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Die Versammlung erklärt sich mit der Zahlung einer jährlichen
Pension von 3 967 M an den am 1. Oktober 1918 in den Ruhestand
tretenden Zeichenlehrer Wilhelm Horstmeyer einverstanden.
Berlin, den 3. Juli 1918.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 482 8t. V. 1/18.
SSI. Borlage (J.°Nr. P. 370 Wasser 18) — zurBeschlutzfaffung
betreffend Gewährung einer monatlichen Vergütung an
den Materialienverwalter Brüh man«.
Der vom 1. August 1916 ab für den verstorbenen Materialien-
verwalter lyeycke zum Materialienverwalter der Werkstatt der städtischen
Wasserwerke ernannte frühere Assistent des Materialienverwalters
Friedrich Brühmann muß seit dem 1. Mai 1917 mangels geeigneter
Kräfte neben den Geschäften des Materialienverwalters auch die Amts
geschäfte des Assistenten int Wesentlichen allein besorgen.
In Anerkennung, daß der Beamte durch die Vertretung beider
Stellen zweifellos erheblich mehr belastet ist, als unter normalen
Verhältnissen durch die Amtsgeschäfte des Matcrialienverwalters allein,
und daß er nicht in der Lage wäre, ohne dauernde Zuhilfenahme seiner
freien Zeit die Dienstobliegenheiten für beide Stellen ordnungsgemäß
zu erledigen, ferner mit Rücksicht darauf, daß durch die Nichtbesetzung
der Stelle das Gehalt des Assistenten einschließlich der Kriegs- und
Teuerungszulagen gespart wird, wollen wir Brühmann für die Dauer
der Vertretung eine lausende Vergütung von 30 M monatlich gewähren,
bereit Zahlung aus Mitteln des Haushalts der Wasserwerke erfolgen kann.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem
Materialienverwalter Friedrich Brühmann in der Werkstatt der
städtischen Wasserwerke für die Vertretung des Assistenten des
Materialienverwalters eine laufende Vergütung von 30 M monatlich
vom 1. Mai 1917 ab bis auf weiteres gezahlt wird.
Berlin, den 28. Juni 1918.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J-Nr. 466 8t. V. 1/18.
3»2. Vorlage (J.-Nr. 1170 18 Stift.) — zur «efchlußfaffung —.
betreffend die Annahme der Erbschaft nach dem Geh.
Sanitätsrat l)r. I a a u e t.
Durch Erbvertrag vom 30. April 1908 hat der Geh. Sanilätsrat
Dr. Karl Adam Max Jaquct seine Ehefrau Auguste Clara,
geb. Koßmann, zu seiner alleinigen Erbin über das gesamte bewegliche
Vermögen mit Ausschluß seiner Hypotheken und Wertpapiere mit der
Maßgabe berufen, daß seine Ehefrau bis an ihr Lebensende den Nieß
brauch behält und über das Mobiliarvermögen mit Ausnahme der
Hypotheken und Wertpapiere sowie des Grundstücks Groß-Lichterfelde,
Marienstraße 28, von Todeswegen frei verfügen kann.
Bon dem verbliebenen Nachlaß des Ehemanns ist nach Abzug
einiger Vermächtnisse nach dem Tode der Ehefrau eine „Jaquet-Koß-
maun-Stiftung" mit der Maßgabe zu entrichten, daß die Pflegetochter
und Nichte der Eheleute Jaquct, Fräulein Hope Jaquet, geboren
3. Januar 1877, für ihre Lebenszeit voni Tode der Ehefrau ab, den
Zinsgenuß an diesem Nachlaß des Ehemannes hat.
Auszugsweise Abschrift des Erbvertrages, aus welchem im § 1
der Zweck der Stiftung ersichtlich ist, fügen wir bei.
Der Geh. Sanilätsrat Dr. Jaquet ist am 4. Oktober 1912 und
seine Ehefrau Clara, geb. Koßmann, am 3. Juni 1918 verstorben.
Das nachgelassene Vermögen des Ehemannes beträgt:
Wertpapiere, zirka 292 470 M,
Hypothek von 140 000 -
und Grundstück Lichterfelde, Marien
straße 8 . . . , 120 900
552 470 M.
Wir haben die Jaquetsck)c Zuwendung angenommen und ersuchen
die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Annahme der Erbschaft
nach dem Geh. Sanitätsrat Dr. Jaquet unter den im Erbvertrage
vom 30. April 1908 angegebenen Bedingungen einverstanden.
Wir bitten um Verhandlung in geheimer Sitzung.
Berlin, den 3. Juli 1918.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 473 8t. V. 1/18.