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Volume Anlage: (522-534), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. November 1918

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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18. Juli 1918 dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten 
Wir haben daher seine Versetzung in den. Ruhestand zum t. Oktober 
1918 verfügt. 
Braemer hat die Tatsache seiner dauernden Dienstunfähigkeit 
nicht bestritten und die anliegende Pensionsberechnung als richtig 
anerkannt. 
Berlin, den 28. Oktober 1918. 
Magistrat der König!. Haupt-- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 703 8t. V. 1/18. 
525. Vorlage (J.-Nr. 958 6. 8. 3 18) — znr Beschlutzfassung 
betreffend die Anstellung zweier juristischer Hilfsarbeiter 
als MagistratSaffefforen. 
Der Gerichtsassessor vr. Cuno Raabe, geboren am 5. Mai 1888, 
wohnhaft Siegmunds hos 6, ist am 1. Oktober 1917, der Gerichts 
assessor Kurt Preiß, geboren am 1. Oktober 1877, wohnhaft Berlin- 
Wilmersdorf, Weimarische Straße 26, am 19. April 1915 in den hiesigen 
städtischen Dienst als juristischer Hilfsarbeiter eingetreten. 
In Anbetracht der Leistungen und Führung der beiden Herren 
haben wir auf ihren Antrag beschlossen, sie vom 1. Oktober d. Js. ab 
als Magistratsassessoren aus 6 Jahre anzustellen. 
Gerichtsassessor Preiß hat sich verpflichtet, nach Ablaus des 
Mietvertrages oder, wenn der Krieg über diesen Termin hinaus dauert, 
nach Beendigung des Krieges seine Wohnung nach Berlin zu verlegen. 
Von der Beanstandung der Anstellung des Gerichtsassesjors 
Preiß wegen lleberschrcitung der Altersgrenze bitten wir Abstand zu 
nehmen, da Herr Preiß bereits länger als 3 Jahre in der Abteilung 
für Brotversorgung als jursi'tischer Hilfsarbeiter tätig ist. 
Nach den in den Akten besindlichen vertraueusärztlichcn Gutachlen 
sind beide für den Kommunaldienst körperlich geeignet. 
Die Versammlung ersuchen wir, sich gemäß § 56, 6 der Städte 
ordnung über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Berlin, den 25 Oktober 1918. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt 
Wcrmuth. 
J.-Nr. 688 8t. V. 1/18. 
526. Vorlage (J.-Nr. 511 6.6. 6/18) — zur «eschlutzsassung — * 
betreffend die Anstellung eines Bureaudiätars. 
Wir beabsichtigen, den Referendar a. D. vr. Friedrich Nie- 
meyer, geboren am 18. Juni 1891, wohnhaft in Berlin. Michacl» 
kirchplatz 16 pt., demnächst als Bureaudiätar (Gemeindebeamter) gegen 
dreimonatliche Kündigung anzustellen. 
vr. Niemeyer ist am 16. Juli 1914 zur Ableistung eines sechs 
monatigen Probedienstes in die hiesige städtische Verwaltung eingc- 
treten. Am 2. August 1914 wurde er zu den Fahnen einberufen und 
hat bis zum 2. Januar 1916 im Heeresdienst gestanden. Am 3. Januar 
1916 ist er wieder in unsere Verwaltung eingetreten und hat bis zum 
26. April 1916 Dienst getan. Am 27. April 1916 wurde er wiederuin 
zum Militär eingezogen, und zwar bis zum 14. Juli 1918. Seit 
dem 15. Juli 1918 befindet er sich wieder im städtischen Dienst, so daß 
sein sechsmonatiger Probedienst inzwischen abgeleistet ist. 
Nach den Berichten der mit seiner Ausbildung betraut gewesenen 
Beamten hat er bisher mit Fleiß und gutem Erfolge gearbeitet, sich 
auch einwandfrei geführt. Nach dem bei den Akten befindlichen ver- 
traueneärztlichen Gutachten ist er auch körperlich für den Bureaudienst 
geeignet. 
Wir ersuchen daher ergebenst um gefällige Aeußerung gemäß 8 56, 
Absatz 6 der Städteordnung. 
Berlin, den 27. September 1918. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Wermuth. 
J.-Nr. 635 8t. V. I./18. 
527. Vorlage (J-Nr. 172 G. B. 7/18) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Anstellung eines Bureaugehilfen als 
ständigen Burcangehilfen. 
Der Bureaugehilfe Waldemar Wolfs, geboren am 15. Mai 
1875, wohnhaft Allensteincr Straße 27, ist ani 14 August 1907 in den 
hiesigen flämischen Dienst als Bureaugehilse eingetreten und bis jetzt 
mit Unterbrechungen tätig gewesen. 
Seine Tätigkeit wie seine Führung haben derart befriedigt, daß 
wir ihn vom 1. Oktober 1918 ab als ständigen Burcaugehilfen auf 
Lebenszeit anstellen wollen. 
Nach dem in den Akten befindlichen vertrauensärztlichen Gutachten 
ist er für die Anstellung im Kommunaldienst körperlich geeignet. 
Bsn einer Beanstandung der Anstellung wegen lleberschrcitung 
der Altersgrenze bitten wir, wie in ähnlichen Fällen, abzusehen.
	        
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