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Volume No. 12 (250-284), 1926/03/19

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

Wir bitten um folgende Beschlußfassung: 
I. Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1926 
wird in Einnahme und Ausgabe auf 590 831 980 
Reichsmark festgesetzt. 
II. Ter umlagefähige Steuerbedarf beträgt 136 040 000 
Reichsmark. Zu seiner Deckung werden erhoben: 
Tie Grundsteuer mit 180 v. H. Zuschlag zur 
staatlichen Grundvermögcnssteucr, 
die Gewerbesteuer mit 425 v. H. des Steuer- 
grundbctrages nach dem Ertrage und mit 
1000 v. H. des Stcuergrundbetragcs nach der 
Lohnsummc. Die Zwcigstellcnfteucr wird auf 
20 v. H., die Schankgewcrbesteucr auf 10 v. H. 
der Gewerbesteuer nach dem Ertrage festgesetzt. 
Berlin, den 18, März 1926. 
Magistrat. 
Büß. Karding, 
8t. V. 26. — B. XX. 2. 1926. 
284. Vorlage (Schw. I. 2/1926) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Schulgeldsestsetzung vom 
1. April 1926 ab. 
Das Schulgeld an den höheren Schulen ist vom 
Staat aus 200 M neu festgesetzt worden. 
Wir haben beschlossen, dem zu folgen, möchten aber, 
da das Schulgeld zurzeit noch monatlich erhoben wird, 
der einfacheren Verrechnung halber den Jahresbetrag 
durch zwölf teilbar halten und ihn deshalb auf 192 M 
jährlich beschränken. 
Um die Erhöhung gegenüber den bisherigen Sätzen 
in den Fälle», wo sie besonders scharf empfunden werden 
müßte, nach Möglichkeit zu mildern, haben wir gleich 
zeitig eine Erleichterung in der Schulgeldstaffelung auch 
für Mittelschulen beschlossen, welche bei den geringeren 
Einkommen die Schulgelderhöhung mehr als ausgleicht. 
Gegenwärtig beträgt die Staffelung: 
Bei einem Jahreseinkommen 
1. Kind 
find zu zahlen für das 
2. Kind 
3. Kind 
4. Kind usw. 
Unrer 2001 M 
_ 
_ 
_ 
von 2000 M bis 4000 M ausschließlich 
s /i 
% 
— 
— 
- 4000 - - zum Endbetragc der Gruppe 13 
-s- Kinderbeihilfe 
voll 
V- 
— 
Wir haben beschlossen, sie vom 1. April 1926 ab durch folgende neue 
Staffelung zu ersetzen: 
Bei einem Gesamteinkommen im Kalenderjahr 1925 
1. Kind 
sind zu zahlen für das 
2. Kind | 3. Kind | 4. Kind usw. 
Unter 2500 M 
von 2500 M bis 3300 M ausschl 
V, 
% 
- 
— 
u 3300 „ „ 5000 f f „ . ......... 
„ 5000 „ „ zum Betrage des Endgehaltcs der 
% 
Gruppe 12 einschl. Kinderbeihilfen 
voll 
V, 
— 
Wir bsiten um folgende Beschlußfassung: 
„Die Versammlung stimmt der Erhöhung des Schul 
geldes auf 192 Jü jährlich ab 1. April 1926 nach den 
in der angegebenen neuen Staffelung vorgesehenen 
Sätzen zu. Die Staffelung gilt auch für Mittel 
schulen." 
Mit Rücksicht auf den baldigen Beginn des neuen 
Schuljahres bitten wir um beschleunigte Behandlung 
der Vorlage. > 
Berlin, den 18. März 1926. 
M a g i st r a t. 
B ö ß. K a r d i n g. 
8t. V. 26. — 8. IX. 4. 
Berlin, den 19. März 1926. 
Der Stadtverordaeteuvorsteher. 
Hatz. 
Druck von W. & S. Loewrnldal, Berlin C.18-
	        
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