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Volume No. 2 (19-26), 1918/01/12

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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und ohne Verschulden des Anzustellenden entstanden sind, z. B. durch 
Arbeitsmangel, Krankheit, Militärdienst, werden hierbei nicht gerechnet. 
Berlin, den 31. Dezember 1917. ^ 
Magistrat der König! Haupt- und Residenzstadt. 
. W e r m u t h. 
J.-Nr. 8 8t. V. 1/18. 
23. B«rl«ge (J.-Nr. 399 Wai». gen. 11/17) — zur Beschluß 
fassung —. betreffend Mietung des dem Kinder-Rettungs» 
verein in Berlin gehörige» Lehrlinzsheims in Lucken 
walde. 
Bis zum Beginn des Krieges haben wir das Lehrlingsheim in 
Luckenwalde mit Fürsorgezöglingen belegt gehabt. Als dann das Heim 
als Lazarett eingerichtet wurde, gelang es uns nur mit erheblichen 
Schwierigkeiten, die Zöglinge die im Heim wohnen und tagsüber in 
Fabriken oder zu .Handwerksmeistern in die Lehre gehen, anderweitig 
unterzubringen. Seit einigen Monate i ist das Lazarett geräumt. Der 
Kinder-Rettungsverein glaubt aber, aus ftnanziellen Gründen und 
wegen der in den Zeiiverhältnissen liegenden Schwierigkeiten nicht in 
der Lage zu sein, das Heim wieder zu eröffnen und bietet es uns zur 
Mietung an. 
Nachdem wir das .Haus wiederholt besichtigt und uns von der 
Zweckmäßigkeit des Baues und der innern Einrichtung überzeugt, auch 
sich die zuständige Handwerkskammer und das Arbeitersekretariat über 
die Lehrlingsunterbringung in Luckenwalde und die Fortführung des 
Heims sehr günstig geäußert haben, halten wir die Mietung des Heims 
aus solgenden Gründen für ersorderlich: 
In den letzten Jahren hat die Zahl der in Fürsorgeerziehung 
überwiesenen Minderjährigen, besonders der im Alter von 12—14 
und 14—IG Jahren befindlichen Jugendlichen, erheblich zugenommen. 
Die der Waisenverwaltung für die Unterbringung dieser Zöglinge zur 
Verfügung stehenden Anstalten sind sämtlich voll belegt. Unser Er 
ziehungshaus Lichtenberg hat z. Zt. eine Ueberbelegung von 60 Zög 
lingen. In oen nächsten Jahren wird voraussichtlich das Anwachsen 
der Neuüberweisungen andauern. 
Ferner wird die Unterbringung der für ein Handwerk geeigneten 
Zöglinge immer schwieriger. Es finden sich immer weniger Meister, 
die die Lehrlinge in ihr Haus aufnehmen, und es werden sehr häufig 
von den Zöglingen Handwerke ausgesucht, die sie nur in Fabrik- 
betrieben lernen können. 
Wir wolle» daher mit dem Kinder-Rettungsverein den in dex 
Anlage beiliegenden Mietsvertrag abschließen. 
Die Kosten für die in dem Lehrlingsheim unterzubringenden 
60 Zöglinge betragen nach dem von uns aufgestellten Haushaltsplan 
einschließlich der Miete von 9000 M rund 35 000 M. Diese sind 
nicht neu anzufordern, sondern bei Abschnitt II, Kapitel V, Absatz 4 
des Haushaltsplans abzusetzen. 
Die Uebernahme zum 1. Februar 1918 ist ersorderlich, damit die 
zum Ostertermin erfolgenden Meldungen für Lehrunterbringung 
berücksichtigt werden können. 
Wir ersuchen daher die Stadtverordnetenversammlung, folgenden 
Beschluß zu fassen: 
Die Versammlung stimmt dem der Vorlage beigefügten Miets 
vertrag, betreffend das Lehrlingsheim in Luckenwalde und der Ueber 
nahme des Betriebes des Heims zu. 
Berlin, den 2. Januar 1918. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Wer m u t 
J.-Nr 14 8t. V. 1/18. 
24. Borl«gc (J.-Nr. 1669 V. 8.1/17) — zur Beschlußfassung —, 
betreffe«» die Festsetzung »er Gchlacht- und Schangebuhren 
»om 1. April 1918 ab. 
Den der Stadtverordnetenversammlung mittels besonderer Vor 
lage zur Festsetzung zu überweisenden Haushaltsplänen, Kapitel II. 4. 8, 
betreffend den städtischen Schlachthos, und Kapitel II. 4. 6, betreffend 
die städtische Fleischbeschau auf dem Schlachthofe, für das Haushalts 
jahr 1918 liegt die Voraussetzung zugrunde, daß die zur Erhebung 
gelangenden Schlacht- und Schaugebühren in der im Jahre 1917 er 
hobenen Höhe — siehe Beschluß vom 22. März 1917, Prot. 12, bei 
behalten werden und zwar
	        
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