2
8 Stunden einschließlich der Pausen und der Arbei ts-
bereitschaft."
Streichung des zweiten Satzes.
^Ziffer 1 Abs. 2 soll lauten:
„In den Berliner Gemcindebetriebcn beträgt die
durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden ein
schließlich der Pausen."
Der zweite Satz: „Im Falle der Verlängerung der
Dienstzeit für die Beamten kann der Magistrat im
gleichen Ausmaß eine Verlängerung der Arbeitszeit
anordnen" ist zu streichen.
Ziffer 2: „Für die in den Krankenpflegeanstalten
beschäftigten Arbeiter regelt sich "die Arbeitszeit auf
Grund der Verordnung vom 13, Februar 1924" ist
zu streichen.
Zu § 12 Urlaub:
Ziffer 9 ist zu streichen und dafür zu setzen die
bisherige Fassung, Ziffer 6 § 10 des 5. Tarifvertrages:
„Die in der städtischen Verwaltunit beschäftigt ge
wesenen Arbeitnehmer behalten für ihre Person den
Urlaub unvermindert in der Höhe, wie er ihnen auf
Grund der Ziffer 1 des § 10, 4. M. T.-B. zustand."
In § 13 Wochenfeiertage ist statt „öOpCl."
zu setzen „100 pEt." (bisher gewährt nach 8 8 des
5. T.-B.).
Zu 8 17 So nstige Vergünstigungen:
Ziffer 4 wird dahin abgeändert, daß alle über
25 Jahre in städtischen Diensten befindliche Arbeiter
die Prämie von 100 M erhalten.
Z u § 19b 51 ü ndig u n g
ist hinter Abs. 2 ein neuer Abs. 3 einzufügen, der die
Ziffer 2 des 8 15 des 5. T.-V. enthält:
Bon .Kündigungen und fristlosen Entlassungen
größeren Umfanges ist dem Gesamtbetriebsrat, bei
fristlosen Entlassungen Einzelner, ist dem Arbeiterrat
Kenntnis zu geben mit dem Ersuchen, um Erklärung
binnen einer fünftägigen Frist. Hierbei ist der Grund
der Kündigung (Entlassung) anzugeben. Ein Wider
spruch des Arbeiterrats (Gesamtbetriebsraks) ist anzu
erkennen, wenn wichtige Gründe vorliegen, ivelche die
Kündigung (Entlassung) als gegen die berechtigten
Interessen der gesamten Arbeiterschaft verstoßend er
scheinen lassen.
Widersprüche gegen Kündigungen (Entlassungen) sind
von der Verwaltung zusammen mit dem zuständigen
Arbeiterrat ,(Gesamtbetriebsrat) zu erörtern. Kommt
eine Einigung zustande, so ist dieses Ergebnis kurz
zu den Wen zu vermerken, andernfalls ist eine kurze
Niederschrift der wichtigsten Punkte der Erörterung zu
den Wen zu bringen.
Kommt im Falle einer Kündigung eine Einigung
nicht zustande, so hat der Arbeiterrat (Gesamtbetriebs
rat) binnen einer Wsschlußfrist von fünf Tagen die
gesetzliche Schlichtungsstelle (Arbeitsgericht) anzurufen
unter kurzer Sachdarstellung. Abschrift des Schrift
satzes für die Gegenseite ist beizufügen.
Die Entscheidung der gesetzlichen Schlichtungsstelle
ist endgültig.
Kommt im Falle einer fristloseu Entlassung eine
'Einigung nicht zustande, so kann der Arbeiterrat (Ge
samtbetriebsrat) die gesetzliche Schlichtungsstelle (Ar-
bestsgericht) binnen einer Apsschlußfrist von einer
Woche nach der Entlassung anrufen. Geht die Ent
scheidung der gesetzlichen Schlichtungsstelle dahin, daß
der Einspruch gegen die fristlose Entlassung gerecht
fertigt ist, so ist der Entlassene wieder einzustellen.
Der Verwaltung steht das Recht zu, ihn in eine
andere Dienststelle zu versetzen unter Wahrung seiner
Rechte bezüglich seiner Dienststellung und seiner Lohn-
ansprüche.
Berichterstatter: Stadlv. H e tim a n n.
8. Dringlichkeitsvorlage (I -Nr. II ?iu./6rä. 24)
— zur Beschlußfassung — über den Ankauf
des Grundstücks Forckenbcckftraße 1 in Berlin-
Wilmersdorf.
Tas städtische Grundstück Forckenbeckstr. 2 in Ber-
liin-Wilmersdorf von 1713 Quadratruten Größe —
auf dein anliegenden Plan mk einem gelben Rande
umgeben — liegt nur m seinem westlichen Teil mit
64 m Front an einer öffentlichen Efraße, de c Forckenbeck-
strahe. Dem östlichen Teil mit einer Südgrenz,: von
60 m ist das Grundstück Forckenbeckstr. 1 vorgelagert,
welches dem Kaufmann Kurt Meutz gehört Es ist
lauf deui Plan mit einem roten Rande umgeben, hat
einen Flächeninhalt von 1343 gm — 94,68 Quadratruten,
einschließlich 21,85 Quadraitruten Straßenland und ist
mit einem einstöckigen Büro- und Ausstellungsgeüäude
bebaut.
