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Volume Anlage: (599-609), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Dezember 1918

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Die Berechnungen der Ruhegehälter, gegen die Einwendungen 
nicht erhoben worden sind, sowie die vertrauensärztlichen Gutachten 
zu 1—6 werden beigefügt 
Tie Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, sich mit der 
Zahlung der auf die Stadtkasse entfallenden Anteile der Ruhegehälter 
von den bezeichneten Zeitpunkten ab einverstanden zu erklären. 
Berlin, den 7. Dezember 1918. 
Magistrat. 
Reicke. 
J-Nr. 809 8t. V. 1/18, 
KW. Borlage (J.-Nr. 1510 6. 6. 3/18) — zur Beschlußfaffung —. 
betreffend die Anstellung eines MagiftratSaffefforS als 
Magistratsrat. 
Der Magistratsassessor Dr. Paul Kurtzig, geboren am 
18. Januar 1881 zu Grünberg, wohnhaft hier. Bendlerstraße 17, 
ist am 8. Januar 1912 als juristischer .Hilfsarbeiter in den hiesigen 
städtischen Dienst eingetreten und ain I. Februar 1913 als Magistrals- 
assessor aus 6 Jahre angestellt worden. Diese Zeit läuft am 
31. Januar 1919 ab. 
Dr. Kurtzig ist vornehmlich in ver Armendirektion und im 
Bersicherungsamt tätig gewesen. In Tätigkeit und Führung hat er 
sich bewährt, so daß wir sein dauerndes Verbleiben im städtischen 
Dienst für erwünscht halten. Wir wollen ihn daher zum I. Fe 
bruar 1919 als Magistratsrat ans Lebenszeit anstellen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um Aeußerung 
über die beabsichtigte Anstellung gemäß 8 56,6 der Städteordnung. 
Berlin den 6. Dezember 1918. 
Magistrat. 
Wermut h. 
I. Nr. 788 8t. V. 1/18. * ' 
606. Bo»lage (J.-Nr. 1002 G. B. 8/18) — jur Beschlustsaffnna —. 
betreffend die Anstellung eines LteAererhebers als stän 
digen Bureaugehilsen. 
Franz Klein, geboren am 17. Dezember 1879, Tolziger 
Straße 26 wohnhaft, trat aus Grund seines Zivilversorgungsscheins 
am 1. April 1912 als Arbeitsbaushilfsaufseher in den städtischen 
Dienst, wurde am 1. Oktober 1912 als Arbeitshaushilssaufseher und am 
1. Januar 1913 als Arbeitshausaufseher angestellt. Zur gleichen Zeit trat 
1913 als Arbeitshausausseher angesielt. Zur gleichen Zeit trat ^ 
er in den Steuererheberdienst über und wurde vom 30. Juni 1913 ab 
als Hilfssteuererheber, vom 1. Oktober 1913 ab als Steuererheber 
angestellt. Er hat sich stets gut geführt und befriedigende Leistungen 
aufgewiesen. Bei Kriegsausbruch wurde er zum Heere einberufen: 
am 13. Mai 1918 kehrte er aus dem Heeresdienste zurück, konnte 
aber feine Tätigkeit als Steuererheber nicht wieder aufnehmen, weil 
er schwerhörig geworden war und jetzt nur mit Hilfe eines Hör 
apparates die an ihn gerichteten Fragen versteht. 
Wir ließen ihn nun mit seinem Einverständnis probeweise den 
Dienst eines ständigen Bureaugehilfen versehen; er hat diesen Probe 
dienst zu unserer Zufriedenheit verrichtet und die für ständige 
Bureaugehilfen vorgeschriebene Prüfung bestanden. Wir wollen ihn 
daher vom 1. Oktober 1918 ab in die Klasse der ständigen Burean- 
aebilfen übernehmen und ihm dabei sein Besoldungsdienstalter vom 
I. Lktober 1913 belassen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um Aeußerung 
gemäß ß 56,6 der Städtcordnnng. 
Berlin den 18. November 1918. 
Magistrat. 
W e r m u t h. 
J. -Nr. 753 8t. V. 1/18. 
607. Vorlage lJ.-Nr. 1359 G. B. 8/16) — zur Beschlutzfaffung —; 
betreffend die Anstellung eines «teuererhebers «ls 
ständiger Bureaugehilfe. 
Friedrich Busse, gebore» am 31. Oktober 1859, Emdener 
Straße 31 wohnhaft, trat ans Grund seines Zivilversorgungsscheins 
am 17. Sevtember 1892 als Bollziehungsbeamter in den städti 
schen Dienst und wurde vom 1. Mai 1891 ab zu den Steuererhebern 
versetzt. Am 1. Juli 1894 wurde er als Steuererheber angestellt. 
Er hat sich stets gut geführt und befriedigende Leistungen aufge 
wiesen. Indessen loar seine Gesundheit ans die Dauer den Anforde 
rungen des Außendienstes nicht gewachsen: er erkrankte an 
muskelschwäche und Asthma und mußte deswegen mehrfach längere 
Zeit den Dienst versäumen. Tic Untersuchung durch dci^ Ver 
trauensarzt ergab am 29. Januar 1918, daß er für den Steuer-
	        
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