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3. Berliner Städtische Elektrizitätswerke A.-G.,
4. Berliner Einheitszeit G. m. b. H. und evtl. Ber
liner Notruf A.-G. sowie eigene Magistrats
leitungen für Fcrnsprech- und Telegraphenwesen.
Von der Berliner Einheitszeit G. m. b. H. liegen
bereits die Anträge zur Verlegung von rd. 70 Km Ka
beln zur demnächsiigen Ausführung vor. Für die Zu
sammenfassung mit den Kabeln der Feuerwehr kommen
hiervon rd. 42 km in Frage, während 25 Km in den
Außenbezirken als Erdkabel und die restlichen 3 Km in
bereits vorhandenen Zementkanälen der Feuerwehr
verlegt werden können. Von den 42 Km in Lochkanälen
zusammenzufassenden Kabeln sind 20 km gleichzeitig
für Feuerwehrzwecke erforderlich, die Verlegung wird
aus den im Haushalt 1925 vorgesehenen Mitteln erfol
gen. Für die noch verbleibenden 22 km, die insgesamt
einen Kostenaufwand von 220 000 Jl erfordern, müssen
die Mittel von der Stadt aufgebracht werden, und zwar
in zwei gleichen, auf die Jahre 1925 und 1926 zu ver
teilenden Bauraten von je 110 000 Jl. Die Arbeiten
sind dringlich, da die Einheitszeit ihre Anlagen mög
lichst noch in diesem Jahre in Betrieb nehmen will.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung bewilligt 110 000 Jl aus Kapi
tel XIX, 3, Feuerlöschwesen/ unter Bildung einer
neuen Post für Herstellung von Zementkanälen. Die
Berliner Einheitszeit G. m. b. H. und die Notruf
A.-G. sind zu den Kosten heranzuziehen, wenn beide
die Kabelkanäle mitbenutzen wollen, und zwar mit
50% der Baukosten oder mit etwa 40%, wenn nur
eine Gesellschaft die Kabelkanäle mitbenutzt. Die Zu
schüsse können für den weiteren Ausbau der Kabel
kanäle verwendet werden.
Berlin, den 16. Juni 1925.
Magistrat.
B ö ß. Hahn.
8t. V. 25. — B. XIII. 2.
450. Vorlage (V. A. I. 3.) — zur Beschlußfassung —
betr. Satzung für das Verkehrswesen.
An Stelle der bisherigen Satzung der Verkehrs-
dcputation vom 30. Juni 1921 bitten wir folgende neue
Satzung für das Verkehrswesen zu genehmigen:
8 1.
Arbeitsgebiet.
Das Arbeitsgebiet umfaßt das gesamte Verkehrs
wesen.
8 2.
Aufgaben der Zentralverwaltung.
1. Wahrnehmung der allgemeinen städtischen Ver-
kehrsintercssen.
2. Beaufsichtigung der städtischen Verkehrsunterneh
mungen und ihrer Verwaltung, soweit sie nicht be
sonderen Gesellschaften übertragen ist.
3. Angelegenheiten der Gemeinde als Zustimmungs
behörde:
a) auf Grund der 88 37 und 76 der Gewerbe
ordnung;
b) im Sinne des Kleinbahngcsetzes im Einver
nehmen mit der städtischen Tiefbaudeputation.
4. Aufstellung von Plänen über die Aus- und Um
gestaltung, Erweiterung und Einschränkung des
Gesamtverkehrsnetzes aller Nahbahnen.
5. Bearbeitung besonderer Perkehrsangelegenheiten
(Personen-, Wasser- und Luftverkehr, Fremdenver
kehr, Droschkcnverkehr, Automobilverkehr, Omni
busverkehr).
8 3.
Aufgaben der Bezirksämter.
Die Bezirke sind bei Berkehrsangelegenhciten, von
denen sie betroffen werden, vor deren Ausführung gut
achtlich zu hören.
8 4.
Organ der Z e n t r a l v e r w a l t u n g.
