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Volume No. 1 (1-26), 1925/12/31

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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g rauenfigur darstellen. Der Entwurf stammt von dem 
ildhauer Ludwig Isenbeck, Berlin-Friedenau, 
Rotdornstr. 5, und war in einem öffentlichen Preisaus 
schreiben mit dem 2. Preise ausgezeichnet worden. 
Ein Lageplan ist beigefügt. 
Entsprechend der Stellungnahme der Deputation für 
Kunst- und Bildungswesen haben wir der Aufstellung 
des Denkmals zugestimmt, jedoch gleichzeitig bei den 
Bezirksämtern Schritte unternommen, um der weiteren 
Errichtung kleiner, vielfach künstlerisch unbedeutender 
Kriegerdenkmäler Einhalt zu tun. 
Wir bitten um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist mit der Errichtung eines 
Kriegerdenkmals durch den Kriegerverein Tegel auf 
der Dorsaue in Tegel (Bezirk Reinickendorf) gemäß 
der Mag.-Vorlage vom 8. Dezember 1925 einver 
standen. 
Berlin, den 8. Dezember 1925. 
Magistrat. 
B ö ß. Lange. 
8t. V. 26. — B. XI. 4. 
4. Vorlage (Tief II Vw. 4/312) — zur Beschlußfas 
sung —, betr. Regulierung des Buschgrabcns im 
Bezirke Zehlendorf als Vorfluter für die Haupt 
regenwassersammler. 
Für den südwestlich der Potsdamer Eisenbahn ge 
legenen Teil des Verwaltungsbezirkes Zehlendorf ist 
der Buschgraben die einzige Vorflut zur Abführung des 
Regenwassers. Er reicht aber in seinem letzigcn Zu 
stande nicht aus, so daß sich in verschiedenen Straßen 
zügen große Regenwassermengen ansammeln und Ueber- 
schwemmungen der anliegenden Grundstücke herbei 
führen. Besonders die Straßenunterführung am 
Bahnhof Zehlendorf-Mitte ist hierdurch gefährdet. Rach 
jedem größeren Regen treten hier Verkehrsstörungen 
ein, die zu berechtigten Klagen Veranlassung gegeben 
haben. Das Bezirksamt Zehlendorf beabsichtigt daher 
den Buschgraben zu vertiefen und zu regulieren, damit 
er die gesamten Regenwassermcngen ohne Schwierigkeit 
nach dem Teltowkanal abführen kann. Da ferner infolge 
des äußerst starken Durchgangsverkehrs eine Verbreite 
rung der Berliner Straße und der Potsdamer Chaussee 
geplant ist, müssen auch in diesen Straßenzügen jetzt 
Regenwasserleitungen vor Ausführung der Straßenre 
gulierung eingebaut werden, die ebenfalls nach dem 
Buschgraben Vorflut erhalten sollen. Tie Regulierung 
des .Buschgrabens in einer Länge von 2550 m vom 
Teltowkanal bis zur Berlepschstraße ist von dem Bezirks 
amt auf 500 000 M veranschlagt worden. Dadurch, daß 
während des Bauarbeiterstreiks, der vom 10. Juli bis 
31. August d. Js., also rund 7 Wochen dauerte, eine 
ganze Anzahl von Bauausführungen nicht soweit ge- | 
fördert werden konnten, wie geplant war, können 
Mittel, die im Haushaltsplan genehmigt waren, nicht ! 
bis zum Ende des Etatsjahres verwendet und somit ( 
für diese dringende und wichtige Bauausführung ver 
fügbar gemacht werden. 
Die Ausführung soll, nachdem die städtischen Kör 
perschaften diese genehmigt haben, sofort ausgeschrieben 
werden. Tie Arbeiten werden sich bis in das nächste Rech 
nungsjahr erstrecken, so daß von den zur Verfügung 
gestellten Mitteln zunächst nur ein Teil gebraucht wird 
und die Verausgabung der ganzen Summe allmählich 
erfolgen wird. Die Arbeiten sind als Notstandsarbeiten 
auszuführen. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Regu 
lierung des Buschgrabens in Zehlendorf vom Teltow 
kanal bis zur Berlepschstraße als Notstandsarbeit ein 
verstanden und genehmigt die hierzu erforderlichen 
Mittel im Betrage von 500 000 Ji beim Haushalts 
plan Kap. XX,2 unter Bildung einer neuen Post 
im Titel XIX, Zehlendorf. 
