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Volume Anlage: (371-406), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. August 1918

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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Wir haben beschlossen, ihm vom 1. Februar 1918 ab eine laufende 
Unterstützung in ungefährer Höhe des Ruhegeldes, nämlich von monat 
lich 40 M zu gewähren; Widerruf, nainentlich anläßlich etwaiger 
künftiger Unterstützung durch die Söhne, soll vorbehalten bleiben. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem 
früheren Laternenwärter der städtischen Gaswerke Albert F u h r - 
meister vom 1. Februar 1918 ab bis auf weiteres eine wider 
rufliche laufende Unterstützung von monatlich 40 Ji zu Lasten des 
Haushaltsplanes der städtischen Gaswerke gezahlt wird. 
Berlin, den 6. August 1918. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
R e i ck e. 
J.-Nr. 539 St. V. 1/18. 
388. Vorlage (I -Nr. 1164 R. K 18) — zur «eschlutzfaffnng —> 
betreffend die Bewilligung einer lausenden Unterstützung 
an die Witwe Frau Marie Janecke, geb. Äadow. 
Die seit dem 7. Februar 1898 als Reinigungsfrau im städtischen 
Dienste beschäftigte Witwe Marie Janecke, geb. Kadow, mußte am 
20 Mai 1918 entlassen weisen, nachdem sie nach dem Gutachten 
des städtischen Vertrauensarztes als dauernd arbeitsunfähig erklärt 
worden war. 
Frau Janecke hatte bei ihrem Eintritt das 50. Lebensjahr bereits 
überschritten; cs steht ihr somit auf Grund des Gemeindebeschlusses 
vom 16. Januar/13. März 1908 kein Ruhegeld zu. Ta für sie jedoch 
wegen ihrer Krankheit und wegen ihres hohen Alters Frau Ja necke 
ist über 70 Jahre alt — eine Verdienstmöglichkeit nicht mehr besteht, 
und ihr Sohn, die einzige Stütze, ihr durch den Krieg entrissen worden 
ist, wollen wir ihrem Gesuch uni Gewährung einer laufenden Unter 
stützung entsprechen und ihr eine solche in ungesälrer Höhe des Ruhe- 
geldes'gewähren. Das Ruhegeld würde bei 20 vollen Dienstjahreii 
jährlich 291,12 M betragen, die laufende Unterstützung haben wir 
daher auf jährlich 288 M (monatlich 24 M) festgesetzt. 
Wir ersuchen demgemäß um folgende Beschlußfassung: 
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Witwe 
Frau Marie Janecke, geb. Kadow, vom 21. Mai 1918 ab eine 
laufende Unterstützung von jährlich 288 M bis ans weiteres 
gezahlt wird. 
Berlin, den 9. August 1918. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I»r. R e i ck e. 
J.-Nr. 538 8t V. 1/18, 
389. Borlage I Nr 1115 Krch 11/18) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer Dienstpension. 
Die ordentliche Lehrerin am hiesigen Luisen-Lyzenm Agnes 
Buhmann, geboren am 25. Mürz 1853, hat bei uns den Antrag ge 
stellt, sie vom 1. Oktober 1918 ab in den Ruhestand zu versetzen. 
Da sie das 65. Lebensjahr bereits vollendet hal, ist ihrem Gesuche 
ohne weiteres stattzugeben. Ihre gesetzliche Pension beträgt nach der 
mit der Bitte um Rückgabe hier beigefügten und von ihr als richtig 
anerkannten Pensionsberechnung 2 850 M jährlich. 
Wir beantragen daher zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Zahlung einer jährlichen 
Pension von 2 850 M an die am 1. Oktober 1918 in den Ruhe 
stand tretende ordentliche Lehrerin Fräulein Agnes Bnßmann 
einverstanden. 
Berlin, den 1. Juli 1918. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Wer in n t h. 
J.-Nr. 471 8t. V. 1/18. 
390. Borlage (J.-Nr. 710 Lrok. I 18, — »nr Beschlnßfaffnng , 
betreffend die Bewilligung einer Dienstpension. 
De^ Zeichenlehrer am hiesigen Andreas-Realgymnasium Wilhelm 
Horst meyer, geboren am 27. September 1853, hat bei uns den 
Antrag gestellt, ihn vom 1. Oktober 1918 ab in den Ruhestand zu 
versetzen. Da er am Tage der Versetzung in den Ruhestand mehr 
als 65 Jahre alt sein wird, ist seinem Gesuche ohne weiteres statt 
zugeben. Seine gesetzliche Pension beträgt nach der mit der Bitte um 
Rückgabe hier beigefügten und von ihm als richtig anerkannten Pen 
sionsberechnung 3 957 M jährlich. 
Wir beantragen daher, zu beschließen
	        
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