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Volume No. 10 (191-221), 1926/03/05

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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Chlor zu priief». Die Befunde sind in ein besonderes 
Wutrollbuch einzutragen. 
!). Medizinische Bäbe r. 
Das Anstaltspersonal darf von sich aus beson 
dere inedizinischc Bäder nicht empfehlen. Im übrigen 
erscheint es nicht erforderlich, von Privatpersonen 
in jedem Falle eine ärztliche Bäderverordnung zu 
verlange«. 
III. Allgemeines. 
1. Zur Controlle der Durchführung der vorstehen 
den Maßnahmen wirb beim Hauptgesundhetts- 
amt eine besondere Commission unter Zuziehung 
von Vertretern der Bezirke gebildet. 
2. Die starke Uebersiillung sämtlicher vorhandener 
Hallenbäder mahnt gebieterisch zum möglichst be 
schleunigten Neubau von Badeanstalten. 
Genehmigt durch Mag.-Beschl. vom 0. Dezember 1925 
— Rr. 1150 der T.O. II — Kons. d. Vors. d. 
Bez.-Aenitcr v. 21. Januar 1026 — Nr. 2 der T.O. 
218. Tringlichkeitsantrag der sämtlichen Fraktionen. 
In der Sitzung vom 28. Januar 1926 hat die 
Stadtverordnetenversammlung einen Antrag der kom 
munistischen Fraktion angenommen, durch den die erste 
schwere Rot der durch die Explvsionskatastrophe in der 
Kirchstraße Geschädigten behoben werden sollte. 
Tie größtenteils dem Arbeiter- und Handwerker 
stände angehörenden geschädigten Biirger verlangen 
nun mit Recht von der Stadt vollen Ersatz des nach 
gewiesenen Sachschadens. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersucht deshalb 
den Magistrat, ihr über den tatsächlich nachgewiesenen 
Sachschaden eine Borlage zu unterbreiten und das Be 
zirksamt Tiergarten mit der Regelung der Entschädi 
gungsansprüche zu beauftragen. 
Berlin, den 2. März 1926. 
219. Tringlichkeitsantrag. 
Der Wahlleiter des Magistrats, Stadtrat Tr. 
Richter, hat anläßlich der Durchführung des Volksbe 
gehrens die Bezirksämter angewiesen, in den städtischen 
ttrankenhäuscrn und Pflegcanstairen keine besonderen 
Eintragungsräume einzurichten. Diese Maßnahme de 
deutet eine Entrechtung für sehr viele Insassen dieser 
Anstalten. 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher, 
den Magistrat zu ersuchen: 
1. Die Verfügung des Stadtrats Dr. Richter, betr. 
das Verbot besonderer Eintragungsräume in den 
städtischen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, 
sofort aufzuheben und für genügend Eintragungs 
räume in den städtischen Anstalten Sorge zu tragen. 
2. Eine erneute Bekanntmachung mit Angabe der 
Einzeichnungslokale durch Plakatanschlag zu er 
lassen und die „Berek" anzuweisen, daß diese 
Plakate nicht überklebt werden. 
o. Weiter hat der zum Wahlkommifsar ernannte 
Etadtrat, Herr Dr. Richter, unter den 3. März 
1926 eine Verfügung erlassen, die sich namentlich 
im Absatz 2 mit der Verfügung des Herrn Reichs 
ministers des Innern vom 3. März 1926 in Wider 
spruch befindet und die geeignet ist, die in der 
Reichsverfaffung garantierte Freiheit beim Volks 
begehren zu beschränken. 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, diese 
Verfügung sofort zurückzuziehen. 
Berlin, den 4. März 1926. 
Otto Gäbe! u. Gen. 
C z e m i n s k i u. Gen. 
8t. V. 26. — 6. XVI. 37.
	        
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