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Band No. 24 (437-461), 19. Juni 1925

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

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die Stadt von ihrem Rechte der Versagung der 
Bauerlaubnis an noch nicht anbaufähigen Straßen 
keinen Gebrauch machen. 
15. Die Stadt räumt der Käuferin das Recht ein 
(Option), im Jahre 1926 im Anschluß an die ver 
kaufte Grundstücksfläche weitere 30 da zum Preise 
von 2,12 M je Quadratmeter zu erwerben. 
16. Die Kosten des Vertrages, der Auflassung, Ver 
messung sowie Notariats- und Gerichtskvsten und 
die Grundwechselabgabc trägt die Käuferin. 
Mit Rücksicht auf die Gemeinnützigkeit des Unterneh 
mers und Im Interesse der baldigen Herstellung von 
etwa 1500 Wohnungen haben wir, im Einverständnis 
mit unserem Grundeigentums-Ausschuß und unserer 
Deputation für das Siedlungs- und Wohnungswesen, 
dem Verkauf zugestimmt und bitten zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf 
einer von dem Stubcnrauchring, der Rudower 
Chaussee, der Kirsch-Allee und dem Gutspark um 
schlossenen Grundstücksflächc des Rittergutes Britz 
von etwa 30 da an die „Berliner Gesellschaft zur 
Förderung des Einfamilienhauses, Gemeinnützige Ge 
sellschaft m. b. H." in Berlin unter den in der Magi 
stratsvorlage vom 17. Juni d. Js. näher bezeichneten 
Bedingungen einverstanden. 
Berlin, den 17. Juni 1925. 
Magistrat. 
Böß. Busch. 
447. Borlage (II 271/9 Fuhr 30) — zur Beschlußfas 
sung —, betreffend Bau eines Bctriebsgebäudes 
für die Stratzenrcinigung im Bezirk Wilmersdorf. 
Die Straßenreinigung im Bezirk Wilmersdorf ist 
sehr ungünstig untergebracht; Verwaltung und techni 
scher Betrieb sind örtlich getrennt, der technische Betrieb 
ist über drei weit von einander entfernt liegende Ar 
beitsstellen verteilt. Diese Zersplitterung verteuert die 
Verwaltung und beeinflußt den gesamten Betrieb nach 
teilig. Die in Wilmersdorf der Deputation für Stra 
ßenreinigung unterstellte Abteilung für Müllbeseiti 
gung ist nach dem Grundstück Forkenbeckstraße 1/2 ver 
legt worden, wo außer einer Müllverladehalle ein Ver 
waltungsgebäude errichtet worden ist. Zur Aufnahme 
der Straßenreinigung reichen diese Neubauten aber nicht 
aus, obwohl eine Zusammenlegung der beiden Betriebe 
aus Zweckmäßigkeitsgründen, zur Erreichung einer spar 
samen und straffen Verwaltung und zur Verringerung 
der Personal- und der Verwaltungskosten dringend 
geboten wäre. Es bleibt daher nur übrig, dort für die 
Straßenreinigung ein eigenes Gebäude zu errichten. 
Die jetzt von der Straßenreinigung benutzten Grund 
stücke würden für andere Zwecke verfügbar, und cs 
könnten in dem Neubau für die Arbeiter Einrichtungen 
wie Umkleide- und Waschräume, Brausebäder uslv. ge 
schaffen werden, die gegenwärtig vollständig fehlen, auf 
ine Dauer aber nicht entbehrt werden können. 
Wir haben deshalb in Uebereinstimmung mit den 
Bezirkskörperschaften, der Hochbaudcputation und der 
Deputation für das Stadtreinigungs- und Fuhrwesen 
die Errichtung eines Betriebs- und Wohngebäudes für 
die Straßenreinigung, Forkenbeckstraße 1/2 beschlossen. 
Anordnung und Einrichtung des Gebäudes sind 
wie folgt vorgesehen: 
Die Betriebs- und Wohngebäude für die Straßen 
rcinigung und Müllabfuhr sollen die Einfahrt zu dem 
großen Wirtschaftshof der hier zu vereinigenden beiden 
Betriebe flankieren und im Aeußercn eine einheitliche 
architektonische Gruppe bilden, die in Backsteinausfüh 
rung sich den benachbarten modernen Gebäuden des 
Elektrizitätswerkes Südwest anpaßt. Beide Betricbs- 
gebäude enthalten im Erdgeschoß die Arbciteraufem- 
haltsräume, Umkleide- und Badcräume für das Perso 
nal und Räume für die Betriebsleitung, im Ober 
geschoß Büros und je eine Dienstwohnung. Außer 
