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Volume No. 1 (1-26), 1925/12/31

Metadata : Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

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g rauenfigur  darstellen.  Der  Entwurf  stammt  von  dem
ildhauer  Ludwig  Isenbeck,  Berlin-Friedenau,
Rotdornstr.  5,  und  war  in  einem  öffentlichen  Preisausschreiben ­
  mit  dem  2.  Preise  ausgezeichnet  worden.
Ein  Lageplan  ist  beigefügt.
Entsprechend  der  Stellungnahme  der  Deputation  für
Kunst-  und  Bildungswesen  haben  wir  der  Aufstellung
des  Denkmals  zugestimmt,  jedoch  gleichzeitig  bei  den
Bezirksämtern  Schritte  unternommen,  um  der  weiteren
Errichtung  kleiner,  vielfach  künstlerisch  unbedeutender
Kriegerdenkmäler  Einhalt  zu  tun.
Wir  bitten  um  folgende  Beschlußfassung:
Die  Versammlung  ist  mit  der  Errichtung  eines
Kriegerdenkmals  durch  den  Kriegerverein  Tegel  auf
der  Dorsaue  in  Tegel  (Bezirk  Reinickendorf)  gemäß
der  Mag.-Vorlage  vom  8.  Dezember  1925  einverstanden. ­

Berlin,  den  8.  Dezember  1925.
Magistrat.
B  ö  ß.  Lange.
8t.  V.  26.  —  B.  XI.  4.

4.  Vorlage  (Tief  II  Vw.  4/312)  —  zur  Beschlußfassung ­
  —,  betr.  Regulierung  des  Buschgrabcns  im
Bezirke  Zehlendorf  als  Vorfluter  für  die  Hauptregenwassersammler. ­

Für  den  südwestlich  der  Potsdamer  Eisenbahn  gelegenen ­
  Teil  des  Verwaltungsbezirkes  Zehlendorf  ist
der  Buschgraben  die  einzige  Vorflut  zur  Abführung  des
Regenwassers.  Er  reicht  aber  in  seinem  letzigcn  Zustande ­
  nicht  aus,  so  daß  sich  in  verschiedenen  Straßenzügen ­
  große  Regenwassermengen  ansammeln  und  Ueberschwemmungen
  der  anliegenden  Grundstücke  herbeiführen. ­
  Besonders  die  Straßenunterführung  am
Bahnhof  Zehlendorf-Mitte  ist  hierdurch  gefährdet.  Rach
jedem  größeren  Regen  treten  hier  Verkehrsstörungen
ein,  die  zu  berechtigten  Klagen  Veranlassung  gegeben
haben.  Das  Bezirksamt  Zehlendorf  beabsichtigt  daher
den  Buschgraben  zu  vertiefen  und  zu  regulieren,  damit
er  die  gesamten  Regenwassermcngen  ohne  Schwierigkeit
nach  dem  Teltowkanal  abführen  kann.  Da  ferner  infolge
des  äußerst  starken  Durchgangsverkehrs  eine  Verbreiterung ­
  der  Berliner  Straße  und  der  Potsdamer  Chaussee
geplant  ist,  müssen  auch  in  diesen  Straßenzügen  jetzt
Regenwasserleitungen  vor  Ausführung  der  Straßenregulierung ­
  eingebaut  werden,  die  ebenfalls  nach  dem
Buschgraben  Vorflut  erhalten  sollen.  Tie  Regulierung
des  .Buschgrabens  in  einer  Länge  von  2550  m  vom
Teltowkanal  bis  zur  Berlepschstraße  ist  von  dem  Bezirksamt ­
  auf  500  000  M  veranschlagt  worden.  Dadurch,  daß
während  des  Bauarbeiterstreiks,  der  vom  10.  Juli  bis
31.  August  d.  Js.,  also  rund  7  Wochen  dauerte,  eine
ganze  Anzahl  von  Bauausführungen  nicht  soweit  ge-  |
fördert  werden  konnten,  wie  geplant  war,  können
Mittel,  die  im  Haushaltsplan  genehmigt  waren,  nicht  !
bis  zum  Ende  des  Etatsjahres  verwendet  und  somit  (
für  diese  dringende  und  wichtige  Bauausführung  verfügbar ­
  gemacht  werden.
Die  Ausführung  soll,  nachdem  die  städtischen  Körperschaften ­
  diese  genehmigt  haben,  sofort  ausgeschrieben
werden.  Tie  Arbeiten  werden  sich  bis  in  das  nächste  Rechnungsjahr ­
  erstrecken,  so  daß  von  den  zur  Verfügung
gestellten  Mitteln  zunächst  nur  ein  Teil  gebraucht  wird
und  die  Verausgabung  der  ganzen  Summe  allmählich
erfolgen  wird.  Die  Arbeiten  sind  als  Notstandsarbeiten
auszuführen.
Wir  ersuchen  zu  beschließen:
Die  Versammlung  erklärt  sich  mit  der  Regulierung ­
  des  Buschgrabens  in  Zehlendorf  vom  Teltowkanal ­
  bis  zur  Berlepschstraße  als  Notstandsarbeit  einverstanden ­
  und  genehmigt  die  hierzu  erforderlichen

Mittel  im  Betrage  von  500  000  Ji  beim  Haushaltsplan ­
  Kap.  XX,2  unter  Bildung  einer  neuen  Post
im  Titel  XIX,  Zehlendorf.
Berlin,  den  10.  Dezember  1925.
Magistrat.
B  ö  ß.  Hahn.
8t.  V.  26.  —  B.  III.  2.  Bez.  X.

