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Band No. 1 (1-29), 2. Januar 1925

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

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8 Stunden einschließlich der Pausen und der Arbei ts- 
bereitschaft." 
Streichung des zweiten Satzes. 
^Ziffer 1 Abs. 2 soll lauten: 
„In den Berliner Gemcindebetriebcn beträgt die 
durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden ein 
schließlich der Pausen." 
Der zweite Satz: „Im Falle der Verlängerung der 
Dienstzeit für die Beamten kann der Magistrat im 
gleichen Ausmaß eine Verlängerung der Arbeitszeit 
anordnen" ist zu streichen. 
Ziffer 2: „Für die in den Krankenpflegeanstalten 
beschäftigten Arbeiter regelt sich "die Arbeitszeit auf 
Grund der Verordnung vom 13, Februar 1924" ist 
zu streichen. 
Zu § 12 Urlaub: 
Ziffer 9 ist zu streichen und dafür zu setzen die 
bisherige Fassung, Ziffer 6 § 10 des 5. Tarifvertrages: 
„Die in der städtischen Verwaltunit beschäftigt ge 
wesenen Arbeitnehmer behalten für ihre Person den 
Urlaub unvermindert in der Höhe, wie er ihnen auf 
Grund der Ziffer 1 des § 10, 4. M. T.-B. zustand." 
In § 13 Wochenfeiertage ist statt „öOpCl." 
zu setzen „100 pEt." (bisher gewährt nach 8 8 des 
5. T.-B.). 
Zu 8 17 So nstige Vergünstigungen: 
Ziffer 4 wird dahin abgeändert, daß alle über 
25 Jahre in städtischen Diensten befindliche Arbeiter 
die Prämie von 100 M erhalten. 
Z u § 19b 51 ü ndig u n g 
ist hinter Abs. 2 ein neuer Abs. 3 einzufügen, der die 
Ziffer 2 des 8 15 des 5. T.-V. enthält: 
Bon .Kündigungen und fristlosen Entlassungen 
größeren Umfanges ist dem Gesamtbetriebsrat, bei 
fristlosen Entlassungen Einzelner, ist dem Arbeiterrat 
Kenntnis zu geben mit dem Ersuchen, um Erklärung 
binnen einer fünftägigen Frist. Hierbei ist der Grund 
der Kündigung (Entlassung) anzugeben. Ein Wider 
spruch des Arbeiterrats (Gesamtbetriebsraks) ist anzu 
erkennen, wenn wichtige Gründe vorliegen, ivelche die 
Kündigung (Entlassung) als gegen die berechtigten 
Interessen der gesamten Arbeiterschaft verstoßend er 
scheinen lassen. 
Widersprüche gegen Kündigungen (Entlassungen) sind 
von der Verwaltung zusammen mit dem zuständigen 
Arbeiterrat ,(Gesamtbetriebsrat) zu erörtern. Kommt 
eine Einigung zustande, so ist dieses Ergebnis kurz 
zu den Wen zu vermerken, andernfalls ist eine kurze 
Niederschrift der wichtigsten Punkte der Erörterung zu 
den Wen zu bringen. 
Kommt im Falle einer Kündigung eine Einigung 
nicht zustande, so hat der Arbeiterrat (Gesamtbetriebs 
rat) binnen einer Wsschlußfrist von fünf Tagen die 
gesetzliche Schlichtungsstelle (Arbeitsgericht) anzurufen 
unter kurzer Sachdarstellung. Abschrift des Schrift 
satzes für die Gegenseite ist beizufügen. 
Die Entscheidung der gesetzlichen Schlichtungsstelle 
ist endgültig. 
Kommt im Falle einer fristloseu Entlassung eine 
'Einigung nicht zustande, so kann der Arbeiterrat (Ge 
samtbetriebsrat) die gesetzliche Schlichtungsstelle (Ar- 
bestsgericht) binnen einer Apsschlußfrist von einer 
Woche nach der Entlassung anrufen. Geht die Ent 
scheidung der gesetzlichen Schlichtungsstelle dahin, daß 
der Einspruch gegen die fristlose Entlassung gerecht 
fertigt ist, so ist der Entlassene wieder einzustellen. 
Der Verwaltung steht das Recht zu, ihn in eine 
andere Dienststelle zu versetzen unter Wahrung seiner 
Rechte bezüglich seiner Dienststellung und seiner Lohn- 
ansprüche. 
Berichterstatter: Stadlv. H e tim a n n. 
8. Dringlichkeitsvorlage (I -Nr. II ?iu./6rä. 24) 
— zur Beschlußfassung — über den Ankauf 
des Grundstücks Forckenbcckftraße 1 in Berlin- 
Wilmersdorf. 
Tas städtische Grundstück Forckenbeckstr. 2 in Ber- 
liin-Wilmersdorf von 1713 Quadratruten Größe — 
auf dein anliegenden Plan mk einem gelben Rande 
umgeben — liegt nur m seinem westlichen Teil mit 
64 m Front an einer öffentlichen Efraße, de c Forckenbeck- 
strahe. Dem östlichen Teil mit einer Südgrenz,: von 
60 m ist das Grundstück Forckenbeckstr. 1 vorgelagert, 
