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Auf Vorschlag dev Vorsitzende» beschloß dann der Ausschuß die zahl
reichen inzwischen vorgelegten Anträge bi-? zur nächsten Sitzung verviel
faltigen zu lassen und den Mitgliedern zugänglich zn machen.
Die Anträge sind aus der Anlage ersichtlich.
Die Sitzung tvurde nunmehr abgebrochen.
Der Vorsitzende.
Hast
Anlage zu Vl».
Zusammenstellung
der i n der Sitzung des H a u s h a l t s a u s s ch u s s e s vom
29. April 1926 gestellten Anträge:
Zu Kap. XV u n d V — A ({gemeine Wohlfahrt —.
Zu Kap. XV, Abt. 1:
1. In diesem Kapitel ist zur Schaffung eines besonderen Fonds ein
Betrag von 10 Millionen Mark einzusetzen.
Diese Mittel sollen dazu dienen, der durch die lange Arbeits
losigkeit besonders hervorgerufenen Notlage zu steuern.
2. Tit. I — Unterstützungen in der allgemeinen Wohlfahrtspflege —
wird von 31 600 Ji auf 61 500 J( erhöht. Das Plus von 30 (MM), if
wird verwendet für die Fürsorge für entlassene Strafgefangene,
zu zahlen an die Berliner Gefangenenfürforge.
3. Resolution zu Kap. XV 1:
:i) Ter Haushaltsausschuß ersucht den Rlagistrat, auf die Rcichs-
regicrung dahin zu Ivirkcu, dag die Fürforgepflicht-Berordnung
vom 4. Dezember 1924 aufgehoben wird und eine einheitliche
Fürforgepflicht-Verordnung erlaßen wird, wonach alle Für
sorgeberechtigten, welcher Art sie auch seien, die gleiche, das
Existenzminimum erreichende Unterstützung erhalten.
b) Allen Fürsorgebehörden werden Beiräte angegliedert, in denen
das Mitwirkungsrecht der Fürforgeberechtigten gesichert ist.
c) Bei der Bewilligung von Unterstützung an Wohlfahrtsunter,
stützte wird künftig von jeder Prozentuierung der Unter
stützungssätze abgesehen.
d) Ueber Niederschlagung von geleisteten Unterstützungen be
schließen die Wohlfahrtskommissionen.
Zu Kap. XV. 1:
4. Tit. II Post 3. Wir beantragen: Uebernahme dieser Haushaltnngs-
schulen durch die Stadt.
5. Tit. II — Erläuterungen —:
1. statt 23 000 30 000 <M.
2. statt 20 (MM) 40 (KM) M.
6. Tit. II — Ausgabe — Erläuterung II 3: Der Haushaltsausschuß
erwartet bis zur 2. Lesung eine Vorlage über die Höhr der ent
stehenden Kosten, die bei dieser Uebernahme entstehen würden.
7. Tit. I 3. R e s o l u t i o n : Diese Fürsorgestclle für Gefangene wird
von der Stadt übernommen und einem Kuratorium unterstellt.
8. Tit. I 3 — Erläuterungen —. Fürsorge für entlassene Straf
gefangene. Antrag: Erhöhung statt 20 (MM) jH auf 50000 <M.
9. Kap. XV, 4:
Ter Haushaltsausschuß ersucht den Magistrat, in der Be
schästigungsanstalt für Blinde, Oranienstr. 26, eine Radioanlage
zu errichten.
Der Magistrat wird ersucht, bis zur 2. Lesung eine Vorlage
zu geben über die Höhe der dadurch entstehenden Kosten. Die Höhe
der Suinme wird in den Etat eingesetzt als einmalige Ausgabe und
laufend die Unterhaltungskosten.
Kap. XV. 6:
10. Resolution.
Trotzdem die Stadt ca. 14 Million für Krüppelfürsorge an
private Anstalten ausgeben muß, ist immer »och nicht die Gewähr
gegeben, daß allen körperlich Behinderten, sowohl Erwachsenen als
auch Kindern, Hilfe zuteil werden kann. Es ist dies naturgemäß
auch nur möglich, wenn die Stadt Berlin für diesen Zweck eigene
Einrichtungen schafft.
Bei Einrichtung einer eigenen Anstalt müssen dann auch Ans
bildungsstätten für Krüppel geschaffen werden und würde dann
auch diesem fühlbaren Mangel abgeholfen werden.
Der Haushaltsausschuß ersucht de» Magistrat, im laufenden
Fahre 1926 die für solche Einrichtung notwendigen Voranschläge
zu Vorarbeiten zu machen.