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432. Vorlage (Str. B. P. Z/24a B, 2) — zur Beschlußfassung —, betr. Ein
ziehung des zwischen Gartcnufer und Bärcnportal des Zoologischen
Gartens gelegenen Teiles der Lichtensteinallee und Abschluß eines
Vertrages über Vermietung des eingezogenen StratzenteileS an den
Aktienvcrein des Zoologischen Gartens^
Auf Antrag des AktienvereinS des Zoologischen Gartens zu Berlin
hat die Prenß. Ban- nnd Finanzdirektion mit Genehniigung des Prenß.
FinanznnnistcrS einen Teil des Tiergartens auf der Nordseite des Zoo
logischen Gartens in der Nähe der Lichtensteinbrücke zum Zivecke der Er-
iveiterniig dieses Gartens an den Aktienverein mietweise überlassen. In
dieses Gelände fallt auch die Verlängerung der Lichtensteinallee südlich
des Landivehrkanals, ivelche einen öffentlichen, im Eigentum der Stadl
befindlichen ZugangSweg zum Zoologischen Garten bildet. Wir beab
sichtigen diesen Teil der Lichtensteinallee an den vorgenannten Aktien-
verein auf Grund des nachstehenden, vom Bezirksamt Tiergarten vor
gelegten Vertragsentwurfes zu vermieten. Die zu vermietende, 433 qm
große Straßenlandfläche ist in dem mit der Bitte um Rückgabe beigefügten,
zum Vertragsentwurf gehörigen Plan rot gefärbt. Straßenfliichtlinien
sind für den in Rede stehenden Straßenteil nicht festgelegt. Tie vor
dem Bärcnportal des Zoologischen Gartens belegene Tw sch k e n ha lte stell c
ist durch den Polizeipräsidenten bereits aufgehoben lvorden. Nach Zu
stimmung der Sladtverordnetcnversammnilnng soll das Verfahren auf Ein
ziehung des Wegeteiles auf Grund des § 57 des ZiiständigkeitSgefetzes
eingeleitet lverden.
B ertragsent >v u r f.
Zwischen der Stadt Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Tier
garten
nnd
dem Aktien-Berein des Zoologischen Gartens zu Berlin, Bndapester
Straße 6, in folgendem kurz „Aktien-Berein" genannt, lvird nachstehender
Vertrag
geschlossen:
8 1-
Vorbehaltlich der Znstinimnng der Genieindcbehördcn nnd der Wege-
pvlizeibehördcn vermietet die Stadl den südlich der Lichtensteinbriicke
zwischen Gartennser und Bärenportal gelegenen Teil der Lichteustein--
aller vom ab ans unbestimmte Zeit mit jährlicher Kündigiings-
frist zum 1. April jede» Jahres an den Aktien Verein.
8 2.
Tie Miete betrügt je Quadratmeter und Jahr 0,50 Ml.
Tie Größe der Strastensläche beträgt nach dem Plan 433 qm, die
Gesamtjahresinietc sonach 21 in Worten: „Zweihnndertsechzehn
Reichsmark nnd 50 Reichspfennigc. Für das laufende Rechnungsjahr
ist die Miete sofort vom Tage der llebergabe ab zu zahlen. Im übrige»!
ist die JahreSmietc im voraus innerhalb der ersten 14 Tage des MonIatS
April jeden Jahres zu entrichten.
8 3.
Tas Danimpflaster ist auf Kosten des Aktien-Bereins durch das Be
zirksacht Tiergarten zu beseitigen. Falls an Qrt nnd Stelle die gewonnenen
Steine verkauft lverden, trägt der Aktien-Berein die Umsatzsteuer. Andern
falls werden die Steine ans Kosten des Aktien-Vercins nach einem städtischen
Tteinlagerplatz befördert nnd aufgesetzt beztv. 'bei einem anderen Ttraßen-
ban verwendet.
Tie Errichtung von Baulichkeiten ans dem mietweise überlassenen
Straßenteil bedarf der Genehmigung des Bezirksamtes Tiergarten.
8 4.
Bezüglich der in betn Srraßenkörper etwa vorhandenen Leitungen
>» der Aktien-Berein verpflichtet, wegen ihrer Beseitigung beztv. Ber
legnng sofort nncki Abschluß des Vertrages entsprechende Anträge an
folgende Verwaltungen zu stellen nnd deren Bedingungen zu erfüllen:
a) Telegraphen-Bauamt, Mühlensir. 38/40.
b) Nachrickstentechiiisches Amt des Polizeipräfidiitms, Alez anderplatz,
<■) Magistrat, Abteilung für Feucrtvehr, Lindenstr. 41,
<I) ^ „ Stadtenttoässerung, Stadthaus,
v) Stöbt. Wasserwerke, A.-G., Nene Frirdrichstr. 100,
l) „ Gaswerke, A.-G., Neue Frirdrichstr. 109,
s) „ Elektrizitätswerke A.-G., Schiffbanerdannn 22 »nd
>>) Gasbeiriebsgesellschaft A.-G.» Gitschiirer Straße.
om Falle bin Aufhebung des Vertrages ist der Straßeiiteil sofort
stcizulege» und auf .Koste» des Aktten-VereinS nach näherer Bestinrmung
der Straßenbau Polizei durch das Bezirks» ml Tiergarten tvieder zu be
lästigen. Hierzu gehört auch der Wiedereinban der Regeneinlässe einschl.
der Anschlußteiinngen, sowie das Aufstellen nnd die Inbetriebnahme der