Berlin, den 10. Dezember 1925. 
Magistrat. 
B ö ß. Hahn. 
8t. V. 26. — B. III. 2. Bez. X. 
5. Vorlage (Fin. II 5/578) — zur Kenntnisnahme —, 
betr. Gewährung eines Kredites von 250 000 MJl 
an die Nicdcrlausitzer Bad Rcichcnhaller Chemische 
Werke Akt.-Ges. (Nibrag) auf die Dauer von 
10 Jahren. 
Die Nibrag ist Eigentümerin eines im Bezirk 
Prenzlauer Berg belegenen unbebauten Grundstücks an 
der Storkower Straße von etwa 2,5 ha Größe. Ta 
dieses Grundstück nach dem Bebauungsplan fast ganz 
als Parkfläche ausgewiesen wird, ist die Verwertung 
für die Gesellschaft durchaus unmöglich geworden. Tie 
Erlaubnis zum Bebauen des Grundstücks mit Wohn 
häusern ist versagt und der Verkauf durch Verweige 
rung der Auflassung unmöglich geniacht worden. Hier 
durch kam die Gesellschaft in wirtschaftliche Bedrängnis 
und lag die Gefahr vor, daß sie ihren Betrieb mit 
mehreren hundert Arbeitern stillegen würde. Es lag 
hiernach ein ernstes Interesse der Stadt vor, helfend 
und schnell einzugreifen, da der Gesellschaft durch Aus 
legung des Bebauungsplanes jede Verkaufsntöglichkeil 
ihres Eigentums genommen war, während die Sladl 
später das Grundstück übernehmen must. In Ueberein 
stimmung mit Vertretern des Bezirksamts haben ivir 
beschlossen: 
Die Nibrag erhält von uns ein Darlehen in Höhe von 
250 000 Reichsinark ans 10 Jahre zum Reichsbanksatz. 
Als Sicherheit haben wir eine erststellige Hypothek 
in gleicher Höhe aus dein zu Berlin, an der Storkower 
Straste belegeneu, im Grundbuche des Amtsgerichts 
Berlin-Weistensee von Berlin-Nordost Band 16 Blatt 
325 verzeichneten Grundstück erhalten. Der gemeine 
Wert des Grundstücks beträgt 500 000 Reichsmark. 
Durch notarielles Angebot vom 26. September 1925 
hat die Nibrag sich verpflichtet, der Stadt daS oben 
bezeichnete Grundstück innerhalb von 10 Jahren, also 
bis zum 1. Oktober 1935, auf unseren Abruf jederzeit 
zum Preise von 300 000 Reichsmark zu überlassen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen ivir dem 
gemäß, von der Gewährung des Darlehns Kenntnis zu 
nehmen und zu beschließen: 
Die Bersanimlnng hat von der Geivährnng eines 
Darlehns über 250 000 Reichsmark an die Rieder 
lausitzer Bad Reichenhaller Chemische Werke A. G. 
(Nibrag) auf die Dauer von 10 Jahren zum Reichs 
banksatz Kenntnis genonlinen. 
Berlin, den 10. Dezember 1925. 
Magistrat. 
B ö st K a r d i » g. 
8t. V. 26. — A. II. 2. 
si. Vorlage (B. 1/1/13, l) — zur Beschlußfassung —, 
betr. Satzung für das Bauwesen. 
Die für die Gesamtverwaltung der neuen Stadt- 
gemeinde aufgestellten Satzungen waren, da jede Er 
fahrung mit Rücksicht ans die Besonderheiten der Neu 
organisation fehlte, nicht als endgültig zu betrachten. 
Bei der erfolgten Revision der Satzungen hat es sich u. a. 
als zweckdienlich erwiesen, die Hochbaudeputation, die 
Tiefbaudeputation und das Maschinen- und Heizungs 
wesen zu einer Deputation für das Bauwesen 
zu vereinigen. Das bisherige Arbeitsgebiet des Aus 
schußes für die städtischen Verwaltungsgebäude soll künf 
tig nicht mehr zur Bauverwaltung gehören, die Ver-
	        
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