Für die Ausgaben der Zentralvcrwaltung wird eine
Deputation für das Verkehrswesen gebildet. Sie setzt
sich zusammen aus:
j 3 Magistratsmitgliedern,
2 auf Vorschlag der Vorsitzenden der Bezirksämter
vom Oberbürgermeister zu ernennenden Bezirks
amtsmitgliedern,
17 Stadtverordneten,
3 Bürgcrdeputiertcn.
Berlin, den 15. Juni 1925.
Magistrat.
Büß. Adler.
8t. V. 25. — B. IV. 3
451. Vorlage (Fin. III. 2) — zur Beschlußfassung —
über die Bilanz der Stadt. Zentrale Buch nebst
Gewinn- und Verlustrechnung für den 31. März
1924 sowie die Goldmarkcröffnungsbilanz des
Stadt. Werkes Buch vom 1. April 1924.
Auf Grund der Bestimmung des 8 5 Absatz a der
im Gemeindeblatt vom 27. 7. 24 auf Seite 177 ver
öffentlichten Satzung für das Städtische Werk Buch
überreichen tvir anliegend zur Feststellung durch den
Haushaltsausschuß in je 30 Stücken
1. die Bilanz der Zentrale Buch nebst Gewinn- und
Verlustrechnung für den 31. März 1924, enthaltend
gleichzeitig den Geschäftsbericht für 1923,
2. die Goldmarkeröffnungsbilanz des Städt. Werks
Buch vom 1. April 1924 mit einem Geschäfts
bericht für 1924 und einer Uebersicht über das An
lagevermögen nach dem Stande vom 1. 4. 1924.
Von dein in der Bilanz vom 31. März 1924 auf
geführten Reingewinn von 370 009,87 Jl sind mit unse
rer Zustimmung 200 009,87 Jl an den Erneuerungs
stock und 150 000 Jl an den Reservestock abgeführt wor
den, während der verbleibende Betrag von 20 000 Jl
dem Werk als Betriebskapital überlassen worden ist.
Die Hauptprüfungsstelle hat die beiden Bilanzen
geprüft und keine Einwendungen erhoben. Die drei
Prüfungsberichte vom 27. 11. 24 und 26. 3. 25 liegen
in beglaubigter Abschrift bei.
Nach Feststellung der Bilanzen durch den Haus
haltsausschuß bitten wir um folgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung genehmigt auf Grund der Vor
schriften des 8 5 Absatz a der Satzung für das Werk
Buch die Bilanz der Zentrale Buch nebst Gewinn-
und Verlustrechnung für den 31. März 1924 sowie
die Goldmarkeröffnungsbilanz des Werkes Buch vom
1. April 1924 und erteilt gleichzeitig die nach 8 6
Absatz 7 erforderliche Zustimmung zu den vorgenom
menen Ueberweisungen an den Reserve- und Erneue
rungsstock.
Berlin, den 15. Juni 1925.
Magistrat.
Böß. Karding.
8t. V. 25. — B. XV. 17.
452. Vorlage (Schw. I, 8/25.) — zur Kenntnisnahme.
Wir haben der Freigabe der Mittel von
100 000 R.M. zur Ausführung der Umbauarbeitcn des
Schulhauses Frankfurter Allee 37 für die I. städtische
Studienanstalt zugestimmt. (Stadtverordnetenbeschluß
vom 19. Februar 1925.)
Berlin, den 16. Juni 1925.
Magistrat.
Böß. Benecke.
8t. V. 25. — B. IX. 4.
453. Vorlage (8chw. I, 14) — zur Kenntnisnahme —,
betr. Freigabe der Mittel für die Erweiterung
der Körner-Realschule (Nr. 3).
Wir haben der Freigabe der Mittel für die Er-
Weiterung der Körner-Realschule (Nr. 3) in Höhe von
260 300 Jl aus IX—6-XXII—7—1925 zugestimmt.
Berlin, den 17. Juni 1925.
Magistrat.
Böß. Benecke.
8t. V. 25. — B. IX. 4.