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Was das Begehren anlange, stzine Bezüge so zu "bemessen, das; er
das Höchstgehalt der Feuerwehrmänner erreiche, so wird vom Herrn
Magistratsvcrtreter weiter hierzu angeführt, daß der .Petent ausdrück
lich nach jenem Gemeindebeschluß lediglich mit einer Erhöhung seiner
Bezüge um 100 Ji übernommen wurde. Im übrigen sei es nicht
zutreffend, daß die pensionierten Feuerwehrmänner, die beim Ma
gistrat als Aktenhester besästiftigt werden, sogleich solche Bezüge
erhalten, daß diese dem Höchstgehalt der Feuerwehrmänner gleich
kommen, vielmehr besteh« die Bcrwaltungspraxis, daß diese Bezüge
so gesteigert wurden, daß sie schließlich zusammen mit der Pension
dein Höchsteinkomnien der Feuerwehrmänner gleichkommen.
Nach diesen Ausführungen beschließt der Ausschuß Uebergang
zur Tagesordnung,
II
Vertagt.
Petition des Friedrich I. um Weiterbe schäfti.
(jung im städtischcn Dienst b ezw, Gewährung
ein er P ensi on, (P,-J.-Nr, 19 8t. V, 18.)
Den, Bittsteller, der seit dem Jahre 1881 auf dem Gute
Großbeeren beselstiftigt war, ist im Juli 1917 gekündigt ivorden,
weil er Produkte des Gutes unerlmibtenveise an Dritte verab
folgt hat. Wie er angibt, sei dies in gutem Glauben geschehen.
In Anbetracht seiner langjährigen guten Führung und mit
Rücksicht darauf, daß er im Jahre 1885 im Dienste der
Stadt einen Arm verloren habe, wofür ihm damals — nach
seiner Angabe — von dem Herrn Stadtrat Marggraff und
dem Herrn Administrator Giese eine lebenslängliche Ver
sorgung zugesichert sei, bittet er um Weiterbeschästigung bei der
Sterbt oder Gewährung eines Ruhegeldes,
Der Herr Magistratsvertreter gibt nach Lage der Akten Auskunft
über die Angelegenheit, wobei er betont, daß, es sich doch im vor
liegenden Falle um einen argen Vertrauensbruch handle und die Ver-
tvaltnng im Interesse der Ordnung daher gezwungen war, die sofortige
Entlassung des bei der Stadt allerdings viele Jahre beschäftigten
Angestellten auszusprechen.
Von einem Mitglied« wird dem entgegengehalten, daß der Petent
jede Absicht der Unterschlagung und des Betruges bestreite, viel
mehr vorgibt, ein Ovser seiner Gutgläubigkeit geworden zu sein,
indem er den Worten des Käufers Glauben gesclzenkt habe, daß dieser
von den, zuständigen Oberbeamten die Erlairbnis zum Empfang der
Waren eingeholt habe, ivie dies sonst in zahlreichen ähnlichen Fällen
der Fall gewesen sei.
Mehrere andere Mitglieder des Ausschusses geben d.r Meinung
Ausdruck, daß man einen so alten langgedienten Arbeiter nur bei
schwerwiegendsten Gründen ohne jede Barmittel entlassen dürfe. Da
aus den. Vorgetragenen auch der Ausschuß sich noch nicht von einem
Vorliegen so schwerer Verfehlungen überzeugen konnte, wünschten
mehrere Mitglieder vor ihrer endgültigen Entschließung vom Ma
gistrat noch eingehende Nachprüfung der Angelegenheit,
Der Ausschuß beschließt daher, die Beratung der Petition aus
zusehen,
V, w, o.
vr, Ritter.
466. Vorlage (J.-Nr 608 8tr, Rg. 1/18) — zur Beschlußraffung —;
' betreffend die Gewährung besonderer Entschädigungen
an die Betricbsbeamten der städtischen Straßenreinigung
aus Anlaß der Schneebeseitigung in den Jahren 1914
bis 1917.
Die Betriebsbeamten der Städtischen Straßenreinigung haben bereits
mehrmals, zuletzt für die Winter 1906/07, 1908/09 und' 1913/14, für
Mehrleistungen bei ber Schneebeseitigung Entschädigungen im Betrage
von insgesamt 2350 M, 2390 M und 2260 M erhalten, seitdem nicht
mehr. Im vergangenen Winter sind nun durch die Schneefälle und
infolge des Mangels an erfahrenen Arbeitern noch bedeutend größere
Anforderungen an die Arbeitskraft der Aufseher und Oberaufseher ge
stellt worden. Wenn auch mit Hilfe des Arbeitsnachweises nickt mehr
als 72 Hilfsarbeiter und 94 Frauen für dewTag zur Verstärkung des
ständigen Arbeitspersonals zu erlangen waren, so mußten doch Soldaten
und Kriegsgefangene in großer Zahl, anfangs auch zahlreiche Schüler,
zur Schneebeseitigung herangezogen werden. Wiederholt mußte, oft für
mehrere Tage, von der Militärbehörde die „kleine Schneehilfe", bestehend
ans 600 Mann und 34 Unteroffizieren, zum Teil verstärkt durch
1000 Mann, und zweimal die „große Schneehilfe" von 1200 Mann
und 70 Unteroffizieren in Anspruch genommen werden,-
Für alle diese Hilfskräfte waren täglich besondere Lohnlisten aus
zustellen und Löhne zu zahlen, sowie die Zahl der Mittagessen und die
Lohnbezüge für die Schüler nachzuprüfen. Die Besorgung und Aus
zahlung dieser Beträge in kleinen Summen, die Verausgabung und
Bereinnahmung der Schneemarken für die Abfuhr, die Verteilung und
Beaufsichtigung der zeitweise^ Tag und Nacht gehenden Schneepflüge