welches dem Kaufmann Kurt Meutz gehört Es ist 
lauf deui Plan mit einem roten Rande umgeben, hat 
einen Flächeninhalt von 1343 gm — 94,68 Quadratruten, 
einschließlich 21,85 Quadraitruten Straßenland und ist 
mit einem einstöckigen Büro- und Ausstellungsgeüäude 
bebaut. 
Durch diese vorgelagerte Parzelle ist die Aus- 
nutzungsmögliHkeit unseres Grundstücks stark beschränkt, 
auf dem die für die städtische Müllbeseitigung erforder 
lichen Gebäude teils bereits errichtet und teils in der 
Ausführung bcgr ff.ii s nd. Es wird ferner b.abfich igt, 
hier auch die für den Straßenreinigungsbetrieb notwen 
digen Baulichkeiten auszuführen. Hi rzu wird das Grund 
stück Forckenbeckstr. I dringend gebraucht. 
Anläßlich der Bebauung d eses Grundstücks war es 
dem Bezirksamt Wilmersdorf gelungen, dm Stadt ein 
Vorkaufsrecht grundbncklich zu sichern. Es bietet sich 
jetzt Gelegenheit, das Grundstück zu erwerben. Die. 
mit dem Eigentümer gepf ogenm Berhrndlungen haben 
zu dem abschriftlich beig fiigtem rechtsverbindlichen An 
gebot vom 21. Oktober d. Js. geführt. Danach beträgt 
der Kaufpreis 45000 M d. s. je Quadratmeter rund 
33 Va M, unter Mzug des Wertes d'r Baulichkeiten mit 
16 000 M rund 21,60 M je Quadratmeter. Der Kauf 
preis ist bar zu zahlen. Ein Teil des Grurrdstücks ist 
bis 1. Oktober 1934 für 2700 M jährlich vermietet. 
Die sämtlichen., Kosten des Kaufgeschäfts trägt Käufer. 
Wir halten den Kaufpreis in Uebereinstimmung 
uiit den Bezirkskörperschaften von .Wilmersdorf und 
unserm Grunde gen umsausschuß in Anbetracht der we 
sentlichen Verbesserung der G rundstücksfronten unseres 
Grundstücks und damit der durch den Ankauf ein 
tretenden Werterhöhung des GeÄmtgmndstücks für an 
gemessen und bitten zu beschließen: 
Tic Versamnrlunsi erklärt sich mit dem Ankauf des 
Grundstücks Forckenbeckstr. 1 in Berlm-Wilmersdorf 
zum Preise von 45 000 M unter den Bedingungen 
des rechtsverbindlichen Angebots vom 21. Oktober 
1924 aus Mitteln des Grunderwerbsstiockes einver 
standen. 
Berlin, den 13. Dezember 1924. 
Magistrat. 
Böß. ^ Busch. 
J.-Nr. 8t. V. 25. — 8. III. 2. Bez. 9. 
st. Borlage (J.-Nr. I ?in./6r6. 24) — zur Be 
schlußfassung —, betr. Erwerb eines Grund 
stücks an der Alarichstraße in Temvelhof. 
Der Postassistent R»dolf Treuchel bchitzt an der 
Alarichstraße Ecke Konradin - und Wölframstmßh aegm- 
über dem Alarchplatz 2 zusammenhängende 2055 gm 
große Grundstücke, — auf dem anliegenden Plan mit 
Nr. 1 bezeichnet — von denen er das eine mit einem 
Kleinhaiise bebauen will. Das es sich um Hochbauge 
lände handelt, nüirde die Errichtung eines Kleinhauses 
an dieser Stelle das Straßmbild verunstalten. Auf 
Grund des geltenden Baurechts läßt sch d'e Herstellung 
von Flachbauten in HochbauverteM ab-r nicht verbieten. 
Hiess der Grundsatz der Bansreih-ik besteh: und eineni 
freiwMqen Berzchh auf d'e banlichm Au^nichiungs- 
niöglichke'ten nickt mit volizeilichm Mitt'ln entgegen- 
aetreten werden kaun. Anb d'e G'sedgbung g'gm die 
B-runstal'ung d "s Stnchstenb'ldes bi t't k'»ne Handhabe, 
die Errichtung von Kleinhän'ern an dieser Ät-lle zu 
verh'ndem. Das B-zstcksaMt T-mvDvk ist deshalb mit 
Trcii chel in Berbst'dnia a'treten und hat versucht ihn 
zu veranlassen an andern Sit'sst zu ba'-en. Treuchel 
ba,t deui Bezirksamt den Verschlaft gemacht ihm im 
Tauschweg ' e'u ander's geei-mst-s Grundstück zu über 
eignen. Er ist bere't.. fein Grundstück der Stadt zu 
überlassen, ivenu d'est sch verpklickiM. ihm das Eig-n- 
tuni aft dem den Gbm des vvstorbmen Stadtm'vekto>'s 
.Heinrick Müller q-höriam Grundstück MDastr 20 
— aus dem Blau nr# Nr 2 b-z->'!ch''et — zu verschaffen. 
Das Treuchel'scle Grundstück ist 2055 gm avo^ (Bäu- 
krasse 4t das Müller'sche 1400 gm (Banklfts' 3t. 
T neuestes v-rlanm -in- Zuzb^'na non 8000 u und 
Uebenmhnie aller Kosten und Steuern auf die Stadt. 
Die Müller'schen Eiben fordern für ihr Grund 
stück 10000 Koldmark sow'e ebenfalls die Il-ber-ahme
	        
Waiting...

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