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Herr Sausse, geboren am 4. März 1870, wurde
ani 29. Septeniber 1910 zum besoldeten, und mit dem
Inkrafttreten des Gesetzes über die Bildung der neuen
Stadtgemeinde zum unbesoldeten Stadtrat von Berlin
gewählt. Mit dem 18. Februar d. Js. tff er aus dem
Amte geschieden.
Seine Dienstgcschäfte hat er stets mit großer Ge
wissenhaftigkeit und treuer Hingabe erledigt und den
Interessen der Stadt auf vielen Gebieten, insbesondere
auf dem der Steuer-, Bau-, Polizei- und Grundcigen-
tumsverwaltung und dein der Militär- und Feuer
sozietätsangelegenheiten, in hervorragender Weise ge
dient.
Die Versammlung bitten wir, unserem Beschlusse
zuzustimmen und über diese Vorlage in geheimer
Sitzung zu verhandeln.
Berlin, den 26. Februar 1926.
Magistrat.
Boß. Lange.
8t. V. 26. — B. II. 22.
224. Vorlage (Schw. I 12) — zur Beschlußfassung —,
betr. Gewährung einer widerruflichen laufenden
Unterstützung.
Die im 53. Lebensjahre stehende ehemalige Privat
schullehrerin Elfriede W e i ch e l t, zu Berlin W.,
Lutherstr. 15 wohnhaft, hat um Gewährung einer
laufenden Unterstützung gebeten.
Sie war 15 Jahre im hiesigen Privatschuldienst
tätig und ist jetzt nach dem beigebrachten ärztlichen Zeug
nis vollkommen erwerbsunfähig.
Ruhegeld kann ihr nach den Bestimmungen über
die Gewährung von Ruhegeld an Leiter, Lehrer usw.
Berliner Privatschulen voin 20. Dezember 1922 nicht
gewährt werden, da die Voraussetzungen hierfür nicht
erfüllt sind. Vermögen ist nicht vorhanden.
Auf Vorschlag des BezirksschulauSschnsses I—VI
haben wir beschlossen, der Bittstellerin eine laufende
widerrufliche Unterstützung zn gewähren.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß
der früheren Privatschullehrerin Elfriede W e i -
chelt vom 1. Januar 1926 ab eine laufende wider-
rufliche Unterstützung in Höhe von 100% des Ruhe-
geldes für Privatschullehrerinnen bewilligt wird.
Berlin, den 26. Februar 1926.
Magistrat.
Böß. Be necke.
St. V. 26. — B. IX. 5.
225. Vorlage (Schw. 1. 12) — zur Beschlußfassung —,
betr. Gewährung einer widerruflichen laufenden
Unterstützung.
Die im 73. Lebensjahre stehende ehemalige Privat-
ichullehrerin Carry Morris, zu Berlin-Südcndc,
Mariendorser Str. 26 wohnhaft, hat um Gewährung
^ner laufenden Unterstützung gebeten.
Sie war 10 Jahre int Privatmädchenschuldicnst
tätig.
Ruhegeld kann ihr nach den Bestimmungen über
we Gewährung von Ruhegeld an Leiter, Lehrer usw.
berliner Privatschulen vom 20. Dezember 1922 nicht
gewährt werden, da die Voraussetzungen hierfür nicht
^füllt sind. Vermögen ist nicht vorhanden.
Auf Vorschlag des Bezirksschulausschusses 1~VI
«ibat wir beschlossen der Bittstellerin eine laufende
widerrufliche Unterstützung zu gewähren.