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Volume Anlage: (462-470), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Oktober 1918

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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Was das Begehren anlange, stzine Bezüge so zu "bemessen, das; er 
das Höchstgehalt der Feuerwehrmänner erreiche, so wird vom Herrn 
Magistratsvcrtreter weiter hierzu angeführt, daß der .Petent ausdrück 
lich nach jenem Gemeindebeschluß lediglich mit einer Erhöhung seiner 
Bezüge um 100 Ji übernommen wurde. Im übrigen sei es nicht 
zutreffend, daß die pensionierten Feuerwehrmänner, die beim Ma 
gistrat als Aktenhester besästiftigt werden, sogleich solche Bezüge 
erhalten, daß diese dem Höchstgehalt der Feuerwehrmänner gleich 
kommen, vielmehr besteh« die Bcrwaltungspraxis, daß diese Bezüge 
so gesteigert wurden, daß sie schließlich zusammen mit der Pension 
dein Höchsteinkomnien der Feuerwehrmänner gleichkommen. 
Nach diesen Ausführungen beschließt der Ausschuß Uebergang 
zur Tagesordnung, 
II 
Vertagt. 
Petition des Friedrich I. um Weiterbe schäfti. 
(jung im städtischcn Dienst b ezw, Gewährung 
ein er P ensi on, (P,-J.-Nr, 19 8t. V, 18.) 
Den, Bittsteller, der seit dem Jahre 1881 auf dem Gute 
Großbeeren beselstiftigt war, ist im Juli 1917 gekündigt ivorden, 
weil er Produkte des Gutes unerlmibtenveise an Dritte verab 
folgt hat. Wie er angibt, sei dies in gutem Glauben geschehen. 
In Anbetracht seiner langjährigen guten Führung und mit 
Rücksicht darauf, daß er im Jahre 1885 im Dienste der 
Stadt einen Arm verloren habe, wofür ihm damals — nach 
seiner Angabe — von dem Herrn Stadtrat Marggraff und 
dem Herrn Administrator Giese eine lebenslängliche Ver 
sorgung zugesichert sei, bittet er um Weiterbeschästigung bei der 
Sterbt oder Gewährung eines Ruhegeldes, 
Der Herr Magistratsvertreter gibt nach Lage der Akten Auskunft 
über die Angelegenheit, wobei er betont, daß, es sich doch im vor 
liegenden Falle um einen argen Vertrauensbruch handle und die Ver- 
tvaltnng im Interesse der Ordnung daher gezwungen war, die sofortige 
Entlassung des bei der Stadt allerdings viele Jahre beschäftigten 
Angestellten auszusprechen. 
Von einem Mitglied« wird dem entgegengehalten, daß der Petent 
jede Absicht der Unterschlagung und des Betruges bestreite, viel 
mehr vorgibt, ein Ovser seiner Gutgläubigkeit geworden zu sein, 
indem er den Worten des Käufers Glauben gesclzenkt habe, daß dieser 
von den, zuständigen Oberbeamten die Erlairbnis zum Empfang der 
Waren eingeholt habe, ivie dies sonst in zahlreichen ähnlichen Fällen 
der Fall gewesen sei. 
Mehrere andere Mitglieder des Ausschusses geben d.r Meinung 
Ausdruck, daß man einen so alten langgedienten Arbeiter nur bei 
schwerwiegendsten Gründen ohne jede Barmittel entlassen dürfe. Da 
aus den. Vorgetragenen auch der Ausschuß sich noch nicht von einem 
Vorliegen so schwerer Verfehlungen überzeugen konnte, wünschten 
mehrere Mitglieder vor ihrer endgültigen Entschließung vom Ma 
gistrat noch eingehende Nachprüfung der Angelegenheit, 
Der Ausschuß beschließt daher, die Beratung der Petition aus 
zusehen, 
V, w, o. 
vr, Ritter. 
466. Vorlage (J.-Nr 608 8tr, Rg. 1/18) — zur Beschlußraffung —; 
' betreffend die Gewährung besonderer Entschädigungen 
an die Betricbsbeamten der städtischen Straßenreinigung 
aus Anlaß der Schneebeseitigung in den Jahren 1914 
bis 1917. 
Die Betriebsbeamten der Städtischen Straßenreinigung haben bereits 
mehrmals, zuletzt für die Winter 1906/07, 1908/09 und' 1913/14, für 
Mehrleistungen bei ber Schneebeseitigung Entschädigungen im Betrage 
von insgesamt 2350 M, 2390 M und 2260 M erhalten, seitdem nicht 
mehr. Im vergangenen Winter sind nun durch die Schneefälle und 
infolge des Mangels an erfahrenen Arbeitern noch bedeutend größere 
Anforderungen an die Arbeitskraft der Aufseher und Oberaufseher ge 
stellt worden. Wenn auch mit Hilfe des Arbeitsnachweises nickt mehr 
als 72 Hilfsarbeiter und 94 Frauen für dewTag zur Verstärkung des 
ständigen Arbeitspersonals zu erlangen waren, so mußten doch Soldaten 
und Kriegsgefangene in großer Zahl, anfangs auch zahlreiche Schüler, 
zur Schneebeseitigung herangezogen werden. Wiederholt mußte, oft für 
mehrere Tage, von der Militärbehörde die „kleine Schneehilfe", bestehend 
ans 600 Mann und 34 Unteroffizieren, zum Teil verstärkt durch 
1000 Mann, und zweimal die „große Schneehilfe" von 1200 Mann 
und 70 Unteroffizieren in Anspruch genommen werden,- 
Für alle diese Hilfskräfte waren täglich besondere Lohnlisten aus 
zustellen und Löhne zu zahlen, sowie die Zahl der Mittagessen und die 
Lohnbezüge für die Schüler nachzuprüfen. Die Besorgung und Aus 
zahlung dieser Beträge in kleinen Summen, die Verausgabung und 
Bereinnahmung der Schneemarken für die Abfuhr, die Verteilung und 
Beaufsichtigung der zeitweise^ Tag und Nacht gehenden Schneepflüge
	        
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