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Prüfung der Baupläne hat sich herausgestellt, daß ihren Grundstücken an
der verlängerten Bendastraßc in Britz zwei Parzellen vorgelagert sind,
welche im Kataster als Kartenblatt 3 Nr. 257/1 und 259/1 als Eigentum
der Stadt Berlin verzeichnet und zusammen 13 am groß sind. Im Grund
buche sind sie nicht eingetragen.
Frau Harnisch will nun diese Parzellen zwecks Durchführung ihres
Bauvorhabens erwerben und hat dafür in rechtsverbindlicher Form 200 J(
geboten. Da die Parzellen für die Stadt nicht verwertbar sind und sich
Frau Harnisch ferner verpflichtet hat, die noch in ihrem Besitz befind
lichen Parzellen Nr. 252/1 und 255/1, welche Straßenland der Bendastraßc
bilden und 17 qm groß sind, der Stadt Berlin unentgeltlich, Pfand- und
lastenfrei zu übereignen, wollen wir in Uebereinstimmung mit den Be-
zirkskörpcrschaften von Neukölln dem Antrage der Frau Harnisch statt
geben und bitten zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf der Parzellen, Karten
blatt 3 Nr. 257/1 und 259/1 in Britz von 13 qm zum Preise von 200 M
einverstanden.
Berlin, den 1. Juni 1920.
. Magistrat.
B ö ß. Busch.
8t. V. 26. - B. HI. 2, Bez. 14.
511. Dringlichkeitsantrag.
Bei den Notstandsarbeiten an den Rehbergen ist bis zuiu heutigen
Tage noch keine Wasserleitung angelegt. Daraus ergeben sich für die Be
schäftigten schwere gesundheitliche Schädigungen. Weder ausreichende
Trink- noch Waschgclegenheit ist vorhanden.
Tic Stadtverordnetenversammlung wolle daher beschließen:
Ter Magistrat wird ersucht, das Bezirksamt Wedding anzuweisen,
ohne jeden Verzug die nötigen Wasserleitungen zu legen und ausreichende
«Gelegenheit zum Waschen zu schaffen.
Außerdem wird den Beschäftigten Tee oder Kaffee gestellt.
Berlin, den 1. Juni 1926.
Otto Gäbet, Witzle und die übrigen Mitglieder der
kommunistischen Stadtverordnetenfraktion.
8t. V. 26. B. III. 2. Bez. 3.
512. Antrag.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Bei der Anlage der Sport- und Spielplätze in den Rehbergen wird
auch ein Luft- und Sonnenbad für Nacktkörperkultur angelegt.
Berlin, den 4. Juni 1926.
Otto Gäbet, H o f f m a n n - G w i n n e r und Genvsien.
8t. V. 26. — B. XIV. 15.
513. Dringlichteitsvorlage (Fin. I, 2) — zur Beschlußfassung —, betreffend
Abschluß eines Vertrages zwischen der Stadt und der Hochbahn-
gesellschaft.
Seit der letzten Generalversammlung der Hochbahngesellschaft vom
12. April 1926, in welcher die Beschlußfassung über das der Stadt
verordnetenversammlung aus unserer Dringlichkcitsvorlage Nr. 258
(Tief. 1. D.) vom 15. März 1926 bekannte Angebot der Stadt vertagt
worden war, haben unsere Vertreter die Verhandlungen mit den Ver
tretern der Hochbahngesellschaft und der Deutschen Bank fortgeführt. Ihr
Ergebnis ist der dieser Vorlage beigefügte Vertragsentwurf nebst Anlagen.
Die gemischte Deputation für die Finanzierung der A.E.G.-Bahn
bat in ihrer Sitzung vom 4. Juni 1926 diesem Vertragsentwurf mit der
Maßgabe zugestimmt, daß die Zahlungen von je 40 ,Ac4( in den ersten
5 Jahren erstmals mit dem 1. Juli 1927 und auch weiterhin am 1. Juli
fällig werden.
. Wir sind diesem Beschlusse der gemischten Deputation beigetreten.
Die Hochbahngesellschaft legte Wert darauf, eine die Wirtschaftlichkeit des
Unternehmens beeinträchtigende zu hohe Bewertung der von ihr zu über
nehmenden Bahnanlagen zu vermeiden. Es sind deshalb die von der
Hochbahn zu übernehmenden Verbindlichkeiten der Nordsüdbahn mit festen
Beträgen eingesetzt worden. Es ist weiter die Abgeltung der von der
-wdt zu übernehmenden jungen Aktien durch die Werte der Nordsüd
bahn und der Schönebcrger Untergrundbahn auf 50% des Gesamtnenn
betrages der Aktien beschränkt worden. Wir haben uns hiermit einver-
Itanden erklärt in der Erwägung, daß diese Bestimmung materiell keinen