede geschul 
bete Reichsmark ist der in Reichswährnng ausgedrückte Preis von 
1/2790 Kilogramni Feingold zu zahlen. Dieser Preis ist der auf Grund der 
Verordnung vom 29. Juli 1923 (SR. G- Bl S. 482) im Reichsanzeiger 
bekanntgegebene Londoner Goldpreis, umgerechnet nach dem Mittelkurs 
der Berliner Börse aus Grund der amtlichen Notierung des >0? Werk 
tages vor dem Tage der Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für 
das Kilogramm Feingold ein Preis non nicht mehr als 2800 TM und 
nicht weniger als 2730 TM, so ist für jcbc geschuldete Reichsmark eine 
Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen. 
11. Die Stadt Berlm ist bi'rechtigt, von dem durch Einlieferung der 
Aktien mit deni Aktionär geschlossenen Vertrage zurückzutreten, falls nicht 
injitdestens noiii. 50000000 TM Aktien bei der Deutschen Bank, Berlin, 
für das Treuhanddepoi innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit 
Veröffentlichung des Angebots »n Deutschen Reichsanzeiger hinterlegt ivor- 
den find. ^ 
Der Rücktritt ist gegenüber der Teutschen Treuhand-Gesellschaft zu 
erklären! und kann nur inuerhalb von zivei Wochen seit Ablauf der zwei- 
monatigen Einlieferungsfrist erklärt werden. 
Anlage a. 
1000,— JUi. 
Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen 
in Berlin (Hochbahngcscllschast) 
Berlin. 
1000.— M Zertifl kat Nr. 
über 
i Eintausend Reichsmark Aktie 
der Gesellschaft für elektrifche Hoch- und Untergrundbalnirn m Berlin. 
Ausgestellt in Gemählfeit des Bertrages zwischen der Stadt Berlin 
und der Hochbahngesetlschrft vom 1920 Generalversal»»itungs 
deschlust der Hochbahngesellfchaft vom 1926). 
Für den Jnlfaber dieses Zertifikats ist die Aktie 97r ’ über 
noiit. 1000 TM der Olescllsckfaft für elektrifche Hock) und Untergrundbahnen 
in Berlin auf unseren Namen als Treuhändern! bei der Deutschen Bank 
in Berlin hinterlegt. Der Inhaber dieses Zertifikats lfat auf Grund 
dieser Hinterlegung gegenüber der Stadt Berlin die aus dem um* 
stehend abgedruckten Vertragsangebot ersichtlickfen Rechte erworben und 
Pflichten übernommen. Wir m'rpflickften uns als Treuhänden», mit den 
lfinterlegten Aktienurkunden geinast diesem Vertragsangebot zu r>erfahxen. 
Mit der Ucberkragung des Eigentums an diesem Zertifikat gehen 
saintliche Rechte und Pflichten des JnhaRns des Zertifikats hinsichtlich 
der Aktien auf den EriverbLr über. 
Der Besitz dieses Zertifikats berechtigt zur Ausübung des Stimm, 
rechts her hinterlegten Aktien über nom. 1000 TH. Die Hinterlegung 
des Zertifikats gemäst § 30 der Satzung berechtigt dcingcinäf; zur Teil 
»ahme an den ttzeneralversammliingen der Hochbahngesellfchaft. 
Berlin, im Mai 1920. De»tsck>e Treuhand-OleseUschaft 
eingetragen Blatt Unterschrftten. 
Der Kontröltbeamte 
1000 m
	        
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