19
Druck von W. & S. Loewenth«!, Berlin
wir wollen die Vorzuschlagenden gemäß 8 19 Absatz 1
des Arbeitsnachweisgesetzes als Vertreter der Errich
tungsgemeinde — eine Stadtverordnete als Beisitzerin
und eine als Stellvertreterin — in den Verwaltungs
ausschuß des Landesarbeitsanitcs entsenden. Bisher ge
hörten dem Verwaltuugsausschuß die frühere Stadt
verordnete Fräulein E h l e r t als Beisitzerin und die
jetzt noch der Versammlung angehörende Stadtverord
nete Frau Schmitz als deren Stellvertreterin an.
Berlin, den 5. Januar 1926.
Magistrat.
B ö ß. A h re n d s.
8t. V. 26. - B. VI. 7. —
34. Vorlage (Tief f D) — zur Beschlußfassung —,
über den Umbau des Vcrbindungsgangcs Bahn
hof Fricdrichstadt zwischen Hochbahn und Nord
südbahn.
Der Verbindungsgang zwischen den Untergrund
bahnhöfen Fricdrichstadt der Hochbahngesellschaft und
der Nordsüdbahn (Mohrenstraße—Leipziger Straße)
zeigt in seinem jetzigen Zustande immer deutlicher den
Uebclstand, daß besonders in den Stunden des Berufs
verkehrs durch Aufeinanderprallen der ab- und zu
strömenden Massen der Umsteigefahrgäste Anstauungen
der im Gang sich begegnenden Verkehrsströme ver
ursacht werden. Die vor einiger Zeit von der Nord
südbahn vorgenommenen Verbreiterungen der Treppcn-
anlagcn an den Gangenden haben keine nennenswerte
Besserung der Zustände gebracht. Die städtische Tief-
baudepntation hat daher beigefügten Entwurf für den
Umbau des Vcrbindungsgangetz ausgearbeitet, der eine
wesentliche Verbesserung des Umsteigeverkehrs und eine
glatte Bewältigung des Mafscnverkehrs gewährleistet.
Danach ist beabsichtigt, in dem jetzt bestehenden Gang,
der eine genügende Höhe besitzt, in halber Höhe einen
Zwischenfußbodcn einzuziehen. Durch diese doppeletagige
Ausbildung des Ganges wird eine Trennung des Um
steigeverkehrs nach Verkehrsrichtiingen ermöglicht. In
dem oberen Gang soll sich der Umsteigeverkehr von der
Nordsüdbahn zur Hochbahn abwickeln, und in dem
unteren Gang der Umsteigeverkehr in der umgekehrten
Richtung. Von dein Bahnsteig der Nordsüdbahn gelangt
inan unmittelbar ohne Treppen in den oberen Gang,
während von dem unterer!' Gang eine getrennt liegende
Treppe zum vorgenannten Bahnsteig führt. Am andern
Ende ist von dem Bahnsteig der Hochbahn zunächst eine
auf 3,90 m verbreiterte gemeinsame Zu- und Abgangs
treppe vorgesehen und die Trennung des Umsteige
verkehrs erst auf dem Zwischeupodest vorgenourmeu.
Erforderlichenfalls kann jedoch die gemeinsame Treppe
in einfacher Weise in eine getrennte Zu- und Abgangs
treppe aufgelöst werden. Der vorgelegte Entwurf der
Ticfbaudcputation besitzt den Vorzug, daß diese wesent
liche Verbesserung des Umsteigcverkchrs mit verhältnis-
inäßig geringen Mitteln erreicht werde» kann. Tie
Umbaukosten werden sich auf 150 000 <M belaufen, sind
also nicht so hoch, daß man den jetzigen, unzulänglichen
Zustand noch aus Jahre hinaus bestehen lassen sollte.
Die radikale Lösung der Berkehrsschwicrigkciten durch
! eine Verschiebung des ganzen Nordsüdbahnhofes nach
! Norden unter gleichzeitiger Tieferlegung der Nordsüd
bahn ist im Hinblick auf die hohen Baukosten, die sich
auf Millionen belaufen würden, bei der jetzigen Finanz
lage in absehbarer Zeit nicht durchführbar. Die Ver
wirklichung dieses Projektes muß auf später bis zur
Ausführung einer Schnellbahn im Zuge der Leipziger
! Straße verschoben werden.
Wir ersuchen daher, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Umbau
des Verbindungsganges Bahnhof Friedrichstadt nach
dem vorgelegten Entwurf unter Tragung der hier
durch entstehenden Kosten durch die Nordsüdbahn
Aktiengesellschaft einverstanden.
Berlin, den 2. Januar 1926.
Magistrat.
B ö ß. Hahn.
8t. V. 26. — B. XV. 9b. —
35. Vorlage (G. B. 111. 1) — zur Kenntnisnahme —,
bctr. Gewährung von Teuerungszulagen.
Dem Stadtverordnetenbeschluß vom 15. Dezember
1925, betr. Gewährung von Teuerungszulagen — Pro
tokoll Nr. 6 — sind wir mit der Maßgabe beigetreten,
daß wir allen städtischen Beamten, Festangestellten,
nichtständig Angestellten und Bcrsorgungsempfängcrn
der Gruppen 1—6 eine einmalige Beihilfe in der
gleichen Höhe und nach den gleichen Bestimmungen wie
den Reichsbeamten gewährt haben. Es haben erhalten:
Angehörige der Gruppen 1—4 — K der Dezember-
Gcsamtbezüge,
Angehörige der Gruppen 5 u. 6 = l U der Dezember-
Gcsamtbezüge,
mindestens aber: Ledige ... 30 Ji
Empfänger einer Frauenbeihilfe 40 Jt (statt 30 M)
und außerdem für jedes Kind . 5 M.
Tic Gewährung einer höheren Beihilfe und die
Einbeziehung weiterer Besoldungsgruppen in diese
Regelung war wegen des Besoldungssperrgesetzes nicht
möglich.
Wegen eurer allgemeinen Erhöhung der Beamten
besoldung sind wir erst vor kurzem bei dem Preußi
schen Finanzminister vorstellig geworden.
Berlin, den 4. Januar 1926.
Magistrat.
Büß. Lange.
8t. V. 26. - B. V. 5. —
36. Beschluß vom 8. Januar 1926 des Ausschusses
zur Vorberatung der Vorlage, betr. den Abschluß
der Auseinandcrsetzungsvcrträge mit der Deut
schen Gasgcscllschast und dem Kreise Nicderbarnim
— Drucks. 698 —.
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung folgende
Beschlußfassung:
Tie Versammlung nimmt Kenntnis von der Magi-
stratsvorlage — Drucks. 698 —.
Berichterstatter: Stadtv. Dr. M i ch a c l i s.
Berlin, den 8. Januar 1926.
Der Stadtverordnetenvorsteher.
Hast.