418
arbeiten der Großberliner nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise
hinzuwirken und die gemeinsamen Interessen der angeschlossenen öffent
lichen Großberliner Arbeitsnachweise zu vertreten, nach dem Kriege
den Ausgleich der nicht erledigten Aufträge der nicht gewerbsmäßigen
Arbeitsnachweise zu bewirken und zur Erreichung dieser Zwecke ein
heitliche Bestimmungen zu beschließen, ihre Durchführung zu überwachen
und die Statistik des Großberliner Arbeitsmavktes zu regeln.
3. Für die Leistung von Beiträgen zu den gemeinsamen Ein
richtungen hat der Ausschuß Vorschläge zu machen.
§ 3.
Dem Ausschuß gehören an:
5—6 Vertreter der Stadt Berlin; je ein Vertreter des Verbandes
Märkischer Arbeitsnachweise, sowie der Städte Charlottenburg, Lichten
berg, Neukölln, Schöneberg, Wilmersdorf und Spandau; 2 Vertreter
der außerdem sich anschließenden Gemeinden, davon je einer für die
Kreise Teltow und Niederbarnim, und je 5 Verteter der Arbeitgeber
und Arbeiter Groß Berlins.
Von den Arbeitgebervertretern werden gewählt:
2 von der Handelskammer Berlin, einer von der Handelskammer
Potsdam und zwei von der Handwerkskanimer zu Berlin; von den
Arbeitervertretern: drei von der Berliner Gewerksschaftskommission
und je einer von dem Deutschen Gewerkvein (Hirsch-Dunker) und von
dem Verband christlicher Gewerkschaften.
Den Vorsitz im Ausschuß führt die Stadt Berlin; dieselbe stellt
den Geschäftsführer nach dem Vorschlage des Ausschusses.
§ 4-
Der Ausschuß beschließt über seine Geschäftsordnung und stellt
alljährlich einen Haushaltsplan aus. Die Sitzungen des Ausschusses
finden nach Bedarf statt. Auf Antrag von 6 Mitgliedern-ist die Stadt
Berlin verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen.
8 5.
Die Kosten 8er Geschäftsführung tragen je zur Hälfte die Stadt
Berlin und die übrigen Großberliner Gemeinden. Maßstab für den
Anteil der übrigen Gemeinden ist die Einwohnerzahl und das Steuer
aufkommen je zur Hälfte.
§6. .
Jede dem Ausschuß angehörige Gemeinde kann nach einer sechs
monatigen, nur zum Abschluß des Geschäftsjahres zulässigen Kündigung
ausscheiden.
8 7.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. April
Zu 477.
Verhandelt: Berlin, den 1. Oktober 1918.
Anwesend:
Stadtrat Maas, Berlin, Vorsitzender,
Magistratsrat Woelbling, Berlin, Vorsitzender,
Direktor vr. Gräack, Berlin, Vorsitzender,
Stadtrat vr. Spiegel, Charlottenburg,
Ober-Bürgermeister Dominicus, Berlin-Schöneberg,
Stadtrat Cassebaum, Berlin-Lichtenberg,
Stadtrat Lindner, Neukölln,
Stadtv. Mahnke, Cöpenick,
vr. Fries, Vorstand des Mietseinigungs-Amts, Berlin-Steglitz,
Beigeordneter vr. Ellger, Berlin-Pankow,
Beigeordneter Reichhelm, Berlin-Reinickendorf,
Direktor Schmidt, Berlin-Weißensce,
Syndikus u. Schösie vr. Fuchs, Lichterfelde.
Nicht vertreten:
Berlin-Wilmersdorf (entschuldigt),
Berlin-Friedenau,
Spandau.
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilte der Vorsitzende mit, daß
Herr Oberbürgermeister Wermuth durch eine wichtige Herrenhaus
sitzung am Erscheinen verhindert sei. Zu dem den Großberliner Gemeinden
zugegangenen und zur Beratung stehenden Satzungsentwurf bemerkte er,
daß dieser Entwurf auf Grund der von dem Vorsitzenden des Verbandes
Märkischer Arbeitsnachweise.Geh. Reg.-Rat vr. Freund, im Einverständnis
mit dem Landesdirektor der Provinz Brandenburg gemachten Vorschlüge
ausgestellt, jedoch abweichend von diesen Vorschlägen die Lehrstellenver
mittlungin dieAufgabendcsAusschusses einbezogen worden sei. AufBeschlnß
der Versammlung wurde hierauf sogleich in die Einzelberatung des
Entwurfs eingetreten. Mag.-Rat Woelbling machte darauf aufmerk
sam, daß es in: § 2, Ziffer 2. in der 4. Zeile statt „gewerblicher Fach
arbeitsnachweise" heißen müsse: „gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise".
Ferner ist in der 6. Zeile statt „Facharbeitsnachweise" „Arbeitsnach
weise" und in der 8. Zeile statt „angeschlossenen", „nicht gewerbs
mäßigen" zu setzen. Im § 3, 1. Absatz ist hinter Wilmersdorf
„Lichtenberg" einzuschalten.
Zu § 1 gibt Mag.-Rat Woelbling einen geschichtlichen Rückblick
auf die mehrjährigen Verhandlungen über die Vereinheitlichung des