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6. Zahlung von tariflichen Löhnen nebst den entsprechenden Gefahrcn-
zuschlägen,
7. a) die Stadtverordnetenversammlung ersucht den Oberbürgermeister
als Dirigenten der Baupolizei diese anzuweisen, daß sie in Ver
bindung mit den Baukontrolleuren und den Betriebsräten mit der
rücksichtslosesten Schärfe alle vorhandenen und entstehenden Miß-
stände bekämpft,
b) anzuordnen, daß Tag und Nacht die notwendige Zahl der Bau
kontrolleure neben der Baupolizei den Bau bewachen.
Berlin, den 29. April 1926.
Otto Gäbe! und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der K. P. D.
8t. V. 26. — B. XV. 10 a.
402. Dringlichkeitsantrag.
Im Krankenhaus Moabit sind anläßlich der Differenzen wegen des
Kostzwanges entgegen den Richtlinien in der Magistratsvcrsügung vom
21. April 1926 Entlassungen vorgenommen worden.
Der Magistrat wird ersucht, die Rücknahme der Kündigungen zu
bewirken.
Berlin, den 27. April 1926.
C z e m i n s k i u. Gen.
8t. V. 26. — B. XIV. 7.
403. Antrag.
Die Reichsrcgierung beabsichtigt, als Ersatz für das abgelaufene Be-
soldungssperrgefetz mit den Ländern eine Vereinbarung über die
Beamtenbesvldnng zu treffen, die auch auf die Gemeinden Anwendung
finden soll.
Der Magistrat wird ersucht, bei der Staatsregierung dahin vorstellig
zu lverden, daß sie der Vereinbarung nicht bcitritt.
Berlin, den 29. April 1926.
Schwarz, Dr. C a s p a r i und Parteifrennde.
8l. V. 26. — B. V. 1.
404. Antrag.
Die Stadtverordnetenversammlung ersucht den Magistrat, auf die
staatliche Aufsichtsbehörde einzuwirken, daß die unter Abs. 1—3 dieses
Antrages gegebenen Vorschriften strikte eingehalten werden:
1. Ten Verkauf von Büchern und Schulartikeln durch Lehrpersonen in
der Schule zu verbieten;
2. die Lehrpersonen anzuweisen, sich der Empfehlung bestimmter Firmen
zu' enthalten;
3. die Beschaffung von Büchern und Schulartikeln für die Kinder armer
Eltern in den ortsansässigen Spezialgeschäften vorzunehmen.
Berlin, den 29. April 1926.
Müller-Franken und Kollegen.
8t. V. 26. — B. IX. I.
405. Vorlage (La. Jur. II. 33) — zur Kenntnisnahme —> betr. Ueber
nahme von Bürgschaften für Sportvereine zur Förderung des Spiel
platzbauer.
Am 18. Juni 1925 hat die Stadtverordnetenversammlung den vom
Magistrat für die Gewährung von Darlehen und die Uebernahme von
Bürgschaften für Sportvereine bei Spielplatzbanten usw. aufgestellten
''uchtlinien zugestimmt. Ziffer 6 dieser Richtlinien lautet folgendermaßen:
,^rer Stadtverordnetenversammlung ist alljährlich eine Uebersicht der auf
Grund dieser Richtlinien gewährten Darlehen und übernommenen Bürg-
Ichaften vorzulegen."
Wir haben aus Grund der aufgestellten Richtlinien unter deni 29. Juli
folgende Bürgschaften übernommen:
1. Für den Berliner Fußballklub Allemania für ein
Darlehen von 20 000 M.
2. Für den Berliner Fußballklub Preußen für ein Dar
lehen von 50000 M.
3. Für den Sportklub Charlottenburg für ein Darlehen
von ' 75 000 <M.
4- Für den Verein für Leibesübungen für ein Darlehen
von 50 000 JH.
ö- Für den Tennisklub Westend für ein Darlehen von 35000 <M,.