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g rauenfigur darstellen. Der Entwurf stammt von dem
ildhauer Ludwig Isenbeck, Berlin-Friedenau,
Rotdornstr. 5, und war in einem öffentlichen Preisausschreiben
mit dem 2. Preise ausgezeichnet worden.
Ein Lageplan ist beigefügt.
Entsprechend der Stellungnahme der Deputation für
Kunst- und Bildungswesen haben wir der Aufstellung
des Denkmals zugestimmt, jedoch gleichzeitig bei den
Bezirksämtern Schritte unternommen, um der weiteren
Errichtung kleiner, vielfach künstlerisch unbedeutender
Kriegerdenkmäler Einhalt zu tun.
Wir bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist mit der Errichtung eines
Kriegerdenkmals durch den Kriegerverein Tegel auf
der Dorsaue in Tegel (Bezirk Reinickendorf) gemäß
der Mag.-Vorlage vom 8. Dezember 1925 einverstanden.
Berlin, den 8. Dezember 1925.
Magistrat.
B ö ß. Lange.
8t. V. 26. — B. XI. 4.
4. Vorlage (Tief II Vw. 4/312) — zur Beschlußfassung
—, betr. Regulierung des Buschgrabcns im
Bezirke Zehlendorf als Vorfluter für die Hauptregenwassersammler.
Für den südwestlich der Potsdamer Eisenbahn gelegenen
Teil des Verwaltungsbezirkes Zehlendorf ist
der Buschgraben die einzige Vorflut zur Abführung des
Regenwassers. Er reicht aber in seinem letzigcn Zustande
nicht aus, so daß sich in verschiedenen Straßenzügen
große Regenwassermengen ansammeln und Ueberschwemmungen
der anliegenden Grundstücke herbeiführen.
Besonders die Straßenunterführung am
Bahnhof Zehlendorf-Mitte ist hierdurch gefährdet. Rach
jedem größeren Regen treten hier Verkehrsstörungen
ein, die zu berechtigten Klagen Veranlassung gegeben
haben. Das Bezirksamt Zehlendorf beabsichtigt daher
den Buschgraben zu vertiefen und zu regulieren, damit
er die gesamten Regenwassermcngen ohne Schwierigkeit
nach dem Teltowkanal abführen kann. Da ferner infolge
des äußerst starken Durchgangsverkehrs eine Verbreiterung
der Berliner Straße und der Potsdamer Chaussee
geplant ist, müssen auch in diesen Straßenzügen jetzt
Regenwasserleitungen vor Ausführung der Straßenregulierung
eingebaut werden, die ebenfalls nach dem
Buschgraben Vorflut erhalten sollen. Tie Regulierung
des .Buschgrabens in einer Länge von 2550 m vom
Teltowkanal bis zur Berlepschstraße ist von dem Bezirksamt
auf 500 000 M veranschlagt worden. Dadurch, daß
während des Bauarbeiterstreiks, der vom 10. Juli bis
31. August d. Js., also rund 7 Wochen dauerte, eine
ganze Anzahl von Bauausführungen nicht soweit ge- |
fördert werden konnten, wie geplant war, können
Mittel, die im Haushaltsplan genehmigt waren, nicht !
bis zum Ende des Etatsjahres verwendet und somit (
für diese dringende und wichtige Bauausführung verfügbar
gemacht werden.
Die Ausführung soll, nachdem die städtischen Körperschaften
diese genehmigt haben, sofort ausgeschrieben
werden. Tie Arbeiten werden sich bis in das nächste Rechnungsjahr
erstrecken, so daß von den zur Verfügung
gestellten Mitteln zunächst nur ein Teil gebraucht wird
und die Verausgabung der ganzen Summe allmählich
erfolgen wird. Die Arbeiten sind als Notstandsarbeiten
auszuführen.
Wir ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Regulierung
des Buschgrabens in Zehlendorf vom Teltowkanal
bis zur Berlepschstraße als Notstandsarbeit einverstanden
und genehmigt die hierzu erforderlichen
Mittel im Betrage von 500 000 Ji beim Haushaltsplan
Kap. XX,2 unter Bildung einer neuen Post
im Titel XIX, Zehlendorf.
