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betretend die Zahlung einer einmal! e« TeuernngSzu»
n ^ y H - ,, läge und einer einmaligen Kriegsbeihilse.
Der Staat hat seinen Beamten, Volksschullehrern, Geistlichen und
Lohnangestellten höherer und niederer Ordnung eine neue einmalige
Teuerungszulage in derselben Höhe gezahlt, wie im Herbst dieses
Jahres; entsprechend sind die im Ruhestand B.findlichen sowie die
Hinterbliebenen bedacht worden. Auch der Magistrat Charlottenburg
hat die Zahlung einer neuen einmaligen Teuerungszulage beschlossen.
Nach diesem Vorgehen wollen auch wir, um bei der andauernden
Teuerung den im Dienste der Stadt Stehenden nochmals eine merk-
. bare Beihilfe zu gewähren, gleichfalls eine neue einmalige Teuerungs
zulage bezw. Kriegsbeihilfe zahlen und zwar in der Höhe, wie die
Versammlung durch Beschluß vom 10. Oktober 1918 — Protokoll
Nr. 4 — festgesetzt hat. Wir wollen von em Beschluß nur insofern
abweichen, als- nur diesmal den Kriegsteilnehmern, die bisher 50 pCt.
■ j 4.,, der Teuerm,gssShe erhielten, die vollen Sähe gewähren, weil die noch
nicht entlassenen Kriegsteilnehmer nicht wohl anders behandelt werden
■ dürfen, als die bereits entlassenen. Auch hierin folgen wir dem Vor
gehen des Staates^
Die gesamten Kosten schätzen wir auf rund 30 Millionen Mark.
Als Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung
dieser einnialigen Zulage soll der 1. Dezember 1918 gelten.
Wir crsuclicn um jolgeuoe Beschlußfassung:
1. Die Beamten und dauernd Angestellten, die Lehrpersonen der
höheren Schulen, der .Fach- und Fortbildungsschulen und die
Beamten und dauernd Aufgestellten der Feuerwehr erhalten eine
einmalige Teuerungszulage, und zwar
in Teuerungszulageklasse IV . . 700 ,H,
. - III . . 800 -
II . . 900 -
° - I . . 1000
Hierzu 150 M Zuschlag für jedes Kind.
Ledige erhalten 70 pCt. dieser Sätze.
Den Gemeindeschullehrern wird der Unterschied zwischen den
städtischen und staatlichen Zulagen gewährt.
2. Die aus Privatoienswerlrag beschäftigten -Hilfskräfte und die ,
städtischen Arbeiter erhalten das llfache der Kriegszulagebeträge;
das sind:
für Verheiratete ohne Kinder 11X35 — 385 Ji erhöht aus 400 Ji, ■
• ' - ra t 1 Kind 11X42,50 ---- 167,5« Ji,
- - - 2 Kindern"11X50 — 550 M
und so fort.
Ledige erhalten über 18Jahre 11X22—242 Ji', unter 18 Jahren
die Halste dieses Betrages.
Hilfskräfte und Arbeiter, die weniger als 1 Jahr beschäftigt
sind, erhalten für je 1 Monat ihrer Beschäftigung V u der
vorstehenden Beträge.
Die Supernnnierare werden wie Hilfskräfte behandelt.
3. Die im Ruhestand befindlichen Beamten und dauernd Ange
stellten erhalten, wenn sie laufende.kriegsbeihilse beziehen, 50 pCt.
des Satzes der einmaligen Teuerungszulagen, den sie. erhalten
würden, wenn sie noch im Dienst wären, das sind
in Teuerungszulageklasse IV: 350 M.
- - - III: 400 -,
- - II: 450 -,
- - 1: 509 - .
Ledige erhalten 70 pCt. dieser Beträge. Die Kinderzuschläge be
tragen in allen Klassen 75 M.
Die im Ruhestand befindlichen Nichtaugestellten und Arbeiter,
welche bisher eine laufende Kriegsbeihilfe von 150 M und 20 Ji
Kinderzuschläge erhalten Habens erhalten einmalig 150 Ji und
daneben 50 M für jedes Kind.
Die Hinterbliebenen der Beamten und dauernd Angestellten,
sowie der Nichtsesta »gestellten und Arbeiter erhalten die gleichen
Beträge wie diese. Vollwaisen, die bisher 120 Ji laufende
Kriegsbeihilse bezogen, erhalten einmalig 80 Jt.