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Volume Anlage: (371-406), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. August 1918

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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383. «»klage (J.-Nr. gen. 202/10 Sch. III/18) — zur Beschluß. 
faffung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden 
Unterstützung fürdenSchulheizer Gustav Werdermann. 
Der am 22. Juni 1848 geborene Heizer Gustav Werdermann, 
bisher an der 183/196. Gemeindeschnle tätig, Müllerstraße 188/59 
wohnhaft, dessen dauernde Dienstnilfähigkeit durch das beiliegende 
Zeugnis unseres Vertrauensarztes bescheinigt wird, hat um die Be- 
tvilligung von Ruhegeld gebeten. 
Der p. Werdermann war vom 28. September 1898 bis 
7. Januar 1918 während der Wintermonate als Heizer und von 1899 
bis 1917 während der Sommermonate als Kontrolleur bei den 
städtischen Flußbadeanstalten beschäftigt. 
Der Geineindebeschluß vom 1908, betreffend die Be- 
willigung von Ruhegeld usw. für die ohne Pensionsberechtigung im 
Dienste der Stadt dauernd beschäftigten Personen ist auf v. Werder- 
mann nicht anwendbar, weil er erst nach einem zurückgelegten Alter 
von 50 Jahren in den Dienst der Stadt getreten ist. Wir haben aber 
in Berücksichtigung der langen einwandfreien Dienstzeit des p. Werder 
mann beschlossen, ihm eine lausende Unterstützung von 576 M vom 
I. Januar 1918 zu gewähren. Diese Summe entspricht dem Ruhe- 
geld, das Werdermann beziehen würde, wenn der Gemeindebeschluß 
vom 1908 ans ihn Anwendung fände. 
18. Marz 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be 
schlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem 
Heizer Gustav Werdermann eine laufende Unterstützung von 
jährlich 576 Jt gezahlt wird. 
Berlin, den 30. Juli 1918. w 
Magistral der Kn i.gl Haupt- und Residenzstadt. 
I. B.: Straßmann. 
J. -Nr. 528 8t. V. 1/18. 
3S4. «orlage (I-Nr 400 Str Rg. IV/18) — zur Beschlußfassung 
betreffend Bewilligung einer laufenden Unterstützung 
für den ehemaligen Straßenreinigungsarbeiter Emil 
Maaß. 
Durch Beschluß der Gemeindebehörden vom 19. Oktober 1916 — 
Protokoll-Nr. 18, Gemeindeblatt Seite 480 — und vom 13. September 
1918 — Prolokoll-Nr. 23, Gemeindeblatt Leite 4M — ist dem ehe 
maligen Straßenreinigungsarbeiter Emil Maaß, jetzt wohnhaft in 
Zernitz, Ostpriegnitz, eine Unterstützung von 450 M jährlich, zuletzt 
bis 31. August 1918 bewilligt worden. 
Nach dem Gutachten des Vettrauensarztes ist eine Besserung im 
Befinden des p. Maaß noch nicht eingetreten, so daß die Arbeiisunfähig- 
keit noch fortbesteht. 
Nach Auskunft des Zeruitzer Gemeindevorstehers ist Maaß weiterhin 
einer Beihilfe bedürftig. 
Ruhegeld kann ihm noch nicht gewährt werden, da eine Besserung 
nicht ausgeschlossen ist. 
Wir wollen ihm daher wiederum eine laufende Unterstützung aus 
ein Jahr bewilligen Ta die Unterstützung in der ungefähren '.Hohe 
des Ruhegeldes festgesetzt werden soll, und da das Ruhegeld des p. Maaß 
sich infolge erhöhter Invalidenrente vermindern muß, käme nur noch 
eine laufende Unterstützung von 408 .M in Betracht. 
Wir ersuchen daher zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem 
ehemaligen Straßenreinigungsarbeiter Emil Maaß vom 1. September 
1918 ab auf ein Jahr eine laufende Unterstützung von 408 M 
gewährt wird. 
Berlin, den 24. Juli 1918. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V. Straßmann. 
J.-Nr. 533 8t. V. 1/18. 
383. Borlage (J.-Nr. 1000 G. B. 3/18) — zur Beschlußfassung —, 
über die Be villigung einer laufenden Unterstützung an 
die Mutter eines auf dem Felde der Ehre gefallenen 
Stadtsekretär». 
Tic Mutter des am 1. Oktober 1916 'gefallenen Stadtsekretärs 
Fritz Reisserr, Frau Auguste Reissert, geb. Bessel, NW., SBidef* 
straße 67 woh chaft, hat um Gewährung einer laufenden Unterstützirug 
gebeten. 
Der Stadtsekretär Fritz Reissert stand seit dem 1. Mai 1906 
im städtischen Dienst und war am 1. Januar 1913 zum Stadtsekretär 
ernannt worden. Er hatte in allen Dienststellen, in denen er tätig 
ivar, zur vollen Zufriedenheit gearbeitet. Am 23. Februar 1916 wurde
	        
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