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die Stadt von ihrem Rechte der Versagung der
Bauerlaubnis an noch nicht anbaufähigen Straßen
keinen Gebrauch machen.
15. Die Stadt räumt der Käuferin das Recht ein
(Option), im Jahre 1926 im Anschluß an die ver
kaufte Grundstücksfläche weitere 30 da zum Preise
von 2,12 M je Quadratmeter zu erwerben.
16. Die Kosten des Vertrages, der Auflassung, Ver
messung sowie Notariats- und Gerichtskvsten und
die Grundwechselabgabc trägt die Käuferin.
Mit Rücksicht auf die Gemeinnützigkeit des Unterneh
mers und Im Interesse der baldigen Herstellung von
etwa 1500 Wohnungen haben wir, im Einverständnis
mit unserem Grundeigentums-Ausschuß und unserer
Deputation für das Siedlungs- und Wohnungswesen,
dem Verkauf zugestimmt und bitten zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf
einer von dem Stubcnrauchring, der Rudower
Chaussee, der Kirsch-Allee und dem Gutspark um
schlossenen Grundstücksflächc des Rittergutes Britz
von etwa 30 da an die „Berliner Gesellschaft zur
Förderung des Einfamilienhauses, Gemeinnützige Ge
sellschaft m. b. H." in Berlin unter den in der Magi
stratsvorlage vom 17. Juni d. Js. näher bezeichneten
Bedingungen einverstanden.
Berlin, den 17. Juni 1925.
Magistrat.
Böß. Busch.
447. Borlage (II 271/9 Fuhr 30) — zur Beschlußfas
sung —, betreffend Bau eines Bctriebsgebäudes
für die Stratzenrcinigung im Bezirk Wilmersdorf.
Die Straßenreinigung im Bezirk Wilmersdorf ist
sehr ungünstig untergebracht; Verwaltung und techni
scher Betrieb sind örtlich getrennt, der technische Betrieb
ist über drei weit von einander entfernt liegende Ar
beitsstellen verteilt. Diese Zersplitterung verteuert die
Verwaltung und beeinflußt den gesamten Betrieb nach
teilig. Die in Wilmersdorf der Deputation für Stra
ßenreinigung unterstellte Abteilung für Müllbeseiti
gung ist nach dem Grundstück Forkenbeckstraße 1/2 ver
legt worden, wo außer einer Müllverladehalle ein Ver
waltungsgebäude errichtet worden ist. Zur Aufnahme
der Straßenreinigung reichen diese Neubauten aber nicht
aus, obwohl eine Zusammenlegung der beiden Betriebe
aus Zweckmäßigkeitsgründen, zur Erreichung einer spar
samen und straffen Verwaltung und zur Verringerung
der Personal- und der Verwaltungskosten dringend
geboten wäre. Es bleibt daher nur übrig, dort für die
Straßenreinigung ein eigenes Gebäude zu errichten.
Die jetzt von der Straßenreinigung benutzten Grund
stücke würden für andere Zwecke verfügbar, und cs
könnten in dem Neubau für die Arbeiter Einrichtungen
wie Umkleide- und Waschräume, Brausebäder uslv. ge
schaffen werden, die gegenwärtig vollständig fehlen, auf
ine Dauer aber nicht entbehrt werden können.
Wir haben deshalb in Uebereinstimmung mit den
Bezirkskörperschaften, der Hochbaudcputation und der
Deputation für das Stadtreinigungs- und Fuhrwesen
die Errichtung eines Betriebs- und Wohngebäudes für
die Straßenreinigung, Forkenbeckstraße 1/2 beschlossen.
Anordnung und Einrichtung des Gebäudes sind
wie folgt vorgesehen:
Die Betriebs- und Wohngebäude für die Straßen
rcinigung und Müllabfuhr sollen die Einfahrt zu dem
großen Wirtschaftshof der hier zu vereinigenden beiden
Betriebe flankieren und im Aeußercn eine einheitliche
architektonische Gruppe bilden, die in Backsteinausfüh
rung sich den benachbarten modernen Gebäuden des
Elektrizitätswerkes Südwest anpaßt. Beide Betricbs-
gebäude enthalten im Erdgeschoß die Arbciteraufem-
haltsräume, Umkleide- und Badcräume für das Perso
nal und Räume für die Betriebsleitung, im Ober
geschoß Büros und je eine Dienstwohnung. Außer
dem sind in den Dachgeschossen je zwei Tienstwohnnn-
gen für Aufseher und Arbeiter vorgesehen.
Die Baukosten für das neu zu errichtende Gebäude
sind auf 88 000 R.M. berechnet und in den Haushalt,
Kap. XIV, 2 für 1925 (Notstandsarbeiten) eingestellt
worden.
