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48G. Vorlage (Q. B. M. 4.) — zur Beschlußfassung —, betr. die Zahlung
von Differenzbeträgen an Pensionäre, die bei der ersten Verteilung
der Ausrückestellen unberücksichtigt geblieben sind.
Die Aufstellung der neuen Besoldungsordnung ist durch die Zu
sammenfassung der Beamten und Festangestellten aller früheren Einzel-
gemeinden sowie durch die Nachprüfung und Beanstandung des Gruppen-
plancs durch die Kommunalaufsichtsbehördc so verzögert worden, daß mit
den endgültigen Durchführungsarbeiten erst im Noveniber 1922 begonnen
werden konnte. Da die Besoldungsordnung ferner den stattlichen Vor
schriften entsprechend mit Rückwirkung vom 1. April 1920 in Kraft gesetzt
werden mußte, und die damals laufend steigende Geldentwertung bereits
großen Umfang angenommen hatte, inußten die Turchführungsarbeiten
zur Vermeidung weiteren Schadens mit möglichster Beschleunigung be
trieben werden. Infolgedessen sind bei der ersten Verteilung der Aufrücke-
stellcn einige wenige nach dem 1. April 1920 in den Ruhestand versetzte
oder inzwischen verstorbene Beamte oder Festangestellte wie z. B. Aufseher
des städtischen Obdachs, unberücksichtigt geblieben, ebenso solche, bei denen
sich erst später herausgestellt hat, daß sie in die Ausrückegruppe gehörten.
Nachträglich können diese Personen in die Aufrückcgruppcn nicht mehr ein
gereiht werden, weil Pensionären Beförderungs- oder Ausrückestellen nicht
verliehen werden können.
Um diese und ähnliche Härten auszugleichen, haben wir deshalb be
schlossen, diesen Beamten und Festangestellten oder deren Hinterbliebenen
die geringen Unterschiedsbeträge zwischen Eingangs- und Ausrückegruppe
als laufende Unterstützung zu zahlen.
Um nicht in ledem einzelnen Falle eine besondere Vorlage zu be
nötigen, bitten wir zu beschließen:
Die Versammlung ist grundsätzlich damit cinverstandcu, daß Ruhe-
gehaltsempfängern und Hinterbliebenen von Beamten und Festangestellten,
die nach dem i. April 1920 in den Ruhestand versetzt oder verstorben sind,
und bei der ersten Berteilung der Ausrückestellen unberücksichtigt geblieben
sind, und in anderen ähnlichen Härtcfällen auch ohne Nachweis von
Bedürftigkeit die Untcrschiedsbeträgc zwischen zwei Besoldungsgruppen als
laufende Unterstützungen aus Etatsmittcln gezahlt werden.
Berlin, den 27. Mai 1926.
Magistrat.
Wege. Lange.
8t. V. 26. — B. V. 5.
487. Vorlage (Fin. VIII. I Qrd.) — zur Kenntnisnahme —, bctrcssend
Grundstückserwerb der Gaswerke.
Unter Bezitgnahme auf unsere Vorlage vom 9. Januar 1925 — Druck
sache 566 von 1924 —, betreffend Grundstückskäufe städtischer Gesellschaften
bitten wir, davon Kenntnis zu nehmen, daß die Berliner Städtische Gas
werke A.-G. an der verlängerten Auguste-Biktoria-Straße in Friedrichs-
fclde 7 Parzellen von zusammen 4573 qm für 25151,50 JK auf Grund des
Kaufvertrages vom 8. Januar/4. Februar 1926 zur Abrundung ihres
benachbarten Grundbesitzes erworben hat und die Stadt Berlin als Eigen
tümerin in das Grundbuch eingetragen worden ist.
Berlin, den 28. Mai 1926.
Magistrat.
Böß. Busch.
8t. V. 26. — B. XV. 2 a.
488. Vorlage (Fin. VIII. 1 Qrd.) — zur Beschlußfassung — über den
Verkauf von 3 Parzellen in Blankenburg.
Die Lederfabrik Blankenburg-Mark, Potthos & Kahser, Aktiengesell
schaft in Blankenburg beabsichtigt, die aus dem anliegenden Plan grün, rot
und blau gestrichelten ehemaligen Wege- und Grabenflächcn, welche an
ihr Fabrikgrundstück angrenzen, zu kaufen. Die etwa 645 qm großen Par
zellen sind bereits im Jahre 1915 vom damaligen Gemeindevorstand in
Blankenburg als Eigentum der Firma Potthof üc Kayscr anerkannt, diese
Vereinbarungen aber vom Bezirksamt Pankow ivcgen Formmangels an
gefochten worden. Obgleich sic als gutgläubige Besitzerin der Parzellen
anzusehen ist, hat die Firma sich nach langen Verhandlungen und zur Ver
meidung eines langwierigen Prozesses bereit gefunden, für die Flächen
10 M je Quadratmeter zu zahlen, es jedoch zur Bedingung gemacht, daß
ihr auch die auf dem Plan gelb umrandete Parzelle Nr. 121/19 von
868 qm, welche sie von der Stadtgüter-G. m. b. H. für ein Anschlußgleis
zur Industriebahn gemietet hat, käuflich überlassen wird. Die Firma hat
für die Parzelle 8000 M. geboten, womit sich die Stadtgüter-G. m. b. H.
einverstanden erklärt hat.