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Chlor zu priief». Die Befunde sind in ein besonderes
Wutrollbuch einzutragen.
!). Medizinische Bäbe r.
Das Anstaltspersonal darf von sich aus beson
dere inedizinischc Bäder nicht empfehlen. Im übrigen
erscheint es nicht erforderlich, von Privatpersonen
in jedem Falle eine ärztliche Bäderverordnung zu
verlange«.
III. Allgemeines.
1. Zur Controlle der Durchführung der vorstehen
den Maßnahmen wirb beim Hauptgesundhetts-
amt eine besondere Commission unter Zuziehung
von Vertretern der Bezirke gebildet.
2. Die starke Uebersiillung sämtlicher vorhandener
Hallenbäder mahnt gebieterisch zum möglichst be
schleunigten Neubau von Badeanstalten.
Genehmigt durch Mag.-Beschl. vom 0. Dezember 1925
— Rr. 1150 der T.O. II — Kons. d. Vors. d.
Bez.-Aenitcr v. 21. Januar 1026 — Nr. 2 der T.O.
218. Tringlichkeitsantrag der sämtlichen Fraktionen.
In der Sitzung vom 28. Januar 1926 hat die
Stadtverordnetenversammlung einen Antrag der kom
munistischen Fraktion angenommen, durch den die erste
schwere Rot der durch die Explvsionskatastrophe in der
Kirchstraße Geschädigten behoben werden sollte.
Tie größtenteils dem Arbeiter- und Handwerker
stände angehörenden geschädigten Biirger verlangen
nun mit Recht von der Stadt vollen Ersatz des nach
gewiesenen Sachschadens.
Die Stadtverordnetenversammlung ersucht deshalb
den Magistrat, ihr über den tatsächlich nachgewiesenen
Sachschaden eine Borlage zu unterbreiten und das Be
zirksamt Tiergarten mit der Regelung der Entschädi
gungsansprüche zu beauftragen.
Berlin, den 2. März 1926.
219. Tringlichkeitsantrag.
Der Wahlleiter des Magistrats, Stadtrat Tr.
Richter, hat anläßlich der Durchführung des Volksbe
gehrens die Bezirksämter angewiesen, in den städtischen
ttrankenhäuscrn und Pflegcanstairen keine besonderen
Eintragungsräume einzurichten. Diese Maßnahme de
deutet eine Entrechtung für sehr viele Insassen dieser
Anstalten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher,
den Magistrat zu ersuchen:
1. Die Verfügung des Stadtrats Dr. Richter, betr.
das Verbot besonderer Eintragungsräume in den
städtischen Krankenhäusern und Pflegeanstalten,
sofort aufzuheben und für genügend Eintragungs
räume in den städtischen Anstalten Sorge zu tragen.
2. Eine erneute Bekanntmachung mit Angabe der
Einzeichnungslokale durch Plakatanschlag zu er
lassen und die „Berek" anzuweisen, daß diese
Plakate nicht überklebt werden.
o. Weiter hat der zum Wahlkommifsar ernannte
Etadtrat, Herr Dr. Richter, unter den 3. März
1926 eine Verfügung erlassen, die sich namentlich
im Absatz 2 mit der Verfügung des Herrn Reichs
ministers des Innern vom 3. März 1926 in Wider
spruch befindet und die geeignet ist, die in der
Reichsverfaffung garantierte Freiheit beim Volks
begehren zu beschränken.
Die Versammlung ersucht den Magistrat, diese
Verfügung sofort zurückzuziehen.
Berlin, den 4. März 1926.
Otto Gäbe! u. Gen.
C z e m i n s k i u. Gen.
8t. V. 26. — 6. XVI. 37.