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Volume No. 24 (503), 1926/06/07

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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3. an großen Anstalten ohne Wirtschaftsinspektor in Gr. 7, als 
Verwaltuiigsobersekrctäre mit Aufrückemöglichkeit nach Gr. 8 
als Verwaltungsinspektor. 
e) Die Stelle des Direktors der Tischlerschule tvird in Gr. 12 ein 
gruppiert. 
<I) Die Stelle des 1. Vorsitzenden des Gewerbe- und Kaufmanns- 
gerichts (Obermagistratsrat Gr. 12) wird in Gr. 13 eingruppiert. 
Die Amtsbezeichnung „Direktor des Gewerbe- und Kaufmanns 
gerichts" wird nur für die Dauer der Wahlzeit beigelegt. 
e) Für 5 Kammcrvorsitzendc des Getverbe- und Kaufmannsgerichts 
sind 5 Stelleil pon Magistratsräten (Gr. 11) in solche von 
Obermagistratsräten (Gr. 12) umzutvandeln. 
k) Die Stellen der Magistratsräte und Magistratsbauräte (Gr. 11), 
die infolge der Beanstandung nur für ihre Person die Bezüge der 
Gr. 12 beziehen sind in Obcrinagistratsratsstellen bezw. in Ma- 
gistratsoberbauratsstellen (Gr. 12) umzuwandeln. 
g) Vorbemerkung 1 zum Gruppenplan ist mit folgendein Zusatz z» 
versehen: 
„In besonderen Ausnahmefällen kann durch den Haushalts 
plan von dem Stellenverhältnis abgetvichen werden." 
III. Beamte, .die der Besoldungsordnung widersprechend eingereiht 
sind, verbleiben in der Gruppe, die ihnen durch einen endgültigen 
Einreihungsbescheid mitgeteilt Wochen ist. 
IV. a) Die Schulhausmeister sind in Besoldungsgruppe 4 einzugrup 
pieren. Ju Besoldungsgruppe 3 ist die Position „Schulhausmeister" 
zu streichen. , 
b) Die Feuerwehrmänner sind in Gr. 5 emzugnippieren. Die Posltwn 
„Feuerwehrmänner" ist in Besoldungsgruppe 4 zu streichen. 
c) Das Ortsgcsetz über die Versetzung in den Ruhestand und die 
Hinterbliebenenversorgung erhält folgende neue Bestimmung: 
„Die bei der Berussseuertvehr einer öfsentlichen Körperschaft 
zugebrachte Dienstzeit ivird bei der Berechnung der Höhe der 
Pension Ir/rsach angerechnet. Die erhöhte Anrechnung findet 
aut diejenige Dienstzeit keine Anwendung, die ausschließlich im 
Bürodienst oder sonst außerhalb des eigentlichen Feuerwehrdrenstes 
zugebracht ist, wenn diese Beschäftigung im Zusammenhange 
länger als einen Monat, und wenn sie infolge Betriebsunfalles 
herbeigeführt ist, länger als ein Jahr gedauert hat. Sie findet 
ferner keine Anwendung, soweit bereits nach den staatlichen Be 
stimmungen eine doppelte oder Ir/zsache Anrechnung von Dienst 
zeit toährend der Kriegsdienstzeit zu erfolgen hat." 
4) Die Berivaltenden Revierfürster sind in Gruppe 9 einzugruppieren 
mit dem Zusatz „künftig fortfallend". In Gr. 8 ist die Position 
zu streichen. 
V. Sotveit durch vorstehende Beschlttsfe Stellen umgeivandelt iverden 
oder Umgruppierungen erfolgen, treten die Aenderungen mit Wir 
kung vom 1. April 1926 ab in Kraft. 
VI. Die . Besoldungsordnung ist unter Einarbeitung der bisherigen 
Aenderungen i» neuer Fassung berauszugeben. Der Magistrat 
wird ermächtigt, die sich aus der Reufasfuiig ergebenden redaktio 
nellen Aenderungen (Streichung von UebergaugSbestunmungeu usw.) 
vorzunehmen. 
Hierzu: 
Entschließungen: 
1. Die Versammlung ersucht den Magistrat zu prüfen, ob und inwic- 
lveit für die Schulhausmeister die Aufrückemöglichkeit nach Gruppe 5 
geschaffen werden kann, und ihr darüber zum Stellenplan 1927 
eine Vorlage zu machen. 
-• Die Versammlung macht sich den Antrag der Stadtv. Goß u. Gen., 
betr. Einstellung von 76 000 JIM in den Haushalt 1926 für 
Vertretung von Schulhausmeistern zur Gewährung eines 
zweiten freien Abends in der Woche, 
insoweit zu eigen, als den Schulhausmeistern ein zweiter freier 
Abend gewährt werden soll, und ersucht den Magistrat, durch die 
Dchuldeputation eine Nachprüfung über die technische Durchführung 
und die benötigten Mittel vornehmen zu lassen. 
■i. Die Versammlung ersucht den Magistrat festzustellen, wieviel Be 
amte vorhanden sind, die die Prüfung des Lehrgangs 2 des Ver 
waltungsseminars bestanden haben, mindestens 28 Jahre alt und 
noch in Besoldungsgruppe 7 angestellt sind, und ihr eine Vorlage 
über die finanzielle Auswirkung bei Umwandlung dieser Stellen 
von Gruppe 7 nach Gruppe 8 zugehen zu lassen.
	        
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