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Volume No. 24 (437-461), 19. Juni 1925

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

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3. Berliner Städtische Elektrizitätswerke A.-G., 
4. Berliner Einheitszeit G. m. b. H. und evtl. Ber 
liner Notruf A.-G. sowie eigene Magistrats 
leitungen für Fcrnsprech- und Telegraphenwesen. 
Von der Berliner Einheitszeit G. m. b. H. liegen 
bereits die Anträge zur Verlegung von rd. 70 Km Ka 
beln zur demnächsiigen Ausführung vor. Für die Zu 
sammenfassung mit den Kabeln der Feuerwehr kommen 
hiervon rd. 42 km in Frage, während 25 Km in den 
Außenbezirken als Erdkabel und die restlichen 3 Km in 
bereits vorhandenen Zementkanälen der Feuerwehr 
verlegt werden können. Von den 42 Km in Lochkanälen 
zusammenzufassenden Kabeln sind 20 km gleichzeitig 
für Feuerwehrzwecke erforderlich, die Verlegung wird 
aus den im Haushalt 1925 vorgesehenen Mitteln erfol 
gen. Für die noch verbleibenden 22 km, die insgesamt 
einen Kostenaufwand von 220 000 Jl erfordern, müssen 
die Mittel von der Stadt aufgebracht werden, und zwar 
in zwei gleichen, auf die Jahre 1925 und 1926 zu ver 
teilenden Bauraten von je 110 000 Jl. Die Arbeiten 
sind dringlich, da die Einheitszeit ihre Anlagen mög 
lichst noch in diesem Jahre in Betrieb nehmen will. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung bewilligt 110 000 Jl aus Kapi 
tel XIX, 3, Feuerlöschwesen/ unter Bildung einer 
neuen Post für Herstellung von Zementkanälen. Die 
Berliner Einheitszeit G. m. b. H. und die Notruf 
A.-G. sind zu den Kosten heranzuziehen, wenn beide 
die Kabelkanäle mitbenutzen wollen, und zwar mit 
50% der Baukosten oder mit etwa 40%, wenn nur 
eine Gesellschaft die Kabelkanäle mitbenutzt. Die Zu 
schüsse können für den weiteren Ausbau der Kabel 
kanäle verwendet werden. 
Berlin, den 16. Juni 1925. 
Magistrat. 
B ö ß. Hahn. 
8t. V. 25. — B. XIII. 2. 
450. Vorlage (V. A. I. 3.) — zur Beschlußfassung — 
betr. Satzung für das Verkehrswesen. 
An Stelle der bisherigen Satzung der Verkehrs- 
dcputation vom 30. Juni 1921 bitten wir folgende neue 
Satzung für das Verkehrswesen zu genehmigen: 
8 1. 
Arbeitsgebiet. 
Das Arbeitsgebiet umfaßt das gesamte Verkehrs 
wesen. 
8 2. 
Aufgaben der Zentralverwaltung. 
1. Wahrnehmung der allgemeinen städtischen Ver- 
kehrsintercssen. 
2. Beaufsichtigung der städtischen Verkehrsunterneh 
mungen und ihrer Verwaltung, soweit sie nicht be 
sonderen Gesellschaften übertragen ist. 
3. Angelegenheiten der Gemeinde als Zustimmungs 
behörde: 
a) auf Grund der 88 37 und 76 der Gewerbe 
ordnung; 
b) im Sinne des Kleinbahngcsetzes im Einver 
nehmen mit der städtischen Tiefbaudeputation. 
4. Aufstellung von Plänen über die Aus- und Um 
gestaltung, Erweiterung und Einschränkung des 
Gesamtverkehrsnetzes aller Nahbahnen. 
5. Bearbeitung besonderer Perkehrsangelegenheiten 
(Personen-, Wasser- und Luftverkehr, Fremdenver 
kehr, Droschkcnverkehr, Automobilverkehr, Omni 
busverkehr). 
8 3. 
Aufgaben der Bezirksämter. 
Die Bezirke sind bei Berkehrsangelegenhciten, von 
denen sie betroffen werden, vor deren Ausführung gut 
