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Volume No. 23 (480-500), 1926/06/04

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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48G. Vorlage (Q. B. M. 4.) — zur Beschlußfassung —, betr. die Zahlung 
von Differenzbeträgen an Pensionäre, die bei der ersten Verteilung 
der Ausrückestellen unberücksichtigt geblieben sind. 
Die Aufstellung der neuen Besoldungsordnung ist durch die Zu 
sammenfassung der Beamten und Festangestellten aller früheren Einzel- 
gemeinden sowie durch die Nachprüfung und Beanstandung des Gruppen- 
plancs durch die Kommunalaufsichtsbehördc so verzögert worden, daß mit 
den endgültigen Durchführungsarbeiten erst im Noveniber 1922 begonnen 
werden konnte. Da die Besoldungsordnung ferner den stattlichen Vor 
schriften entsprechend mit Rückwirkung vom 1. April 1920 in Kraft gesetzt 
werden mußte, und die damals laufend steigende Geldentwertung bereits 
großen Umfang angenommen hatte, inußten die Turchführungsarbeiten 
zur Vermeidung weiteren Schadens mit möglichster Beschleunigung be 
trieben werden. Infolgedessen sind bei der ersten Verteilung der Aufrücke- 
stellcn einige wenige nach dem 1. April 1920 in den Ruhestand versetzte 
oder inzwischen verstorbene Beamte oder Festangestellte wie z. B. Aufseher 
des städtischen Obdachs, unberücksichtigt geblieben, ebenso solche, bei denen 
sich erst später herausgestellt hat, daß sie in die Ausrückegruppe gehörten. 
Nachträglich können diese Personen in die Aufrückcgruppcn nicht mehr ein 
gereiht werden, weil Pensionären Beförderungs- oder Ausrückestellen nicht 
verliehen werden können. 
Um diese und ähnliche Härten auszugleichen, haben wir deshalb be 
schlossen, diesen Beamten und Festangestellten oder deren Hinterbliebenen 
die geringen Unterschiedsbeträge zwischen Eingangs- und Ausrückegruppe 
als laufende Unterstützung zu zahlen. 
Um nicht in ledem einzelnen Falle eine besondere Vorlage zu be 
nötigen, bitten wir zu beschließen: 
Die Versammlung ist grundsätzlich damit cinverstandcu, daß Ruhe- 
gehaltsempfängern und Hinterbliebenen von Beamten und Festangestellten, 
die nach dem i. April 1920 in den Ruhestand versetzt oder verstorben sind, 
und bei der ersten Berteilung der Ausrückestellen unberücksichtigt geblieben 
sind, und in anderen ähnlichen Härtcfällen auch ohne Nachweis von 
Bedürftigkeit die Untcrschiedsbeträgc zwischen zwei Besoldungsgruppen als 
laufende Unterstützungen aus Etatsmittcln gezahlt werden. 
Berlin, den 27. Mai 1926. 
Magistrat. 
Wege. Lange. 
8t. V. 26. — B. V. 5. 
487. Vorlage (Fin. VIII. I Qrd.) — zur Kenntnisnahme —, bctrcssend 
Grundstückserwerb der Gaswerke. 
Unter Bezitgnahme auf unsere Vorlage vom 9. Januar 1925 — Druck 
sache 566 von 1924 —, betreffend Grundstückskäufe städtischer Gesellschaften 
bitten wir, davon Kenntnis zu nehmen, daß die Berliner Städtische Gas 
werke A.-G. an der verlängerten Auguste-Biktoria-Straße in Friedrichs- 
fclde 7 Parzellen von zusammen 4573 qm für 25151,50 JK auf Grund des 
Kaufvertrages vom 8. Januar/4. Februar 1926 zur Abrundung ihres 
benachbarten Grundbesitzes erworben hat und die Stadt Berlin als Eigen 
tümerin in das Grundbuch eingetragen worden ist. 
Berlin, den 28. Mai 1926. 
Magistrat. 
Böß. Busch. 
8t. V. 26. — B. XV. 2 a. 
488. Vorlage (Fin. VIII. 1 Qrd.) — zur Beschlußfassung — über den 
Verkauf von 3 Parzellen in Blankenburg. 
Die Lederfabrik Blankenburg-Mark, Potthos & Kahser, Aktiengesell 
schaft in Blankenburg beabsichtigt, die aus dem anliegenden Plan grün, rot 
und blau gestrichelten ehemaligen Wege- und Grabenflächcn, welche an 
ihr Fabrikgrundstück angrenzen, zu kaufen. Die etwa 645 qm großen Par 
zellen sind bereits im Jahre 1915 vom damaligen Gemeindevorstand in 
Blankenburg als Eigentum der Firma Potthof üc Kayscr anerkannt, diese 
Vereinbarungen aber vom Bezirksamt Pankow ivcgen Formmangels an 
gefochten worden. Obgleich sic als gutgläubige Besitzerin der Parzellen 
anzusehen ist, hat die Firma sich nach langen Verhandlungen und zur Ver 
meidung eines langwierigen Prozesses bereit gefunden, für die Flächen 
10 M je Quadratmeter zu zahlen, es jedoch zur Bedingung gemacht, daß 
ihr auch die auf dem Plan gelb umrandete Parzelle Nr. 121/19 von 
868 qm, welche sie von der Stadtgüter-G. m. b. H. für ein Anschlußgleis 
zur Industriebahn gemietet hat, käuflich überlassen wird. Die Firma hat 
für die Parzelle 8000 M. geboten, womit sich die Stadtgüter-G. m. b. H. 
einverstanden erklärt hat.
	        
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