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Volume No. 12 (250-284), 1926/03/19

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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267. Vorlage (1/2 gen. 49 Städtebau 26) — zur Be 
schlußfassung — betr. Aufwertung des Gemeinde 
anteils der Landesdarlehen. 
In den Jahren 1919/23 wurden durch den Woh 
nungsverband Groß-Berlin und später das Siedlungs 
amt der Stadt Berlin Baukostenzuschüsse, sogenannte 
Landesdarlehen, zur Errichtung von Neubauten ins 
besondere Siedlungshäuser gewährt. Die Zuschüsse setz 
ten sich aus Beihilfen des Reichs, Staats und der Ge 
meinde zusammen. Zur Sicherung dieser Zuschüsse 
wurden zugunsten der Stadt Berlin Hypotheken im 
Grundbuch eingetragen. In den Jahren 1919 und 
1920 wurden die Zuschüsse als sogenannte verlorene 
Baukostenzuschüsse gegeben. In den Jahren 1922 und 
1923 war die Stadt mangels Mittel nicht in der Lage, 
den auf sie entfallenden Anteil zu gewähren. Etwaige 
Auswertungsansprüche für die Stadt Berlin bestehen 
daher nur bezüglich des Gemeindeanteils der im Jahre 
1921 gewährten Zuschüsse. Der aufzuwertende Gold 
markbetrag beläuft sich im Durchschnitt etwa auf 20 
bis 50 M. für den einzelnen Siedler, deren Zahl ins 
gesamt etwa 1200 beträgt. Reich und Staat (Erlaß des 
Preußischen Ministers für Volkswohlfahrt und des 
Finanzministers vom 14. Juli 1924, betreffend die 
3. Verordnung zur Durchführung der Preußischen 
Steuernotverordnung — II. 13. 2222 — in Verbindung 
mit der 3. Verordnung zur Durchführung der Preußi 
schen Steuernotverordnung vom 12. Juli 1924) haben 
bei Einführung der Hauszinssteuerpflicht für die mit 
Beihilfen aus öffentlichen Mitteln errichteten Neu 
bauten die etwaigen Ansprüche, die sich in bezug auf 
Rückzahlung und Aufwertung der gewährten Landes 
darlehen ergeben kömrten, als durch die Hauszinssteuer- 
pflicht abgegolten erklärt. 
Mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der in Frage 
kommenden Beträge, die nicht völlig klare Rechtslage 
und die bei Durchführung des Aufwcrtungsverfahrens 
entstehende erhebliche Verwaltungsarbeit haben wir be- 
schlosien, entsprechend dem Vorgehen von Reich und 
Staat von der Auswertung des Gemeindeanteils der 
Landesdarlehen abzusehen. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß 
von der Aufwertung des Gemeindeanteiles der Lan 
desdarlehen Abstand genommen wird. 
Berlin, den 5. März 1926. 
Magistrat. 
B ö ß. W u tz k y. 
St. V. 26. — B. XIV. 1. 
258. Dringlichkeits-Vorlage (Tief. I D) — zur Be 
schlußfassung — über den endgültigen Bauplan 
siir die Schnellbahn Gesundbrunnen und seine 
Finanzierung. 
Auf die Magistratsvorlaae vom 23. Januar 1925 
hin — Drucks. 89 —, betr. Weiterbau der Schnellbahn 
Gesundbrunnen—Neukölln (A. E. G. - Schnellbahn) 
stimmte die Versammlung am 2. Juli 1925 — Proto 
koll Nr. 4 — dem Bau der A. E. G. - Bahn von Ge 
sundbrunnen bis Hermannstraße zu unter der Boraus- 
letzung, daß eine Anleihe zur Finanzierung gefunden 
wird, worüber die Stadtverordnetenversammlung noch 
cme Vorlage erwartete. 
Die daraufhin von der gemischten Deputation zur 
Beratung der Inangriffnahme und Finanzierung der 
Schnellbahn Gesundbrunnen—Neukölln gepflogenen 
Verhandlungen führten zunächst zu deut 
Beschluß, vorderhand nur die Ausführung der Schnell 
bahn vom Bahnhof Gesundbrunnen der Reichsbahn bis 
zum Hermannplatz zu einpfehlen und die Endstrecke 
von ersterem bis zur Christianiastraße, wie sie in der
	        
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