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Wir haben beschlossen, ihm vom 1. Februar 1918 ab eine laufende
Unterstützung in ungefährer Höhe des Ruhegeldes, nämlich von monat
lich 40 M zu gewähren; Widerruf, nainentlich anläßlich etwaiger
künftiger Unterstützung durch die Söhne, soll vorbehalten bleiben.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem
früheren Laternenwärter der städtischen Gaswerke Albert F u h r -
meister vom 1. Februar 1918 ab bis auf weiteres eine wider
rufliche laufende Unterstützung von monatlich 40 Ji zu Lasten des
Haushaltsplanes der städtischen Gaswerke gezahlt wird.
Berlin, den 6. August 1918.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
R e i ck e.
J.-Nr. 539 St. V. 1/18.
388. Vorlage (I -Nr. 1164 R. K 18) — zur «eschlutzfaffnng —>
betreffend die Bewilligung einer lausenden Unterstützung
an die Witwe Frau Marie Janecke, geb. Äadow.
Die seit dem 7. Februar 1898 als Reinigungsfrau im städtischen
Dienste beschäftigte Witwe Marie Janecke, geb. Kadow, mußte am
20 Mai 1918 entlassen weisen, nachdem sie nach dem Gutachten
des städtischen Vertrauensarztes als dauernd arbeitsunfähig erklärt
worden war.
Frau Janecke hatte bei ihrem Eintritt das 50. Lebensjahr bereits
überschritten; cs steht ihr somit auf Grund des Gemeindebeschlusses
vom 16. Januar/13. März 1908 kein Ruhegeld zu. Ta für sie jedoch
wegen ihrer Krankheit und wegen ihres hohen Alters Frau Ja necke
ist über 70 Jahre alt — eine Verdienstmöglichkeit nicht mehr besteht,
und ihr Sohn, die einzige Stütze, ihr durch den Krieg entrissen worden
ist, wollen wir ihrem Gesuch uni Gewährung einer laufenden Unter
stützung entsprechen und ihr eine solche in ungesälrer Höhe des Ruhe-
geldes'gewähren. Das Ruhegeld würde bei 20 vollen Dienstjahreii
jährlich 291,12 M betragen, die laufende Unterstützung haben wir
daher auf jährlich 288 M (monatlich 24 M) festgesetzt.
Wir ersuchen demgemäß um folgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Witwe
Frau Marie Janecke, geb. Kadow, vom 21. Mai 1918 ab eine
laufende Unterstützung von jährlich 288 M bis ans weiteres
gezahlt wird.
Berlin, den 9. August 1918.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
I»r. R e i ck e.
J.-Nr. 538 8t V. 1/18,
389. Borlage I Nr 1115 Krch 11/18) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer Dienstpension.
Die ordentliche Lehrerin am hiesigen Luisen-Lyzenm Agnes
Buhmann, geboren am 25. Mürz 1853, hat bei uns den Antrag ge
stellt, sie vom 1. Oktober 1918 ab in den Ruhestand zu versetzen.
Da sie das 65. Lebensjahr bereits vollendet hal, ist ihrem Gesuche
ohne weiteres stattzugeben. Ihre gesetzliche Pension beträgt nach der
mit der Bitte um Rückgabe hier beigefügten und von ihr als richtig
anerkannten Pensionsberechnung 2 850 M jährlich.
Wir beantragen daher zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Zahlung einer jährlichen
Pension von 2 850 M an die am 1. Oktober 1918 in den Ruhe
stand tretende ordentliche Lehrerin Fräulein Agnes Bnßmann
einverstanden.
Berlin, den 1. Juli 1918.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Wer in n t h.
J.-Nr. 471 8t. V. 1/18.
390. Borlage (J.-Nr. 710 Lrok. I 18, — »nr Beschlnßfaffnng ,
betreffend die Bewilligung einer Dienstpension.
De^ Zeichenlehrer am hiesigen Andreas-Realgymnasium Wilhelm
Horst meyer, geboren am 27. September 1853, hat bei uns den
Antrag gestellt, ihn vom 1. Oktober 1918 ab in den Ruhestand zu
versetzen. Da er am Tage der Versetzung in den Ruhestand mehr
als 65 Jahre alt sein wird, ist seinem Gesuche ohne weiteres statt
zugeben. Seine gesetzliche Pension beträgt nach der mit der Bitte um
Rückgabe hier beigefügten und von ihm als richtig anerkannten Pen
sionsberechnung 3 957 M jährlich.
Wir beantragen daher, zu beschließen