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Volume Anlage: (407-418), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 07. September 1918

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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412. Vorlage (J.-Nr. 223 Krk. III/18) — zur Beschlußfassung — ; 
betreffend Umwandlung der Stelle des Verwalters de« 
städtischen Kaiser und Kaiserin Kriedrich-Kinderkranken» 
Hause« in eine Oberinsvektorstelle. 
Wir haben auf Antrag der Deputation für die städtischen Kranken 
anstalten beschlossen, die Stelle des Verwalters des Kaiser und Kaiserin 
Friedrich-Kinderkrankenhauses, dem bisher nur die Leitung des Bureaus 
übertragen war, in eine Obcrinspektorstelle umzuwandeln und dem 
jeweiligen Stelleninhaber neben der Leitung des Bureaus auch die 
Leitung der Verwaltungsangelegenheiten des Krankenhauses zu über 
tragen. Eine Gehaltsänderung ist mit dieser Umänderung im vor 
liegenden Falle nicht verbunden. 
Diese Regelung hat sich als dringend notwendig erwiesen, da sich 
die Verhältnisse gegen 1901, als das Krankenhaus von der Stadt 
übernommen wurde, wesentlich geändert haben. Sie ist nur mit Rück 
sicht auf die Person des Geheimrats Professor vr. Baginsky, welcher 
bei Uebernahme der Anstalt durch die Stadtgemeinde neben der ärzt 
lichen Leitung auch die Leitung der Verwaltungsgeschäfte in Händen 
hatte, bis jetzt hinausgeschoben worden. Das Krankenhaus ist in 
zwischen durch den Unibau von 180 auf 450 Krankenbetten vergrößert 
worden. 
Da der ärztliche Direktor nicht in der Anstalt wohnt, kann er 
sich immer nur für Stunden am Tage in der Anstalt aushalten. Es 
ist aber durchaus wünschenswert, daß stets ein leitender Beamte in 
der Anstalt anwesend ist. Beim Umbau der Anstalt haben wir bereits 
hierauf Bedacht genommen und für den zukünftigen Verwaltungsleiter 
eine Dienstwohnung — wie für die Oberinspektoren vorgesehen — 
einrichten lassen. 
Infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers ist die 
Stelle schon seit längerer Zeit unbesetzt. Wir wollen sie jetzt dem 
Stadtsekretär Reinhold Franke übertragen. Franke steht seit 
1. Novomber 1905 in städtischen Diensten und wurde am 1. Juli 1909 
als Magistratssekreiär angestellt. Seit 10. Dezember 1909 wird er 
im Bureau des Rudolf Virchow-Krankenhauses beschäftigt; seit 1. No 
vember 1914 leitet c: als Lazarettinspekto: das Beremslazarett im 
Rudolf Virchow-Krankenhaus. 
Wir ersuchen, 
I. sich damit einverstanden ru erklären, daß die Stelle des Kranken» 
Hausverwalters am Kaiser und Kaiserin Friedrich Kinderkranken 
hause in eine Oberinspektorstelle umoewauoelt wird, 
2. um Aeußerung gemäß 8 56, 3 der Stäüteordnung. 
Berlin, den 22. Juni 1918. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadl. 
W c r m u t h. 
J. -Nr. 457 8t. V. 1/18. 
413. Vorlage (J.-Nr. 803 G. B. 8/18) — zur Beschluß 
fassuug —> betreffend die Anstellung eines Steuer 
erhebers als ständige« Bureaugrhilfen. 
Bruno Naether, geboren am 12. Dezember 1859, Richt 
hosenstraße 2 wohnhaft, trat auf Grund seines Zivilvcrsorgungsschein 
am 13. April 1893 als Brückenwärtcr in den städtischen Dienst 
Am 30. Oktober 1893 wurde er als Steuererheberanwärter ein 
gestellt und am 1. Oktober 1895 zum Steuererheber ernannt. Sein 
Gesundheit war auf die Dauer den Anforderungen des Außendienstes 
nicht gewachsen; er mußte wegen Nerven- und Herzleidens mehrfach 
längere Zeit den Dienst versäumen. Auf seine Bitte um Uebernahme 
in den Bureaudienst wurde er am 28. Februar d. Js. vom Vertrauens 
arzt untersucht; dieser stellte fest, daß Naether zwar für den 
Dienst als Steuererheber dauernd unfähig, aber für den Bureaudienst 
noch auf längere Zeit körperlich geeignet sei. Wir ließen ihn nun 
probeweise den Dienst eines ständigen Bureaugehilfen versehen; er hat 
sich während dieser Probezeit, wie auch in seiner früheren Dienstzeit, 
gut geführt und befriedigende Leistungen ausgewiesen. Wir wollen 
ihn daher vom 1. August 1918 ab als ständigen Bureaugehilsen an 
stellen und ihm dabei sein Besoldungsdienstalter vom 1. Oktober 1895 
belassen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir 
um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung. 
Berlin, den 13. Juli 1918. 
Magistrat der Königl. Haupt» und Residenzstadt. 
W e r m u u h. 
J.-Nr. 496 8t. V. 1/18.
	        
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