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373. Dringlichkcitsantrag.
Zur Durchführung einer städtischen Arbeitcr-Turn- und Sportwoche
beantragen die Unterzeichneten, daß der Magistrat 15 000 Jt dem Kartell
verband für Sport und Körperpflege zur Verfügung stellt.
Berlin, den 15. April 1926.
Otto Gabel, Sellheim und die übrigen Mitglieder
der K. P. D.
St. V. 26. — 8. XIV. 15.
374. Borlage (Tief. II D. 3) — zur Beschlußfassung — über die Aus
führung einer Regenwasserleitung in der Berliner Straße, Straße 16
und Manteuffelstratze im Bezirk Tempelhof und Bereitstellung der
hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 220 000 JlJl.
Bon dem Bezirksamt Tempelhof ist die Entwässerung der Berliner
Straße (Tempelhofer Feld) wie int beiliegenden Lageplan vorgesehen, durch
die neu zu schaffende Unterführung unter der Ringbahn im Zuge der
Manteuffelstraße geplant, weil der vorhandene Regenwasserkanal in der
Manteuffelstraße für die Aufnahme dieser Abwässer von der Gemeinde
Tcmpclhof projektmäßig ausgebaut ist. Zür Zeit ist zwar mit dem Bau
der Unterführung noch nicht begonnen. Es ist jedoch, wie das Bezirksamt
angibt, in allernächster Zeit mit dem Beginn der Bauarbeilen zu rechnen,
so daß die notwendige Borflut für die neu zu bauende Leitung in der
Berliner Straße noch in diesem Jahre geschaffen werden kann.
Durch die Anlage von Straßen auf dem Tempclhofer Feld, die nach
der Berliner Straße zu entwässern, entstehen in der Berliner Straße, Ecke
Straße 16, Uebcrschwcmmungen, die notwendigerweise beseitigt werden
müssen. Dies ist zur Zeit dadurch möglich, daß am Tempelhofer Feld die
Leitung in der Berliner Straße sofort ausgeführt und vorläufig, bis die
Vorflut durch die Manteuffelstraße fertiggestellt ist, an die projektmäßig
vorgesehene Endleitung in der Berliner Straße, südlich der Ringbahn,
die zwischen Ringbahn und Ringbahnstraßc noch herzustellen ist, provisorisch
angeschlossen wird. Die Tempelhofer Feld-Aktiengesellschaft hat bereits
die Kosten für die Leitnng in der Berliner Straße auf Grund eines Ver-
lrages vom 30. Juni 1920 an die frühere Gemeinde Tempelhvf bezahlt
und dringt jetzt darauf, daß diese Leitung ausgeführt wird.
Wir ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung ist mit der Ausführung der Regenwasferleitung
im Zuge der Berliner Straße—Straße 16 und Manteuffelstraße im
Bezirk Tempelhof einverstanden und bewilligt die hierfür notwendigen
Mittel in Höhe von 220 000 MJs bei einer neu einzurichtenden Post
Kapitel XX 2 Titel XIX des Haushaltsplanes 1925. Mittel sind aus
Resten des Haushaltsjahres 1924 vorhanden.
Berlin, den 15. April 1926.
- Magistrat.
B ö ß. Hahn.
St. V. 26. — 8. III. 2. — Bez. 13.
375. Beschluß vom 16. April 1926 des Ausschusses zur Vorberatung der
Anträge der Stadtv. Gabel u. Gen., betr.
a) Aussetzung der Turn- und Schwimmhallenmiete für die Vereine
des Kartellvcrbandes für Sport- und Körperpflege während der
Dauer der Arbeitslosigkeit — Drucks. 210 —,
b) kostenfreie Hergäbe von „Zollscheinen" für die städtischen und
staatlichen Forsten an die Vereine des Kartellverbandes für Sport-
und Körperpflege — Drucks. 211 —.
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung folgende Beschlußfassung:
In Abänderung der Anträge der Stadtv. Gäbet und Genossen —
Drucks. 210 u. 211 — beschließt die Versammlung:
Zu a) — Drucks. 210 —:
Bei Nachweis von mindestens 30% Erwerbslosen werden auf An
trag ^ den dem Kartellverband für Sport- und Körperpflege, dem
Deutschen Reichsausschuß und der Deutschen Turnerschaft allge-
schloscnen Vereine die Mieten für die Turn- und Schwimmhallen
mit Wirkung vom 1. März 1926 ab bis auf weiteres erlassen.
Zu b) — Drucks. 211 —:
Der Magistrat >vird ersucht, die Regelung mit dem Fiskus, betr.
die Zeltscheine, auf die Mitglieder des Kartcllverbandes für Sport- und
Körperpflege, des Verbandes der Freibädcr-Vereine, des Deutschen
Reichsausschusfes und der Deutschen Turnerschaft auszudehnen und die
Anerkennungsgebühr für das nächste Jahr auf 60% zu ermäßigen.
Berichterstatter: Stadtv. K r e u z i g e r.
Berlin, den 16 April 1926.
Der Stadtverordnetenvorsteher.
Hast
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