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3. Das Ruhegeld beträgt: *■
nach vollendetem 1., aber vor vollendetem 3. Dienstjahr 12/60,
- 3., - - . 4. . 13/60,
. 4.. . . - 5. - 14/60,
- 5., - . * 6. . 15/60,
6., . . 7. 16/60,
- 7., . . - 8. - 17/60,
- 8., - - 9. . 18/60,
- 9., - - . 10. - 19/60,
weiter steigend nach den bereits bestehenden Bestimmungen.
8 4. § 17 des Beamtenpensionsgesetzes, betreffend erhöhte An
rechnung der Kriegszeit, findet sinngemäße Anwendung für Beamte
und Arbeiter.
8 5. Etwaige Kürzung des Ruhegelds bei anderen Bezügen aus
Mitteln des Reichs usw. treten nur ein, wenn § 10 des Gemeinde
beschlusses erfüllt ist (Erreichung des durchschnittlichen Arbeitsver
dienstes). Kriegs- und Verstümmelungszulagen kommen nicht in
Anrechnung.
8 6. Den Hinterbliebenen der im Kriegsdienst Gefallenen
oder an den Folgen des Kriegsdienstes Gestorbenen wird Witwen-
und Waisengeld nach den Bestimmungen des Gemeindebeamten
gesetzes und des Gemeindebeschlusses vüm 30. Oktober 1913 gewährt.
Die Mindestrente für Witwen beträgt 240 M, das Waisengeld für
Kinder 60 M. (Sinngemäße Anwendung des § 7 des Gemeinde
beschlusses).
7. Das Witwen- und Waisengeld wird bei Bezug anderer Militär
renten nicht gekürzt.
8. Die in vorstehenden Bestimniungen enthaltenen Vergünstigungen
finden auch für diejenigen Personen (Beamte und Arbeiter) sinn
gemäße Anwendung, die bereits 10 Jahre und länger im Dienste
der Stadt beschäftigt sind.
9. Die Zahlung der in diesen Ergänzungsbestimmungen vor
gesehenen Renten findet rückwirkend ab 1. April 1918 statt.
Zum Berichterstatter ist der Stadtverordnete Loeser gewählt.
V. w. o.
Liebenow. Loeser.
420. Antrag.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,
den Magistrat zu ersuchen, zwecks Beratung über eine Besserstellung
der Lohn- und Arbeitsverhältnisse der stöbt. Arbeiter eine gemischte
Deputation einzusetzen.
Berlin, den 4. September 1918.
Barenthin und Gen.
J.-Nc. 559 8t. V. 1/18.
421. Antrag.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,
deir Magistrat zu ersuchen, beiin Steuerinkasso das Holsystem aus
recht zu erhalten.
Berlin, den 5. September 1918.
Barenthin und Gen.
J.-Nr. 566 8t. V. 1/18.
422. Antrag.
Die Versammlung ersucht den Magistrat,
eine Herabsetzung der Höchstpreise für die notwendigen Lebensmittel
baldigst herbeizuführen.
Berlin, den 5. September 1918.
Barenthin und Gen.
J.-Nr. 667 8t V. 1/18.
423. Varlagt (J.-Nr. 471 Wais. gen. 11/17) — zur Beschluß
fassung —, betreffend Kostenüberschreitung beim Vau
des Jungviehstalles der landwirtschaftlichen Erziehung«,
anstatt in Struveshof im Vetrage von 43 800 .Ä.
Für den im Bau begriffenen Jungviehstall in Struveshof sind
durch den Haushaltsplan 1917 Kapitel V, 4 Extraordinarium I
Position 19 bewilligt 58 400 M.
Der Bau ist nach Ueberwindung der durch die Kriegsaussichts
behörden gemachten Schwierigkeiten so weit gediehen, daß mit dem
Aufstellen des Daches begonnen und das Gebäude vor Eintritt des
Winters zur Benutzung übergeben werden kann. Trotz Verkleinerung
des beabsichtigten — eigentlich unbedingt notwendigen — Projektes ist
es wegen der andauernden Preissteigerungen nicht möglich gewesen,
die genehmigte Bausumme einzuhalten Es wird vielmehr unter Berück
sichtigung, daß die Baupreise in der letzten Zeit um durchschnittlich
150—180 pCt. höher geworden sind, als sie zu Friedenszciten waren.