143
267. Vorlage (1/2 gen. 49 Städtebau 26) — zur Be
schlußfassung — betr. Aufwertung des Gemeinde
anteils der Landesdarlehen.
In den Jahren 1919/23 wurden durch den Woh
nungsverband Groß-Berlin und später das Siedlungs
amt der Stadt Berlin Baukostenzuschüsse, sogenannte
Landesdarlehen, zur Errichtung von Neubauten ins
besondere Siedlungshäuser gewährt. Die Zuschüsse setz
ten sich aus Beihilfen des Reichs, Staats und der Ge
meinde zusammen. Zur Sicherung dieser Zuschüsse
wurden zugunsten der Stadt Berlin Hypotheken im
Grundbuch eingetragen. In den Jahren 1919 und
1920 wurden die Zuschüsse als sogenannte verlorene
Baukostenzuschüsse gegeben. In den Jahren 1922 und
1923 war die Stadt mangels Mittel nicht in der Lage,
den auf sie entfallenden Anteil zu gewähren. Etwaige
Auswertungsansprüche für die Stadt Berlin bestehen
daher nur bezüglich des Gemeindeanteils der im Jahre
1921 gewährten Zuschüsse. Der aufzuwertende Gold
markbetrag beläuft sich im Durchschnitt etwa auf 20
bis 50 M. für den einzelnen Siedler, deren Zahl ins
gesamt etwa 1200 beträgt. Reich und Staat (Erlaß des
Preußischen Ministers für Volkswohlfahrt und des
Finanzministers vom 14. Juli 1924, betreffend die
3. Verordnung zur Durchführung der Preußischen
Steuernotverordnung — II. 13. 2222 — in Verbindung
mit der 3. Verordnung zur Durchführung der Preußi
schen Steuernotverordnung vom 12. Juli 1924) haben
bei Einführung der Hauszinssteuerpflicht für die mit
Beihilfen aus öffentlichen Mitteln errichteten Neu
bauten die etwaigen Ansprüche, die sich in bezug auf
Rückzahlung und Aufwertung der gewährten Landes
darlehen ergeben kömrten, als durch die Hauszinssteuer-
pflicht abgegolten erklärt.
Mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der in Frage
kommenden Beträge, die nicht völlig klare Rechtslage
und die bei Durchführung des Aufwcrtungsverfahrens
entstehende erhebliche Verwaltungsarbeit haben wir be-
schlosien, entsprechend dem Vorgehen von Reich und
Staat von der Auswertung des Gemeindeanteils der
Landesdarlehen abzusehen.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß
von der Aufwertung des Gemeindeanteiles der Lan
desdarlehen Abstand genommen wird.
Berlin, den 5. März 1926.
Magistrat.
B ö ß. W u tz k y.
St. V. 26. — B. XIV. 1.
258. Dringlichkeits-Vorlage (Tief. I D) — zur Be
schlußfassung — über den endgültigen Bauplan
siir die Schnellbahn Gesundbrunnen und seine
Finanzierung.
Auf die Magistratsvorlaae vom 23. Januar 1925
hin — Drucks. 89 —, betr. Weiterbau der Schnellbahn
Gesundbrunnen—Neukölln (A. E. G. - Schnellbahn)
stimmte die Versammlung am 2. Juli 1925 — Proto
koll Nr. 4 — dem Bau der A. E. G. - Bahn von Ge
sundbrunnen bis Hermannstraße zu unter der Boraus-
letzung, daß eine Anleihe zur Finanzierung gefunden
wird, worüber die Stadtverordnetenversammlung noch
cme Vorlage erwartete.
Die daraufhin von der gemischten Deputation zur
Beratung der Inangriffnahme und Finanzierung der
Schnellbahn Gesundbrunnen—Neukölln gepflogenen
Verhandlungen führten zunächst zu deut
Beschluß, vorderhand nur die Ausführung der Schnell
bahn vom Bahnhof Gesundbrunnen der Reichsbahn bis
zum Hermannplatz zu einpfehlen und die Endstrecke
von ersterem bis zur Christianiastraße, wie sie in der