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Volume No. 10 (191-221), 1926/03/05

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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212. Antrag. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersucht den 
Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dah zugleich 
mit der Errichtung von Siedlungsbauten auch die er 
forderlichen Räumlichkeiten für Schulzwecke geschaffen 
werden. 
Berlin, den 4. März 1926. 
Merten, Zobel und die übrigen 
Mitglieder der Teutschen demokratischen Fraktion. 
8t. V. 26. — B. XIV. 1. 
213. Beschlutz vom 4. März 1926 des Ausschusses zur 
Borberatung des Antrages der Stadtv. Czeminski 
u. Gen., bctr. Anstellung von weiteren Baukon- 
trolleurcn. — Drucks. 788 —. 
Der Ausschuß empfiehlt der Bersammlung ju be 
schließen: 
Die Versammlung beschließt in Abänderung des 
Antrages der Stadtv. Czeminski u. Gen.: 
a) Die zurzeit in Groß-Berlin vorhandene Zahl 
der Bautenkontrolleure (Arbeiterschntzleutes ist 
auf 18 zu erhöhen. 
K) Alle in den Verwaltungsbezirken tätigen 
Bautenkontrolleure lArbeiterschutzleute) sind 
der zentralen Baupolizei anzugliedern und 
dieser verantloortlich zu unterstellen, 
e) Tie Arbeitsteilung für die Bautenkontrolleurc 
nach Bezirken ist Sache der zentralen Bau 
polizei. 
Berichterstatter: Stadtv. Czeminski. 
[214. Beschluß vom 4. März 1926 des Ausschusses zur 
Vorberatung der Vorlage, betr. die Bildung 
eines Stadtamtes für Leibesübungen. — Druck 
sache 639 v. 25 u. 97 v. 26 —. 
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung fol 
gende Beschlußfassung: 
I. Die Versammlung erklärt sich mit der vom Magi 
strat vorgeschlagenen Errichtung eines Stadtanites 
für Leibesübungen und mit der Satzung für die 
Leibesübungen in nachfolgender abgeänderter Form 
einverstanden. 
I 11 - 1- Die Satzung für das Schulwesen wird bei 8 1 
durch folgenden Zusatz ergänzt: 
„soweit sie nicht gemäß der Satzung für die 
Leibesübung der Deputation für die Leibes 
übungen vorbehalten sind." 
2. Die Satzung für die Wohlfahrtspflege erfährt 
folgende Abänderung: 
„Im Abschnitt Bb der Anlage zu 8 1 
fallen die Ziffern 6, 7 und 8 fort." 
8. Tie Satzung für das Gesundheitswesen erfährt 
folgende Abänderung: 
„Im 8 1 fällt Ziffer 5 fort." 
8. Die Satzung für das Siedlungs- und Wohnungs 
wesen erfährt folgende Abänderung: 
„Im 8 1 Ziffer 2 fallen die Worte „Anlage 
und Unterhaltung von Sportparks und 
Sportplätzen" 
und 
im 8 6 Ziffer 1 fallen die Worte „sowie An 
lage und Unterhaltung der Sportparks und 
Sportplätze" fort. 
erichterstatter: Stadtv. Frh. von Dalwigk zu 
Lichten f e l 8.
	        
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