Wir bitten um folgende Beschlußfassung:
I. Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1926
wird in Einnahme und Ausgabe auf 590 831 980
Reichsmark festgesetzt.
II. Ter umlagefähige Steuerbedarf beträgt 136 040 000
Reichsmark. Zu seiner Deckung werden erhoben:
Tie Grundsteuer mit 180 v. H. Zuschlag zur
staatlichen Grundvermögcnssteucr,
die Gewerbesteuer mit 425 v. H. des Steuer-
grundbctrages nach dem Ertrage und mit
1000 v. H. des Stcuergrundbetragcs nach der
Lohnsummc. Die Zwcigstellcnfteucr wird auf
20 v. H., die Schankgewcrbesteucr auf 10 v. H.
der Gewerbesteuer nach dem Ertrage festgesetzt.
Berlin, den 18, März 1926.
Magistrat.
Büß. Karding,
8t. V. 26. — B. XX. 2. 1926.
284. Vorlage (Schw. I. 2/1926) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Schulgeldsestsetzung vom
1. April 1926 ab.
Das Schulgeld an den höheren Schulen ist vom
Staat aus 200 M neu festgesetzt worden.
Wir haben beschlossen, dem zu folgen, möchten aber,
da das Schulgeld zurzeit noch monatlich erhoben wird,
der einfacheren Verrechnung halber den Jahresbetrag
durch zwölf teilbar halten und ihn deshalb auf 192 M
jährlich beschränken.
Um die Erhöhung gegenüber den bisherigen Sätzen
in den Fälle», wo sie besonders scharf empfunden werden
müßte, nach Möglichkeit zu mildern, haben wir gleich
zeitig eine Erleichterung in der Schulgeldstaffelung auch
für Mittelschulen beschlossen, welche bei den geringeren
Einkommen die Schulgelderhöhung mehr als ausgleicht.
Gegenwärtig beträgt die Staffelung:
Bei einem Jahreseinkommen
1. Kind
find zu zahlen für das
2. Kind
3. Kind
4. Kind usw.
Unrer 2001 M
_
_
_
von 2000 M bis 4000 M ausschließlich
s /i
%
—
—
- 4000 - - zum Endbetragc der Gruppe 13
-s- Kinderbeihilfe
voll
V-
—
Wir haben beschlossen, sie vom 1. April 1926 ab durch folgende neue
Staffelung zu ersetzen:
Bei einem Gesamteinkommen im Kalenderjahr 1925
1. Kind
sind zu zahlen für das
2. Kind | 3. Kind | 4. Kind usw.
Unter 2500 M
von 2500 M bis 3300 M ausschl
V,
%
-
—
u 3300 „ „ 5000 f f „ . .........
„ 5000 „ „ zum Betrage des Endgehaltcs der
%
Gruppe 12 einschl. Kinderbeihilfen
voll
V,
—
Wir bsiten um folgende Beschlußfassung:
„Die Versammlung stimmt der Erhöhung des Schul
geldes auf 192 Jü jährlich ab 1. April 1926 nach den
in der angegebenen neuen Staffelung vorgesehenen
Sätzen zu. Die Staffelung gilt auch für Mittel
schulen."
Mit Rücksicht auf den baldigen Beginn des neuen
Schuljahres bitten wir um beschleunigte Behandlung
der Vorlage. >
Berlin, den 18. März 1926.
M a g i st r a t.
B ö ß. K a r d i n g.
8t. V. 26. — 8. IX. 4.
Berlin, den 19. März 1926.
Der Stadtverordaeteuvorsteher.
Hatz.
Druck von W. & S. Loewrnldal, Berlin C.18-