achtlich zu hören. 
8 4. 
Organ der Z e n t r a l v e r w a l t u n g. 
Für die Ausgaben der Zentralvcrwaltung wird eine 
Deputation für das Verkehrswesen gebildet. Sie setzt 
sich zusammen aus: 
j 3 Magistratsmitgliedern, 
2 auf Vorschlag der Vorsitzenden der Bezirksämter 
vom Oberbürgermeister zu ernennenden Bezirks 
amtsmitgliedern, 
17 Stadtverordneten, 
3 Bürgcrdeputiertcn. 
Berlin, den 15. Juni 1925. 
Magistrat. 
Büß. Adler. 
8t. V. 25. — B. IV. 3 
451. Vorlage (Fin. III. 2) — zur Beschlußfassung — 
über die Bilanz der Stadt. Zentrale Buch nebst 
Gewinn- und Verlustrechnung für den 31. März 
1924 sowie die Goldmarkcröffnungsbilanz des 
Stadt. Werkes Buch vom 1. April 1924. 
Auf Grund der Bestimmung des 8 5 Absatz a der 
im Gemeindeblatt vom 27. 7. 24 auf Seite 177 ver 
öffentlichten Satzung für das Städtische Werk Buch 
überreichen tvir anliegend zur Feststellung durch den 
Haushaltsausschuß in je 30 Stücken 
1. die Bilanz der Zentrale Buch nebst Gewinn- und 
Verlustrechnung für den 31. März 1924, enthaltend 
gleichzeitig den Geschäftsbericht für 1923, 
2. die Goldmarkeröffnungsbilanz des Städt. Werks 
Buch vom 1. April 1924 mit einem Geschäfts 
bericht für 1924 und einer Uebersicht über das An 
lagevermögen nach dem Stande vom 1. 4. 1924. 
Von dein in der Bilanz vom 31. März 1924 auf 
geführten Reingewinn von 370 009,87 Jl sind mit unse 
rer Zustimmung 200 009,87 Jl an den Erneuerungs 
stock und 150 000 Jl an den Reservestock abgeführt wor 
den, während der verbleibende Betrag von 20 000 Jl 
dem Werk als Betriebskapital überlassen worden ist. 
Die Hauptprüfungsstelle hat die beiden Bilanzen 
geprüft und keine Einwendungen erhoben. Die drei 
Prüfungsberichte vom 27. 11. 24 und 26. 3. 25 liegen 
in beglaubigter Abschrift bei. 
Nach Feststellung der Bilanzen durch den Haus 
haltsausschuß bitten wir um folgende Beschlußfassung: 
Tie Versammlung genehmigt auf Grund der Vor 
schriften des 8 5 Absatz a der Satzung für das Werk 
Buch die Bilanz der Zentrale Buch nebst Gewinn- 
und Verlustrechnung für den 31. März 1924 sowie 
die Goldmarkeröffnungsbilanz des Werkes Buch vom 
1. April 1924 und erteilt gleichzeitig die nach 8 6 
Absatz 7 erforderliche Zustimmung zu den vorgenom 
menen Ueberweisungen an den Reserve- und Erneue 
rungsstock. 
Berlin, den 15. Juni 1925. 
Magistrat. 
Böß. Karding. 
8t. V. 25. — B. XV. 17. 
452. Vorlage (Schw. I, 8/25.) — zur Kenntnisnahme. 
Wir haben der Freigabe der Mittel von 
100 000 R.M. zur Ausführung der Umbauarbeitcn des 
Schulhauses Frankfurter Allee 37 für die I. städtische 
Studienanstalt zugestimmt. (Stadtverordnetenbeschluß 
vom 19. Februar 1925.) 
Berlin, den 16. Juni 1925. 
Magistrat. 
Böß. Benecke. 
8t. V. 25. — B. IX. 4. 
453. Vorlage (8chw. I, 14) — zur Kenntnisnahme —, 
betr. Freigabe der Mittel für die Erweiterung 
der Körner-Realschule (Nr. 3). 
Wir haben der Freigabe der Mittel für die Er- 
Weiterung der Körner-Realschule (Nr. 3) in Höhe von 
260 300 Jl aus IX—6-XXII—7—1925 zugestimmt. 
Berlin, den 17. Juni 1925. 
Magistrat. 
Böß. Benecke. 
8t. V. 25. — B. IX. 4.
	        
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