500
Räume, für welche jährlich 5 000 Jt gefordert werden, können uns
zwar erst vom 1. Oktober 1919 überlassen werden: die Vermieter
wollen uns jedoch vom 1. April 1919 ab andere Räume von un
gefähr gleicher Größe im ersten Stockwerk bis zum 1. Oktober 1919
zum Preise von jährlich 4 500 M zur Verfügung stellen. Auch für
diese Räume würde sich der Preis für 1 gm auf rund 22,22 M
stellen.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Verlängerung des Mietver
trages für die Räume des städtischen EinwohnermelSebureaus im Hause
Neue Friedrichstraße 65/66 zum Preise von jährlich 12 000 M auf
weitere 10 Jahre einverstanden und genehmigt gleichzeitig die Hinzu-
mietnng neuer Räume in demselben Hanse zunr jährlichen Preis- von
5 000
Berlin, den 13. Dezember 1918.
Magistrat
Mermuth.
J.-Nr. 805 8t. V. 1/18.
»83. Vorlage (J.-Nr. 7 253 BII 18) — zur «eschlußsaffuug —
über die Aufhebung der Fluchtlinie« der Dieftelmeher«
ftratze »wischen Matth lasst ratze und Tilsiter Straße.
Durch Beschluß vom 5. September 1918 — Protokoll Nr. 22 —
hat sich die Versammlung init dem Bau einer zweiten Feuerbestattungs
anlage auf dem städtischen Grundstück an der Diestelmcyer- und
Matthiasstraße einverstanden erklärt. Dieses städtische Grundstück
wird von der im Bebauungsplan vorgesehenen Verlängerung der
Diestelmeyerstraße, die im Verein mit der Kochhannstraße eine Parallel-
straße zur Landsberger Allee darstellen sollte, durchschnitten. Mit der
Festsetzung ter Baufluchtlinien für diese Straße hatte sich die Ver
sammlung durch Beschluß vom 25. September 1884 — Protokoll
Nr. 22 — einverstanden erklärt. Die erforderliche Genehmigung ist
unter dem 15. April 1885 erteilt worden. Diese Straße konnte
bisher nicht angelegt werden, iveil der Friedhof der St. Georgenkirchen
gemeinde, über den die projektierte Straße geht, sich noch im vollen
Betriebe befindet. Nunmehr macht der Entwurf für die neue Leichen-
verbrennungsanstall und den sich anschließenden Urnenfriedhof die
Straßenanlage unmöglich. Ein Berkehrsinterefse für die Aufrechterhaltung
der Straße besteht nicht in erheblichem Maße. Die aufzuhebende
Straßenverbindung würde zwar künftig das Mittelglied eines längeren
Straßenzuges bilden, der von der Schillingsbrücke durch die Koppen
straße, Diestelmeyerstraße, Kochhannstraße, Hausburgstraße zur Lands
berger Allee führt. Aber eine unbedingte Notwendigkeit für die Her
stellung dieses Straßenzuges durch Einfügen des jetzt noch fehlenden
Mittelteiles liegt nicht vor. Zwischen den beiden Endpunkten des
Straßenzuges ist noch ein ebenwertiger, nicht längerer Straßenzug —
Koppen«, Diestelmeyer-, Matthiasstraße, Landsberger Allee — vorhanden.
Hiernach ersuchen wir unter Beifügung zweier Pläne um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mir der Aushebung der Fluchtlinien
der Diestelmeyerstraße zwischen Matthiasstraße und Tilsiter Straße
und mit der Festsetzung von Fluchtlinien für die letztgenannten Stra
ßen an den Einmündungen der Diestelmeyerstraßenverlängerung nach
Maßgabe der vorliegenden Pläne einverstanden.
Berlin, den 11. Dezember 1918.
Magistrat.
Mermuth.
J.-Nr. 806 8t. V. 1/18.
584. Vorlage (J.-Nr. 870 Lrod. 1/18) — zur Beschlußfassung —»
betreffend Abordnung »u Elternbeiräteu bei den hiesigen
staatlichen höheren Lehranstalten.
Ter Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten hatte
unterm 1. Oktober d. Js.
1. eine Satzung für Elternbeiräte an staatlichen höheren Lehr
anstalten,
2. eine Verwaltungsordnung für städlifchc höhere Lehranstalten
herausgegeben. Nach'der letztgenannten Ordnung känn für die Ver
waltung der Angelegenheiten der städtischen höheren Lehranstalten
ein Schulausfchuß als städtische Berwaltungsdeputation und ferner
für jede Lehranstalt ein Elternbeirat gebildet werden. Da aber
bereits eine städtische Deputation, bestehend aus Mitgliedern der
beiden Gemeindekollegien in Gestalt unserer Deputation für die
äußeren Angelegenheiten der städtischen höheren Lehranstalten vor
handen ist, und auch die Möglichkeit neuer ergänzender Verfügungen
durch das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung
besteht, wollen wir in Uebereinstimmung mit der genannten Depu
tation von der Errichtung des in der Ministerialverfügung bezeich
neten Schulausfchusses, und da Elternbeiräte nur gleichzeitig mit