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3. an großen Anstalten ohne Wirtschaftsinspektor in Gr. 7, als
Verwaltuiigsobersekrctäre mit Aufrückemöglichkeit nach Gr. 8
als Verwaltungsinspektor.
e) Die Stelle des Direktors der Tischlerschule tvird in Gr. 12 ein
gruppiert.
<I) Die Stelle des 1. Vorsitzenden des Gewerbe- und Kaufmanns-
gerichts (Obermagistratsrat Gr. 12) wird in Gr. 13 eingruppiert.
Die Amtsbezeichnung „Direktor des Gewerbe- und Kaufmanns
gerichts" wird nur für die Dauer der Wahlzeit beigelegt.
e) Für 5 Kammcrvorsitzendc des Getverbe- und Kaufmannsgerichts
sind 5 Stelleil pon Magistratsräten (Gr. 11) in solche von
Obermagistratsräten (Gr. 12) umzutvandeln.
k) Die Stellen der Magistratsräte und Magistratsbauräte (Gr. 11),
die infolge der Beanstandung nur für ihre Person die Bezüge der
Gr. 12 beziehen sind in Obcrinagistratsratsstellen bezw. in Ma-
gistratsoberbauratsstellen (Gr. 12) umzuwandeln.
g) Vorbemerkung 1 zum Gruppenplan ist mit folgendein Zusatz z»
versehen:
„In besonderen Ausnahmefällen kann durch den Haushalts
plan von dem Stellenverhältnis abgetvichen werden."
III. Beamte, .die der Besoldungsordnung widersprechend eingereiht
sind, verbleiben in der Gruppe, die ihnen durch einen endgültigen
Einreihungsbescheid mitgeteilt Wochen ist.
IV. a) Die Schulhausmeister sind in Besoldungsgruppe 4 einzugrup
pieren. Ju Besoldungsgruppe 3 ist die Position „Schulhausmeister"
zu streichen. ,
b) Die Feuerwehrmänner sind in Gr. 5 emzugnippieren. Die Posltwn
„Feuerwehrmänner" ist in Besoldungsgruppe 4 zu streichen.
c) Das Ortsgcsetz über die Versetzung in den Ruhestand und die
Hinterbliebenenversorgung erhält folgende neue Bestimmung:
„Die bei der Berussseuertvehr einer öfsentlichen Körperschaft
zugebrachte Dienstzeit ivird bei der Berechnung der Höhe der
Pension Ir/rsach angerechnet. Die erhöhte Anrechnung findet
aut diejenige Dienstzeit keine Anwendung, die ausschließlich im
Bürodienst oder sonst außerhalb des eigentlichen Feuerwehrdrenstes
zugebracht ist, wenn diese Beschäftigung im Zusammenhange
länger als einen Monat, und wenn sie infolge Betriebsunfalles
herbeigeführt ist, länger als ein Jahr gedauert hat. Sie findet
ferner keine Anwendung, soweit bereits nach den staatlichen Be
stimmungen eine doppelte oder Ir/zsache Anrechnung von Dienst
zeit toährend der Kriegsdienstzeit zu erfolgen hat."
4) Die Berivaltenden Revierfürster sind in Gruppe 9 einzugruppieren
mit dem Zusatz „künftig fortfallend". In Gr. 8 ist die Position
zu streichen.
V. Sotveit durch vorstehende Beschlttsfe Stellen umgeivandelt iverden
oder Umgruppierungen erfolgen, treten die Aenderungen mit Wir
kung vom 1. April 1926 ab in Kraft.
VI. Die . Besoldungsordnung ist unter Einarbeitung der bisherigen
Aenderungen i» neuer Fassung berauszugeben. Der Magistrat
wird ermächtigt, die sich aus der Reufasfuiig ergebenden redaktio
nellen Aenderungen (Streichung von UebergaugSbestunmungeu usw.)
vorzunehmen.
Hierzu:
Entschließungen:
1. Die Versammlung ersucht den Magistrat zu prüfen, ob und inwic-
lveit für die Schulhausmeister die Aufrückemöglichkeit nach Gruppe 5
geschaffen werden kann, und ihr darüber zum Stellenplan 1927
eine Vorlage zu machen.
-• Die Versammlung macht sich den Antrag der Stadtv. Goß u. Gen.,
betr. Einstellung von 76 000 JIM in den Haushalt 1926 für
Vertretung von Schulhausmeistern zur Gewährung eines
zweiten freien Abends in der Woche,
insoweit zu eigen, als den Schulhausmeistern ein zweiter freier
Abend gewährt werden soll, und ersucht den Magistrat, durch die
Dchuldeputation eine Nachprüfung über die technische Durchführung
und die benötigten Mittel vornehmen zu lassen.
■i. Die Versammlung ersucht den Magistrat festzustellen, wieviel Be
amte vorhanden sind, die die Prüfung des Lehrgangs 2 des Ver
waltungsseminars bestanden haben, mindestens 28 Jahre alt und
noch in Besoldungsgruppe 7 angestellt sind, und ihr eine Vorlage
über die finanzielle Auswirkung bei Umwandlung dieser Stellen
von Gruppe 7 nach Gruppe 8 zugehen zu lassen.