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1918
s548—552.)
für üie
StsLwerorünetemerlsmmluns ;u Berlin.
548. Vorlage (J.-Nr. 1937/18 Stift.) - zur Beschlußfassung —.
betreffend Ausschlagung der Erbschaft nach Krau
Helene John, geb. John
Frau Helene John, geb. John, hat in ihrem Testament vom
10. Juni d. Js. 15 000 M Vermächtnisse ausgesetzt und die Stadt
Berlin auf den Restnachlaß zur Erbin eingesetzt.
Nach Mitteilung des zum Testamentsvollstrecker eingesetzten Justiz-
rats Dr. Oskar Meyer ist in der Masse zur Zeit nichts vor
handen, und es erscheint nach Lage der Verhältnisse ganz aus
geschlossen. daß ein die Passiva übersteigender Aktivbestand sich er
geben wird.
Wir haben daher beschlossen, die Annahme der Erbschaft aus
zuschlagen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Ausschlagung der Erbschaft
der Frau Helene John, geb. John, einverstanden.
Berlin, den 15. November 1918.
Magistrat der Stadt Berlin.
W e r m u t h.
J.-Nr. 731 8t. V. 1/18.
549. Vorlage (J.-Nr. 1132 A. N. 18) — zu, Beschlußfassung —
betreffen» die Alterung von Räumen im Hanse Jäger-
straße 11 für die Gastwirt-abteilung de- ffädtischen
Arbeitsnachweise-.
Um bei der Temobilisatiou für die übrigen Abteilungen des
städiiichen Arbeitsnachweises, Gormannstraße lä, mehr Raum zur
Verjügung zu haben, erscheint es zweckmäßig, die dort untergebrachte
Fachabteilung für das Gastwirtsgewerbe zu verlegen, zumal diese
Verlegung sich zugleich mit dem dringenden Wunsch des Kura
toriums der Fachabieilniig deckt, zur Gewinnung der noch fern
stehenden beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreise die bis
herigen Räume auszugeben und dafür in der Friedrichstadt andere
geeignete Räume zu mieten, und zwar möglichst in der Jäger-
straße, wo zur Zeit bereits die bedeutendsten gewerbsmäßigen Stellen
vermittler des Gastwirtsgcwerbes, sowie der Nachweis der Gastwirte-
Jnnung ihren Sitz haben. Bei der Umschau nach passenden Räumen
sind uns die im Hause Jägerstraße 11 (Eigentümer: Geh. Regierungs
rat Rosenthal) belegenen und sofort beziehbaren Räume, nämlich die
linke Hälfte des Erdgeschosses, bestehend aus Laden, 5 Zimmern und
Zubehör, mit einem Flächeninhalt von rund 210 qm sowie das ganze
eine Stockwerk mit rund 360 qm Flächeninhalt am geeignetsten er
schienen. Die mit dem Eigentümer wegen der Mietung gepflogenen
Verhandlungen haben zu dem Ergebnis geführt, daß derselbe seine
ursprünglich erheblich höhere Mietsorderung auf 20 000 M für das
Jahr ermäßigt hat, so daß auf 1 qm rund 35 M entfallen, ein Preis,
den wir in Anbetracht unserer Notlage und der für den beregten Zweck
besonders günstigen Lage nicht für zu hoch erachten. Es ist hierbei
auch in Betracht zu ziehen, daß voraussichtlich eine Ausnutzung der
Räume in den Nachmittagsstunden noch für die Zwecke der weiblichen
Stellenvermittelung insbesondere von Hauspersonal inöglich sein
wird, so daß dadurch der Mietpreis sich aus 2 Arbcitsnachweieein-
richtuugen verteilt. Ta schon in der nächsten Woche mit einem
gewaltigen Zurückfluten von Arbeitskräften aus dem Felde gc-
rechuet werden muß, bis zur Inbetriebnahme der Räume aber
noch mannigfache Vorbereitungen getroffen werden müssen, so ist
eine sofortige Mietung unbedingt notwendig, jedoch soll der
Vertrag zunächst nur auf zwei Jahre abgeschlossen werden.
Im Einvernehmen mit der Deputation für Arbeitsnachweis er
suchen wir hiernach um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die in der Vorlage
des Magistrats näher bezeichneten Räume im Hause Jägerstraße für
die Zwecke der Gastwirtsabteilung des städtischen Arbeitsnachweises