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Volume No. 33 (572), 1918/11/30

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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SVSi «»rlaseW -Nr 1263 6.6. 2/18) — zur BefchlutzfMuug -i 
betretend die Zahlung einer einmal! e« TeuernngSzu» 
n ^ y H - ,, läge und einer einmaligen Kriegsbeihilse. 
Der Staat hat seinen Beamten, Volksschullehrern, Geistlichen und 
Lohnangestellten höherer und niederer Ordnung eine neue einmalige 
Teuerungszulage in derselben Höhe gezahlt, wie im Herbst dieses 
Jahres; entsprechend sind die im Ruhestand B.findlichen sowie die 
Hinterbliebenen bedacht worden. Auch der Magistrat Charlottenburg 
hat die Zahlung einer neuen einmaligen Teuerungszulage beschlossen. 
Nach diesem Vorgehen wollen auch wir, um bei der andauernden 
Teuerung den im Dienste der Stadt Stehenden nochmals eine merk- 
. bare Beihilfe zu gewähren, gleichfalls eine neue einmalige Teuerungs 
zulage bezw. Kriegsbeihilfe zahlen und zwar in der Höhe, wie die 
Versammlung durch Beschluß vom 10. Oktober 1918 — Protokoll 
Nr. 4 — festgesetzt hat. Wir wollen von em Beschluß nur insofern 
abweichen, als- nur diesmal den Kriegsteilnehmern, die bisher 50 pCt. 
■ j 4.,, der Teuerm,gssShe erhielten, die vollen Sähe gewähren, weil die noch 
nicht entlassenen Kriegsteilnehmer nicht wohl anders behandelt werden 
■ dürfen, als die bereits entlassenen. Auch hierin folgen wir dem Vor 
gehen des Staates^ 
Die gesamten Kosten schätzen wir auf rund 30 Millionen Mark. 
Als Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung 
dieser einnialigen Zulage soll der 1. Dezember 1918 gelten. 
Wir crsuclicn um jolgeuoe Beschlußfassung: 
1. Die Beamten und dauernd Angestellten, die Lehrpersonen der 
höheren Schulen, der .Fach- und Fortbildungsschulen und die 
Beamten und dauernd Aufgestellten der Feuerwehr erhalten eine 
einmalige Teuerungszulage, und zwar 
in Teuerungszulageklasse IV . . 700 ,H, 
. - III . . 800 - 
II . . 900 - 
° - I . . 1000 
Hierzu 150 M Zuschlag für jedes Kind. 
Ledige erhalten 70 pCt. dieser Sätze. 
Den Gemeindeschullehrern wird der Unterschied zwischen den 
städtischen und staatlichen Zulagen gewährt. 
2. Die aus Privatoienswerlrag beschäftigten -Hilfskräfte und die , 
städtischen Arbeiter erhalten das llfache der Kriegszulagebeträge; 
das sind: 
für Verheiratete ohne Kinder 11X35 — 385 Ji erhöht aus 400 Ji, ■ 
• ' - ra t 1 Kind 11X42,50 ---- 167,5« Ji, 
- - - 2 Kindern"11X50 — 550 M 
und so fort. 
Ledige erhalten über 18Jahre 11X22—242 Ji', unter 18 Jahren 
die Halste dieses Betrages. 
Hilfskräfte und Arbeiter, die weniger als 1 Jahr beschäftigt 
sind, erhalten für je 1 Monat ihrer Beschäftigung V u der 
vorstehenden Beträge. 
Die Supernnnierare werden wie Hilfskräfte behandelt. 
3. Die im Ruhestand befindlichen Beamten und dauernd Ange 
stellten erhalten, wenn sie laufende.kriegsbeihilse beziehen, 50 pCt. 
des Satzes der einmaligen Teuerungszulagen, den sie. erhalten 
würden, wenn sie noch im Dienst wären, das sind 
in Teuerungszulageklasse IV: 350 M. 
- - - III: 400 -, 
- - II: 450 -, 
- - 1: 509 - . 
Ledige erhalten 70 pCt. dieser Beträge. Die Kinderzuschläge be 
tragen in allen Klassen 75 M. 
Die im Ruhestand befindlichen Nichtaugestellten und Arbeiter, 
welche bisher eine laufende Kriegsbeihilfe von 150 M und 20 Ji 
Kinderzuschläge erhalten Habens erhalten einmalig 150 Ji und 
daneben 50 M für jedes Kind. 
Die Hinterbliebenen der Beamten und dauernd Angestellten, 
sowie der Nichtsesta »gestellten und Arbeiter erhalten die gleichen 
Beträge wie diese. Vollwaisen, die bisher 120 Ji laufende 
Kriegsbeihilse bezogen, erhalten einmalig 80 Jt.
	        
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