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und ohne Verschulden des Anzustellenden entstanden sind, z. B. durch
Arbeitsmangel, Krankheit, Militärdienst, werden hierbei nicht gerechnet.
Berlin, den 31. Dezember 1917. ^
Magistrat der König! Haupt- und Residenzstadt.
. W e r m u t h.
J.-Nr. 8 8t. V. 1/18.
23. B«rl«ge (J.-Nr. 399 Wai». gen. 11/17) — zur Beschluß
fassung —. betreffend Mietung des dem Kinder-Rettungs»
verein in Berlin gehörige» Lehrlinzsheims in Lucken
walde.
Bis zum Beginn des Krieges haben wir das Lehrlingsheim in
Luckenwalde mit Fürsorgezöglingen belegt gehabt. Als dann das Heim
als Lazarett eingerichtet wurde, gelang es uns nur mit erheblichen
Schwierigkeiten, die Zöglinge die im Heim wohnen und tagsüber in
Fabriken oder zu .Handwerksmeistern in die Lehre gehen, anderweitig
unterzubringen. Seit einigen Monate i ist das Lazarett geräumt. Der
Kinder-Rettungsverein glaubt aber, aus ftnanziellen Gründen und
wegen der in den Zeiiverhältnissen liegenden Schwierigkeiten nicht in
der Lage zu sein, das Heim wieder zu eröffnen und bietet es uns zur
Mietung an.
Nachdem wir das .Haus wiederholt besichtigt und uns von der
Zweckmäßigkeit des Baues und der innern Einrichtung überzeugt, auch
sich die zuständige Handwerkskammer und das Arbeitersekretariat über
die Lehrlingsunterbringung in Luckenwalde und die Fortführung des
Heims sehr günstig geäußert haben, halten wir die Mietung des Heims
aus solgenden Gründen für ersorderlich:
In den letzten Jahren hat die Zahl der in Fürsorgeerziehung
überwiesenen Minderjährigen, besonders der im Alter von 12—14
und 14—IG Jahren befindlichen Jugendlichen, erheblich zugenommen.
Die der Waisenverwaltung für die Unterbringung dieser Zöglinge zur
Verfügung stehenden Anstalten sind sämtlich voll belegt. Unser Er
ziehungshaus Lichtenberg hat z. Zt. eine Ueberbelegung von 60 Zög
lingen. In oen nächsten Jahren wird voraussichtlich das Anwachsen
der Neuüberweisungen andauern.
Ferner wird die Unterbringung der für ein Handwerk geeigneten
Zöglinge immer schwieriger. Es finden sich immer weniger Meister,
die die Lehrlinge in ihr Haus aufnehmen, und es werden sehr häufig
von den Zöglingen Handwerke ausgesucht, die sie nur in Fabrik-
betrieben lernen können.
Wir wolle» daher mit dem Kinder-Rettungsverein den in dex
Anlage beiliegenden Mietsvertrag abschließen.
Die Kosten für die in dem Lehrlingsheim unterzubringenden
60 Zöglinge betragen nach dem von uns aufgestellten Haushaltsplan
einschließlich der Miete von 9000 M rund 35 000 M. Diese sind
nicht neu anzufordern, sondern bei Abschnitt II, Kapitel V, Absatz 4
des Haushaltsplans abzusetzen.
Die Uebernahme zum 1. Februar 1918 ist ersorderlich, damit die
zum Ostertermin erfolgenden Meldungen für Lehrunterbringung
berücksichtigt werden können.
Wir ersuchen daher die Stadtverordnetenversammlung, folgenden
Beschluß zu fassen:
Die Versammlung stimmt dem der Vorlage beigefügten Miets
vertrag, betreffend das Lehrlingsheim in Luckenwalde und der Ueber
nahme des Betriebes des Heims zu.
Berlin, den 2. Januar 1918.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Wer m u t
J.-Nr 14 8t. V. 1/18.
24. Borl«gc (J.-Nr. 1669 V. 8.1/17) — zur Beschlußfassung —,
betreffe«» die Festsetzung »er Gchlacht- und Schangebuhren
»om 1. April 1918 ab.
Den der Stadtverordnetenversammlung mittels besonderer Vor
lage zur Festsetzung zu überweisenden Haushaltsplänen, Kapitel II. 4. 8,
betreffend den städtischen Schlachthos, und Kapitel II. 4. 6, betreffend
die städtische Fleischbeschau auf dem Schlachthofe, für das Haushalts
jahr 1918 liegt die Voraussetzung zugrunde, daß die zur Erhebung
gelangenden Schlacht- und Schaugebühren in der im Jahre 1917 er
hobenen Höhe — siehe Beschluß vom 22. März 1917, Prot. 12, bei
behalten werden und zwar