Path:
Volume No. 34 (573-587), 1918/12/04

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

500 
Räume, für welche jährlich 5 000 Jt gefordert werden, können uns 
zwar erst vom 1. Oktober 1919 überlassen werden: die Vermieter 
wollen uns jedoch vom 1. April 1919 ab andere Räume von un 
gefähr gleicher Größe im ersten Stockwerk bis zum 1. Oktober 1919 
zum Preise von jährlich 4 500 M zur Verfügung stellen. Auch für 
diese Räume würde sich der Preis für 1 gm auf rund 22,22 M 
stellen. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Verlängerung des Mietver 
trages für die Räume des städtischen EinwohnermelSebureaus im Hause 
Neue Friedrichstraße 65/66 zum Preise von jährlich 12 000 M auf 
weitere 10 Jahre einverstanden und genehmigt gleichzeitig die Hinzu- 
mietnng neuer Räume in demselben Hanse zunr jährlichen Preis- von 
5 000 
Berlin, den 13. Dezember 1918. 
Magistrat 
Mermuth. 
J.-Nr. 805 8t. V. 1/18. 
»83. Vorlage (J.-Nr. 7 253 BII 18) — zur «eschlußsaffuug — 
über die Aufhebung der Fluchtlinie« der Dieftelmeher« 
ftratze »wischen Matth lasst ratze und Tilsiter Straße. 
Durch Beschluß vom 5. September 1918 — Protokoll Nr. 22 — 
hat sich die Versammlung init dem Bau einer zweiten Feuerbestattungs 
anlage auf dem städtischen Grundstück an der Diestelmcyer- und 
Matthiasstraße einverstanden erklärt. Dieses städtische Grundstück 
wird von der im Bebauungsplan vorgesehenen Verlängerung der 
Diestelmeyerstraße, die im Verein mit der Kochhannstraße eine Parallel- 
straße zur Landsberger Allee darstellen sollte, durchschnitten. Mit der 
Festsetzung ter Baufluchtlinien für diese Straße hatte sich die Ver 
sammlung durch Beschluß vom 25. September 1884 — Protokoll 
Nr. 22 — einverstanden erklärt. Die erforderliche Genehmigung ist 
unter dem 15. April 1885 erteilt worden. Diese Straße konnte 
bisher nicht angelegt werden, iveil der Friedhof der St. Georgenkirchen 
gemeinde, über den die projektierte Straße geht, sich noch im vollen 
Betriebe befindet. Nunmehr macht der Entwurf für die neue Leichen- 
verbrennungsanstall und den sich anschließenden Urnenfriedhof die 
Straßenanlage unmöglich. Ein Berkehrsinterefse für die Aufrechterhaltung 
der Straße besteht nicht in erheblichem Maße. Die aufzuhebende 
Straßenverbindung würde zwar künftig das Mittelglied eines längeren 
Straßenzuges bilden, der von der Schillingsbrücke durch die Koppen 
straße, Diestelmeyerstraße, Kochhannstraße, Hausburgstraße zur Lands 
berger Allee führt. Aber eine unbedingte Notwendigkeit für die Her 
stellung dieses Straßenzuges durch Einfügen des jetzt noch fehlenden 
Mittelteiles liegt nicht vor. Zwischen den beiden Endpunkten des 
Straßenzuges ist noch ein ebenwertiger, nicht längerer Straßenzug — 
Koppen«, Diestelmeyer-, Matthiasstraße, Landsberger Allee — vorhanden. 
Hiernach ersuchen wir unter Beifügung zweier Pläne um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mir der Aushebung der Fluchtlinien 
der Diestelmeyerstraße zwischen Matthiasstraße und Tilsiter Straße 
und mit der Festsetzung von Fluchtlinien für die letztgenannten Stra 
ßen an den Einmündungen der Diestelmeyerstraßenverlängerung nach 
Maßgabe der vorliegenden Pläne einverstanden. 
Berlin, den 11. Dezember 1918. 
Magistrat. 
Mermuth. 
J.-Nr. 806 8t. V. 1/18. 
584. Vorlage (J.-Nr. 870 Lrod. 1/18) — zur Beschlußfassung —» 
betreffend Abordnung »u Elternbeiräteu bei den hiesigen 
staatlichen höheren Lehranstalten. 
Ter Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten hatte 
unterm 1. Oktober d. Js. 
1. eine Satzung für Elternbeiräte an staatlichen höheren Lehr 
anstalten, 
2. eine Verwaltungsordnung für städlifchc höhere Lehranstalten 
herausgegeben. Nach'der letztgenannten Ordnung känn für die Ver 
waltung der Angelegenheiten der städtischen höheren Lehranstalten 
ein Schulausfchuß als städtische Berwaltungsdeputation und ferner 
für jede Lehranstalt ein Elternbeirat gebildet werden. Da aber 
bereits eine städtische Deputation, bestehend aus Mitgliedern der 
beiden Gemeindekollegien in Gestalt unserer Deputation für die 
äußeren Angelegenheiten der städtischen höheren Lehranstalten vor 
handen ist, und auch die Möglichkeit neuer ergänzender Verfügungen 
durch das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung 
besteht, wollen wir in Uebereinstimmung mit der genannten Depu 
tation von der Errichtung des in der Ministerialverfügung bezeich 
neten Schulausfchusses, und da Elternbeiräte nur gleichzeitig mit
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.