dem sind in den Dachgeschossen je zwei Tienstwohnnn- 
gen für Aufseher und Arbeiter vorgesehen. 
Die Baukosten für das neu zu errichtende Gebäude 
sind auf 88 000 R.M. berechnet und in den Haushalt, 
Kap. XIV, 2 für 1925 (Notstandsarbeiten) eingestellt 
worden. 
Da Notstandsarbeiten wegen der geringen Zahl 
erwerbsloser Bauhandwerker nicht genehmigt werden, 
muß die Bauausführung mit Tarifarbeitcrn erfolgen. 
Wir bitten daher um folgende Beschlußfassung: 
Tie Versammlung erklärt sich mit der Errichtung 
eines Betriedsgebäudes für die Straßenreinigung in 
Wilmersdorf, Forkcnbeckstraße 1/2, einverstanden und 
bewilligt die Entnahme der Baukosten in Höhe von 
88 000 R.M. aus den bei Kapitel XIV, 2 des Haus 
halts für 1925 vorgesehenen Mitteln. 
Berlin, den 15. Juni 1925. 
Magistrat. 
Böß. Dr. A d l c r. 
8t. V. 25. — 6. III. 2. Bez. 9. 
448. Vorlage (Fw. 1.) — zur Beschlußfassung —, bctr. 
Freigäbe der im Haushaltsplan 1925 Kap. XIX, 
Abt. 3 Ausgabctitel X unter Post 2 einmalig vor 
gesehenen 205 000 <M. 
Im Haushaltsplan 1925 bei Kapitel XIX Abt. 3 
Tit. X sind unter Post 2 einmalig vorgesehen 
a) 1 Motorspritze Schöneberg . . . 40 000 Jt 
1 Motorleiter Schöneberg . . . '40 000 M 
1 Motorleiter Charlottenbürg . 40 000 Jl 
120 000 J( 
b) Aufbau einer Teleskopleiter, Aus 
bauten für Motorspritzen und 
Einbau neuer Pumpen in ver 
schiedene Fahrzeuge . . . . . 85 000 M 
zusammen: 205 000 M 
Die Beschaffung ist äußerst dringend und kann ohne 
Gefährdung der Feuersicherhcit nicht noch weiter hin 
ausgeschoben werden. Da nach den Lieferungsbedin 
gungen bei Auftragserteilung auf den Kaufpreis 50% 
Anzahlung geleistet werden müssen, die Auftragsertei 
lung aber möglichst umgehend erfolgen soll, damit die 
baldige Lieferung und dringende Indienststellung der 
Fahrzeuge sichergestellt wird, werden bei a) sofort 
60 000 cM und bei b) sofort 50000 M benötigt; die 
Restsummen dürften zum 1. August 1925 fällig werden. 
Wir bitten um folgende Beschlußfassung: 
Der Freigabe der im Haushaltsplan 1925 Kapi 
tel XIX, Abt. 3 Titel X (einmalig) unter Post 2 für 
Beschaffung von 2 Motorleitern und 1 Motorspritze 
vorgesehenen 120 000 <M und die unter Post 2 für 
Aufbauten usw. vorgesehenen 85 000 M wird zuge 
stimmt. 
Berlin, den 15. Juni 1925. 
Magistrat. 
Böß. A h r e n s. 
8t. V. 25. — 6. XIII. 2. 
449. Vorlage (Ties. I. A. 6/51/12) — zur Beschluß 
fassung —, betr. Bewilligung von 110 000 J( 
aus Kap. XIX 3, Feuerlöschwesen für 1924 für 
Verlegung von Zementlochkanälcn. 
Das Zentralaint der Feuerwehr hat aus Anlaß der 
Umwandlung des Alt-Berliner Feuermeldesystenis be 
reits mit umfangreichen Neuverlegungcn von Schwach- 
stromkabcln in Zemcntlochkanälen in den Bezirken 1 
bis 6 und mehreren Außenbezirken begonnen. In 
diesen Zementlochkanälen sollen fortan sämtliche städti 
sche und private Schwachstromkabel aus Gründen der 
Raum- und Kostenersparnis sowie aus Betriebssicher-, 
heitsgründen zusammengefaßt werden. Auf diese Weise 
läßt sich auch die große Zahl von Pflasteraufbrüchen, 
die in der guten Jahreszeit eine schwere, aber nicht ver 
meidbare Belästigung für den öffentlichen Verkehr be 
deuten, wesentlich herabsetzen. Die Bezirksämter 1 bis 
20 haben sich aus diesem Grunde und wegen der zum 
Teil schon vorhandenen Ueberbelastung der'Bürgersteige 
mit Leitungen aller Art ebenfalls für die beschleunigte 
Zusammenlegung ausgesprochen, zumal die Verlegung 
jetzt ohne erhebliche besondere Kostenaufwcndungen aus 
geführt werden kann. Für die Schwachstromanlagcn 
kämen außer der Feuerwehr zur Zeit noch folgende 
Verwaltungen bezw. Gesellschaften in Frage: 
1. Berliner Städtische Gaswerke A.-G., 
2. Berliner Städtische Wasserwerke A.-G.,
	        
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