Path:
Volume Anlage: (462-470), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Oktober 1918

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

403 
2. Petition des Diplomingenieurs Clemens Wagener 
Patentanwalt, SW. 29, Bellealliancestraße 53, um Rück 
zahlung bezw. Erlaß der Gemeindeeinkommensteuer 
1916/17. 
Der Ausschuß hat über beide Petitionen bereits eingehend in seiner 
Sitzung vom 11. Juni d. Js. verhandelt und für beide war damals 
Uebergang zur Tagesordnung beschlossen. Durch Beschluß der Ver 
sammlung vom 27. Juni 1918 sind sie dann an den Ausschuß zur 
Berichterstattung zurückverwiesen. 
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird in der Sache 
zu 1. der Stadtv. Paul Schulz, 
- 2. - - Boetticher 
zum Berichterstatter gewählt. 
Hierbei beschließt gleichzeitig der Ausschuß, in ähnlichen Fällen, in 
denen es sich gemäß §'32 Absatz 5 der Geschäftsordnung um Rück 
überweisungen von Petitionen an den Petitionsausschuß zur Bericht 
erstattung handelt, entgegen der früheren Gepflogenheit, von einem Er 
suchen an den Magistrat um Entsendung von Vertretung abzusehen. 
3. Petition der Laternenwärter Berlins um Erhöhung des 
monatlichen Lohnes. (P.-J.-Nr. 14 8t. V. 18.) 
Nach Angabe der Gesuchsteller sind sie wiederholt vergeblich bei 
dem Magistrat um Aufbesserung ihrer Bezüge vorstellig geworden, 
die sie bei jetziger Teuerung nicht für ausreichend erachten. Da 
sie — die dauernd beschäftigten Laternenwärter — auch bei der 
allen übrigen Unterbeamten und Angestellten gewährten Extra 
teuerungszulage von 200 M leer ausgegangen seien, bitten sie 
nunmehr, den Lohn um 20 M pro Lohnklasse und Monat zu 
erhöhen. 
Von einem Mitgliede wird der Meinung Ausdruck gegeben, daß 
man der bescheidenen Forderung der Gesuchsteller wohl stattgeben müßte, 
da ihre wirtschaftliche Lage eine Ausbesserung tf rer nicht allzu hohen 
Bezüge Wohl vertragen könnte 
Demgegenüber führt der Herr Magistratsvertreter aus, daß die 
wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesuchsteller durchaus nicht so mißlich 
seien, wie dies von ihnen dargestellt.wird. Die Petenten beziehen 
einen monatlichen Lohn von 85 M bezw. 90 und 95 M. Hierzu 
komme aber noch eine Kriegszulage von 35 M und 7,so Ji für jedes 
Kind. Dabei sei ferner zu bedenken, daß sie nur 6 Stunden täglich 
Arbeitszeit haben und daß sie, da sie fast sämtlich von Beruf Hand 
werker — wie Schneider und Schuhmacher — sind, sich noch nebenbei 
einen nicht unerheblichen Verdienst erwerben können. 
Nach diesen Ausführungen beschließt der Ausschuß Uebergang 
zur Tagesordnung. 
4. Petition des Rohrlegers Karl S. um Zurückziehung 
der dienstlichen Kündigung und Zahlung eines Teiles 
seines Gehalts bis zur Jnkrafttretung der Unfallrente. 
(P.-J.-Nr. 16 8t. V. 18.) 
Der Gesuchsteller ist infolge seiner Verurteilung zu 6 Monaten 
Gefängnis wegen versuchten Einbruchsdiebstahls aus dem städtischen 
Dienst entlassen worden. Nach seiner Auffassung unschuldig ver 
urteilt, bittet er mit Rücksicht auf seine lange einwandfreie 
Dienstzeit und seine zeitige wirtschaftliche Notlage um Zubilligung 
seines früheren Gehalts oder eines Teiles desselben bis zu dem 
Zeilpunkt, zu dem ihm von der Unfallversicherung eine Rente 
zugebilligt sein wird. 
Aus der Mitte des Ausschusses wird hierzu ausgeführt, daß man 
sich mit dem Urteil und mit der erfolgten Entlassung des S. wohl 
werde abfinden müssen, obwohl man andererseits nach der ganzen 
Sachlage ein menschliches Entschulden mit dem Petenten habe könne. 
So schwer die Verfehlung auch fein mag, so komme doch auch wieder 
die jahrelange einwandfreie Dienstzeit des Petenten in Betracht. 
Darum erscheine es aus Gründen der Menschlichkeit unbillig, wenn 
man ihm jede Hilfe in seiner Notlage versagen wolle, zumal er noch 
im Dienst einen sehr schweren Unfall erlitten habe und sich in einer 
Heilanstalt befinde. 
Es wird daher der Antrag gestellt, zwar der Petition nicht statt 
zugeben, dem Magistrat aber zu empfehlen, dem Gesuchsteller einen 
Teil seines Gehaltes als Unterstützung aus den dem Magistrat zur 
Verfügung stehenden Fonds zu gewähren. 
Auch der Herr Magistratsvertreter vertritt der Ansicht, daß 
es bei der Entlassung bleiben müsse, weil ein Akt von Untreue 
vorliege, und eine solche scharfe Maßnahme im Interesse und zum 
Schntze des Publikums bedingt >var, da sonst die Grundlage jeder 
Ordnung aufhören würde. Aber ebenso werde der Magistrat den 
sonstigen Umständen wohl Rechnung tragen und den Petenten trotz 
dem ans Gründen der MenfcUichkeit vor völligem Ruin beivalwen. 
Der Alktrag ans Uebergang zur Tagesordnung wird hierauf 
vom Ausschuß einstimmig angenommen, wobei er aber dem Magistrat 
empfiehlt, dem Gesuchsteller einen Teil seines Gehalts als Unter 
stützung ans den dem Magistrat zur Verfügung stehenden Fonds zil 
gewähre». 
Zum Berichterstatter wird der Stadtv. H a h n gewählt. 
1*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.