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standeneii Mißstände hat nicht festgestellt, daß ein Verschulden einzelner
Beamten vorliegt. Der von der BezirkSversanimlnng am 28. April
d. Js. gefaßte Beschluß lautet: „Die Versammlung ist der Ueberzeugung,
daß ein Verschulden einzelner Personen air den Mißständen im tikranken-
hausc Moabit nicht festgestellt werden kann und daß ein Verderben von
Lebensmitteln aus ähnlichen Anlässen nicht wieder vorkommen wird."
Aus Mund der unterm 21. April 1926 —- Tarif II — erlassenen
Rundversügung betreffend Abschluß und Kündigung der BeköstigungS-
vertrage mit dem Tarifpersonal, die eine Aenderung und Klärung der
Sachlage heicheiführte, hat das Bezirksanit die für nicht eingenommene
Kost einbel-allcnen Lohnbeträge ivieder zur Auszahlung gebracht. Gleich-
zeilig ist angeordnet tvvrden, daß vom 26. Aprll 1926 ab Kost bis auf
wcüeres nicht mehr verabfolgt wird, so daß das Tarifpersonal zurzeit
überhaupt nicht an der Beköstigung teilnimmt.
Wir feljen die Angelegenheit damit als erledigt an.
Berlin, den 2. Juni 1926.
Magistrat.
Boß. v. DrigalSki.
St. V. 26. - B. XIV. 7.
499. Borlage (Mn. VIII, I, Urd.) — zur Beschlußfassung — über den
Ankauf einer Parzelle in Hciligensce.
Das Straßenland des Falkenplatzes in Heiligensee (Konradshöhe) ist
bis auf die auf dem anliegenden Plan gelb umrandete Parzelle 298/16,
die den Rohmannschen Erben gehört, an die Stadt Berlin aufgelassen. Be
reits im Jahre 1914 ist seitens der ehemaligen Gemeinde Heiligensee der
Antrag auf Enteignung dieser Parzelle gestellt worden. Der Enteignungs
antrag wurde jedoch zurückgezogen und der Erwerb der Parzelle bis nach
Kriegsende zurückgestellt. Das Bezirksamt Reinickendorf hat jetzt die Ver
handlungen wieder aufgenommen, in deren Verlauf sich die Eigentümer
rechtsverbindlich verpflichtet habe», die 1244 gm große Parzelle für 3066
Mark. d. s. 2,46 J( je Quadratmeter, schulden- und lastenfrei sowie frei
von Aufwertungsansprüchen, au die Stadl zu verkaufen.
Inzwischen haben die städtischen Elektrizitätswerke auf der Parzelle
ein Schalthäuschcn errichtet in der Meinung, daß cs sich um bereits im
Eigentum der Stadt stehendes Ttraßenland handelt. Mit Rücksicht darauf,
daß sich für unsere Werke unliebsame Weiterungen ergeben könnten, wenn
die Parzelle weiter in Privatbesitz verbleibt, haben diese sich bereit erklärt,
zu den Landerwerbskosten .'>12 Jh beizusteuern, so daß wir nur noch 2488 c#
— 2 JH je Quadratmeter und die Kosten des Kaufgeschäfts, die aber, da es
sich um öffentlichen Zwecken dienendes Straßenland handelt, nur gering
fein werden, zu zahlen haben.
Wir bitten, in Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaftcn
Reinickendorf und unserm Mundeigentumsausschuß, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf der Parzelle 298/16
von 1244 qm in Heiligcnsec zum Preise von 3666 <M einverstanden.
Berlin, den 26. Mai 1926.
Magistrat.
B ö ß. Busch.
8t. V. 26. — B. III. 2. Bez. 20.
500. Beschluß des Ausschusses vom 4. Juni 1926 zur Borberatung der
Vorlage bctr. die Auseinandersetzung über das Vermögen der ver
einigten Küster- und Lehrerstetten in Berlin-Buchholz und Berlin-
Blankenfelde — Drucks. 383 —.
Der Ausschuß empfiehlt her Versammlung, zu beschließen:
Die Versammlung versagt ihre Zustimmung zu den mit den Kirchen
gemeinden Berlin-Buchholz und Berlin-Blankenfelde geschlossenen Ver
trägen vom 11. Februar und 28. September 1924 bezüglich der Ausein
andersetzung über das Vermögen der vereinigten Küster- und Lehrerstellen
in den beiden genanten Orten. — Drucks. 383 —.
Berichterstatter: Stadtv. Menz.
Berlin, den 4. Juni 1926.
Der Stadtverordnetenvorsteher.
Haß.
Druck von W & S. Sorwrntbnl, SV.diu