Berlin, den 10. Dezember 1925.
Magistrat.
B ö ß. Hahn.
8t. V. 26. — B. III. 2. Bez. X.
5. Vorlage (Fin. II 5/578) — zur Kenntnisnahme —,
betr. Gewährung eines Kredites von 250 000 MJl
an die Nicdcrlausitzer Bad Rcichcnhaller Chemische
Werke Akt.-Ges. (Nibrag) auf die Dauer von
10 Jahren.
Die Nibrag ist Eigentümerin eines im Bezirk
Prenzlauer Berg belegenen unbebauten Grundstücks an
der Storkower Straße von etwa 2,5 ha Größe. Ta
dieses Grundstück nach dem Bebauungsplan fast ganz
als Parkfläche ausgewiesen wird, ist die Verwertung
für die Gesellschaft durchaus unmöglich geworden. Tie
Erlaubnis zum Bebauen des Grundstücks mit Wohnhäusern
ist versagt und der Verkauf durch Verweigerung
der Auflassung unmöglich geniacht worden. Hierdurch
kam die Gesellschaft in wirtschaftliche Bedrängnis
und lag die Gefahr vor, daß sie ihren Betrieb mit
mehreren hundert Arbeitern stillegen würde. Es lag
hiernach ein ernstes Interesse der Stadt vor, helfend
und schnell einzugreifen, da der Gesellschaft durch Auslegung
des Bebauungsplanes jede Verkaufsntöglichkeil
ihres Eigentums genommen war, während die Sladl
später das Grundstück übernehmen must. In Uebereinstimmung
mit Vertretern des Bezirksamts haben ivir
beschlossen:
Die Nibrag erhält von uns ein Darlehen in Höhe von
250 000 Reichsinark ans 10 Jahre zum Reichsbanksatz.
Als Sicherheit haben wir eine erststellige Hypothek
in gleicher Höhe aus dein zu Berlin, an der Storkower
Straste belegeneu, im Grundbuche des Amtsgerichts
Berlin-Weistensee von Berlin-Nordost Band 16 Blatt
325 verzeichneten Grundstück erhalten. Der gemeine
Wert des Grundstücks beträgt 500 000 Reichsmark.
Durch notarielles Angebot vom 26. September 1925
hat die Nibrag sich verpflichtet, der Stadt daS oben
bezeichnete Grundstück innerhalb von 10 Jahren, also
bis zum 1. Oktober 1935, auf unseren Abruf jederzeit
zum Preise von 300 000 Reichsmark zu überlassen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen ivir demgemäß,
von der Gewährung des Darlehns Kenntnis zu
nehmen und zu beschließen:
Die Bersanimlnng hat von der Geivährnng eines
Darlehns über 250 000 Reichsmark an die Riederlausitzer
Bad Reichenhaller Chemische Werke A. G.
(Nibrag) auf die Dauer von 10 Jahren zum Reichsbanksatz
Kenntnis genonlinen.
Berlin, den 10. Dezember 1925.
Magistrat.
B ö st K a r d i » g.
8t. V. 26. — A. II. 2.
si. Vorlage (B. 1/1/13, l) — zur Beschlußfassung —,
betr. Satzung für das Bauwesen.
Die für die Gesamtverwaltung der neuen Stadtgemeinde
aufgestellten Satzungen waren, da jede Erfahrung
mit Rücksicht ans die Besonderheiten der Neuorganisation
fehlte, nicht als endgültig zu betrachten.
Bei der erfolgten Revision der Satzungen hat es sich u. a.
als zweckdienlich erwiesen, die Hochbaudeputation, die
Tiefbaudeputation und das Maschinen- und Heizungswesen
zu einer Deputation für das Bauwesen
zu vereinigen. Das bisherige Arbeitsgebiet des Ausschußes
für die städtischen Verwaltungsgebäude soll künftig
nicht mehr zur Bauverwaltung gehören, die Ver-