5.  Vorlage  (Fin.  II  5/578)  —  zur  Kenntnisnahme  —,
betr.  Gewährung  eines  Kredites  von  250  000  MJl
an  die  Nicdcrlausitzer  Bad  Rcichcnhaller  Chemische
Werke  Akt.-Ges.  (Nibrag)  auf  die  Dauer  von
10  Jahren.
Die  Nibrag  ist  Eigentümerin  eines  im  Bezirk
Prenzlauer  Berg  belegenen  unbebauten  Grundstücks  an
der  Storkower  Straße  von  etwa  2,5  ha  Größe.  Ta
dieses  Grundstück  nach  dem  Bebauungsplan  fast  ganz
als  Parkfläche  ausgewiesen  wird,  ist  die  Verwertung
für  die  Gesellschaft  durchaus  unmöglich  geworden.  Tie
Erlaubnis  zum  Bebauen  des  Grundstücks  mit  Wohnhäusern ­
  ist  versagt  und  der  Verkauf  durch  Verweigerung ­
  der  Auflassung  unmöglich  geniacht  worden.  Hierdurch ­
  kam  die  Gesellschaft  in  wirtschaftliche  Bedrängnis
und  lag  die  Gefahr  vor,  daß  sie  ihren  Betrieb  mit
mehreren  hundert  Arbeitern  stillegen  würde.  Es  lag
hiernach  ein  ernstes  Interesse  der  Stadt  vor,  helfend
und  schnell  einzugreifen,  da  der  Gesellschaft  durch  Auslegung ­
  des  Bebauungsplanes  jede  Verkaufsntöglichkeil
ihres  Eigentums  genommen  war,  während  die  Sladl
später  das  Grundstück  übernehmen  must.  In  Uebereinstimmung ­
  mit  Vertretern  des  Bezirksamts  haben  ivir
beschlossen:
Die  Nibrag  erhält  von  uns  ein  Darlehen  in  Höhe  von
250  000  Reichsinark  ans  10  Jahre  zum  Reichsbanksatz.
Als  Sicherheit  haben  wir  eine  erststellige  Hypothek
in  gleicher  Höhe  aus  dein  zu  Berlin,  an  der  Storkower
Straste  belegeneu,  im  Grundbuche  des  Amtsgerichts
Berlin-Weistensee  von  Berlin-Nordost  Band  16  Blatt
325  verzeichneten  Grundstück  erhalten.  Der  gemeine
Wert  des  Grundstücks  beträgt  500  000  Reichsmark.
Durch  notarielles  Angebot  vom  26.  September  1925
hat  die  Nibrag  sich  verpflichtet,  der  Stadt  daS  oben
bezeichnete  Grundstück  innerhalb  von  10  Jahren,  also
bis  zum  1.  Oktober  1935,  auf  unseren  Abruf  jederzeit
zum  Preise  von  300  000  Reichsmark  zu  überlassen.
Die  Stadtverordnetenversammlung  ersuchen  ivir  demgemäß, ­
  von  der  Gewährung  des  Darlehns  Kenntnis  zu
nehmen  und  zu  beschließen:
Die  Bersanimlnng  hat  von  der  Geivährnng  eines
Darlehns  über  250  000  Reichsmark  an  die  Riederlausitzer ­
  Bad  Reichenhaller  Chemische  Werke  A.  G.
(Nibrag)  auf  die  Dauer  von  10  Jahren  zum  Reichsbanksatz ­
  Kenntnis  genonlinen.
Berlin,  den  10.  Dezember  1925.
Magistrat.
B  ö  st  K  a  r  d  i  »  g.
8t.  V.  26.  —  A.  II.  2.

si.  Vorlage  (B.  1/1/13,  l)  —  zur  Beschlußfassung  —,
betr.  Satzung  für  das  Bauwesen.
Die  für  die  Gesamtverwaltung  der  neuen  Stadtgemeinde
  aufgestellten  Satzungen  waren,  da  jede  Erfahrung ­
  mit  Rücksicht  ans  die  Besonderheiten  der  Neuorganisation ­
  fehlte,  nicht  als  endgültig  zu  betrachten.
Bei  der  erfolgten  Revision  der  Satzungen  hat  es  sich  u.  a.
als  zweckdienlich  erwiesen,  die  Hochbaudeputation,  die
Tiefbaudeputation  und  das  Maschinen-  und  Heizungswesen ­
  zu  einer  Deputation  für  das  Bauwesen
zu  vereinigen.  Das  bisherige  Arbeitsgebiet  des  Ausschußes ­
  für  die  städtischen  Verwaltungsgebäude  soll  künftig ­
  nicht  mehr  zur  Bauverwaltung  gehören,  die  Ver-
            
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