Durch diese vorgelagerte Parzelle ist die Aus-
nutzungsmögliHkeit unseres Grundstücks stark beschränkt,
auf dem die für die städtische Müllbeseitigung erforder
lichen Gebäude teils bereits errichtet und teils in der
Ausführung bcgr ff.ii s nd. Es wird ferner b.abfich igt,
hier auch die für den Straßenreinigungsbetrieb notwen
digen Baulichkeiten auszuführen. Hi rzu wird das Grund
stück Forckenbeckstr. I dringend gebraucht.
Anläßlich der Bebauung d eses Grundstücks war es
dem Bezirksamt Wilmersdorf gelungen, dm Stadt ein
Vorkaufsrecht grundbncklich zu sichern. Es bietet sich
jetzt Gelegenheit, das Grundstück zu erwerben. Die.
mit dem Eigentümer gepf ogenm Berhrndlungen haben
zu dem abschriftlich beig fiigtem rechtsverbindlichen An
gebot vom 21. Oktober d. Js. geführt. Danach beträgt
der Kaufpreis 45000 M d. s. je Quadratmeter rund
33 Va M, unter Mzug des Wertes d'r Baulichkeiten mit
16 000 M rund 21,60 M je Quadratmeter. Der Kauf
preis ist bar zu zahlen. Ein Teil des Grurrdstücks ist
bis 1. Oktober 1934 für 2700 M jährlich vermietet.
Die sämtlichen., Kosten des Kaufgeschäfts trägt Käufer.
Wir halten den Kaufpreis in Uebereinstimmung
uiit den Bezirkskörperschaften von .Wilmersdorf und
unserm Grunde gen umsausschuß in Anbetracht der we
sentlichen Verbesserung der G rundstücksfronten unseres
Grundstücks und damit der durch den Ankauf ein
tretenden Werterhöhung des GeÄmtgmndstücks für an
gemessen und bitten zu beschließen:
Tic Versamnrlunsi erklärt sich mit dem Ankauf des
Grundstücks Forckenbeckstr. 1 in Berlm-Wilmersdorf
zum Preise von 45 000 M unter den Bedingungen
des rechtsverbindlichen Angebots vom 21. Oktober
1924 aus Mitteln des Grunderwerbsstiockes einver
standen.
Berlin, den 13. Dezember 1924.
Magistrat.
Böß. ^ Busch.
J.-Nr. 8t. V. 25. — 8. III. 2. Bez. 9.
st. Borlage (J.-Nr. I ?in./6r6. 24) — zur Be
schlußfassung —, betr. Erwerb eines Grund
stücks an der Alarichstraße in Temvelhof.
Der Postassistent R»dolf Treuchel bchitzt an der
Alarichstraße Ecke Konradin - und Wölframstmßh aegm-
über dem Alarchplatz 2 zusammenhängende 2055 gm
große Grundstücke, — auf dem anliegenden Plan mit
Nr. 1 bezeichnet — von denen er das eine mit einem
Kleinhaiise bebauen will. Das es sich um Hochbauge
lände handelt, nüirde die Errichtung eines Kleinhauses
an dieser Stelle das Straßmbild verunstalten. Auf
Grund des geltenden Baurechts läßt sch d'e Herstellung
von Flachbauten in HochbauverteM ab-r nicht verbieten.
Hiess der Grundsatz der Bansreih-ik besteh: und eineni
freiwMqen Berzchh auf d'e banlichm Au^nichiungs-
niöglichke'ten nickt mit volizeilichm Mitt'ln entgegen-
aetreten werden kaun. Anb d'e G'sedgbung g'gm die
B-runstal'ung d "s Stnchstenb'ldes bi t't k'»ne Handhabe,
die Errichtung von Kleinhän'ern an dieser Ät-lle zu
verh'ndem. Das B-zstcksaMt T-mvDvk ist deshalb mit
Trcii chel in Berbst'dnia a'treten und hat versucht ihn
zu veranlassen an andern Sit'sst zu ba'-en. Treuchel
ba,t deui Bezirksamt den Verschlaft gemacht ihm im
Tauschweg ' e'u ander's geei-mst-s Grundstück zu über
eignen. Er ist bere't.. fein Grundstück der Stadt zu
überlassen, ivenu d'est sch verpklickiM. ihm das Eig-n-
tuni aft dem den Gbm des vvstorbmen Stadtm'vekto>'s
.Heinrick Müller q-höriam Grundstück MDastr 20
— aus dem Blau nr# Nr 2 b-z->'!ch''et — zu verschaffen.
Das Treuchel'scle Grundstück ist 2055 gm avo^ (Bäu-
krasse 4t das Müller'sche 1400 gm (Banklfts' 3t.
T neuestes v-rlanm -in- Zuzb^'na non 8000 u und
Uebenmhnie aller Kosten und Steuern auf die Stadt.
Die Müller'schen Eiben fordern für ihr Grund
stück 10000 Koldmark sow'e ebenfalls die Il-ber-ahme