Da Notstandsarbeiten wegen der geringen Zahl
erwerbsloser Bauhandwerker nicht genehmigt werden,
muß die Bauausführung mit Tarifarbeitcrn erfolgen.
Wir bitten daher um folgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung erklärt sich mit der Errichtung
eines Betriedsgebäudes für die Straßenreinigung in
Wilmersdorf, Forkcnbeckstraße 1/2, einverstanden und
bewilligt die Entnahme der Baukosten in Höhe von
88 000 R.M. aus den bei Kapitel XIV, 2 des Haus
halts für 1925 vorgesehenen Mitteln.
Berlin, den 15. Juni 1925.
Magistrat.
Böß. Dr. A d l c r.
8t. V. 25. — 6. III. 2. Bez. 9.
448. Vorlage (Fw. 1.) — zur Beschlußfassung —, bctr.
Freigäbe der im Haushaltsplan 1925 Kap. XIX,
Abt. 3 Ausgabctitel X unter Post 2 einmalig vor
gesehenen 205 000 <M.
Im Haushaltsplan 1925 bei Kapitel XIX Abt. 3
Tit. X sind unter Post 2 einmalig vorgesehen
a) 1 Motorspritze Schöneberg . . . 40 000 Jt
1 Motorleiter Schöneberg . . . '40 000 M
1 Motorleiter Charlottenbürg . 40 000 Jl
120 000 J(
b) Aufbau einer Teleskopleiter, Aus
bauten für Motorspritzen und
Einbau neuer Pumpen in ver
schiedene Fahrzeuge . . . . . 85 000 M
zusammen: 205 000 M
Die Beschaffung ist äußerst dringend und kann ohne
Gefährdung der Feuersicherhcit nicht noch weiter hin
ausgeschoben werden. Da nach den Lieferungsbedin
gungen bei Auftragserteilung auf den Kaufpreis 50%
Anzahlung geleistet werden müssen, die Auftragsertei
lung aber möglichst umgehend erfolgen soll, damit die
baldige Lieferung und dringende Indienststellung der
Fahrzeuge sichergestellt wird, werden bei a) sofort
60 000 cM und bei b) sofort 50000 M benötigt; die
Restsummen dürften zum 1. August 1925 fällig werden.
Wir bitten um folgende Beschlußfassung:
Der Freigabe der im Haushaltsplan 1925 Kapi
tel XIX, Abt. 3 Titel X (einmalig) unter Post 2 für
Beschaffung von 2 Motorleitern und 1 Motorspritze
vorgesehenen 120 000 <M und die unter Post 2 für
Aufbauten usw. vorgesehenen 85 000 M wird zuge
stimmt.
Berlin, den 15. Juni 1925.
Magistrat.
Böß. A h r e n s.
8t. V. 25. — 6. XIII. 2.
449. Vorlage (Ties. I. A. 6/51/12) — zur Beschluß
fassung —, betr. Bewilligung von 110 000 J(
aus Kap. XIX 3, Feuerlöschwesen für 1924 für
Verlegung von Zementlochkanälcn.
Das Zentralaint der Feuerwehr hat aus Anlaß der
Umwandlung des Alt-Berliner Feuermeldesystenis be
reits mit umfangreichen Neuverlegungcn von Schwach-
stromkabcln in Zemcntlochkanälen in den Bezirken 1
bis 6 und mehreren Außenbezirken begonnen. In
diesen Zementlochkanälen sollen fortan sämtliche städti
sche und private Schwachstromkabel aus Gründen der
Raum- und Kostenersparnis sowie aus Betriebssicher-,
heitsgründen zusammengefaßt werden. Auf diese Weise
läßt sich auch die große Zahl von Pflasteraufbrüchen,
die in der guten Jahreszeit eine schwere, aber nicht ver
meidbare Belästigung für den öffentlichen Verkehr be
deuten, wesentlich herabsetzen. Die Bezirksämter 1 bis
20 haben sich aus diesem Grunde und wegen der zum
Teil schon vorhandenen Ueberbelastung der'Bürgersteige
mit Leitungen aller Art ebenfalls für die beschleunigte
Zusammenlegung ausgesprochen, zumal die Verlegung
jetzt ohne erhebliche besondere Kostenaufwcndungen aus
geführt werden kann. Für die Schwachstromanlagcn
kämen außer der Feuerwehr zur Zeit noch folgende
Verwaltungen bezw. Gesellschaften in Frage:
1. Berliner Städtische Gaswerke A.-G.,
2. Berliner Städtische Wasserwerke A.-G.,