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Volume No. 21 (340-370), 1918/08/31

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Be 
soldungsordnung der Handels- und Gewerbelehrerinnen dahin geändert 
werde, daß die angestellten Handels- und Gewerbelehrerinnen das 
Gehalt der Gemeindelehrerinnen und eine pensionssähige Zulage von 
40!) Je mit der Maßgabe beziehen sollen, daß sie die erste Gehalts 
steigerung bereits nach 3 Jahren, statt nach 7 Jahren, erhalten, also 
das Höchstgehalt nach 27 Jahren, statt nach 81 Jahren, erreichen. 
Berlin, den 22. Juli 1918. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 514 St. V. 1/18. 
3«2. Borlagc (J.-Nr. B. III 816 Wasser/18) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Erhöhung des Wasserpreise» 
für die Bersorgung des Königlichen Instituts für Binnen 
fischerei, sowie der Anstalt für da» Seezeichenversuchs 
feld am Müggelsee bei Friedrichshagen mit städtischem 
LeitungSwaffer. 
Die geehrte Versammlung hat sich durch Beschluß vom 30. Mai 1907 
— Protokoll 20 (Gem.-Bl. S. 237) — mit der Versorgung des un 
mittelbar neben unserem Wasserwerk gelegenen Königlichen Instituts 
sür Binnenfischerei am Müggelsee mit städtischem Leitungswasser zum 
Preise von 10 H für das Kubikmeter also zu dem auch mit der Ge 
meinde Friedrichshagen vereinbarten Satze einverstanden erklärt. Wir 
nehmen auf unsere Vorlage — 456 — vom 10. Mai 1907 Bezug. Da 
das dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ebenfalls unterstehende 
Seezeichenversuchsfeld am Müggelsee seinerzeil auf der fraglichen Fläche 
des genannten Instituts mituntergebracht war und erst später neben 
dem Königlichen Institut für Binnenfischerei auf einem besonderen 
Grundstück ein eigenes Gebäude erhalten hat, haben wir auf dessen 
Bitte in Anbetracht der Gleichheit der Gründe auch diesem ebenfalls 
wissenschaftliche Zwecke verfolgenden Institut städtisches Leitungswasser 
zum ermäßigten für Friedrichshagen inaßgebenden Preise von 10 
geliefert. 
Die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere die 
Hoheit Löhne, Kohlen- und Materialpreise haben uns nun vom 1. April 
1918 ab gezwungen, mit Genehmigung der geehrten Versammlung den 
allgemeinen Wasserpreis für 1 odm von 15 ,5, um 2 1 J a $ zu er 
höhen. Dies nötigt uns, auch in solchen Einzelfällen, wo wir aus be 
sonderen Gründen einen ermäßigten Wasserpreis gewährt haben, eine 
entsprechende Erhöhung eintreten zu lassen. Wir beabsichtigen daher, 
sür das an das Königliche Institut für Binnenfischerei und an die 
Anstalt für das Seezeichenversuchsfeld am Müggelsee gelieferte Wasser 
an Stelle eines Wasserpreises für 1 obm von 10 .5, vom 1. April 1918 
ab einen solchen von 12'/z $ zu fordern und ersuchen daher ergebenst 
um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß das für 
das Königliche Institut für Binnenfischerei, sowie für das Seezeichen 
versuchsfeld ani Müggelsee erforderliche Leitungswasser vom 
1. April 1918 ab zum Preise von 12 1 /* A für 1 cbm aus deni 
städtischen Wasserwerk Müggelsee abgegeben wird. 
Berlin, den 26. Juli 1918. 
Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t H. 
J.-Nr. 519 8t V. 1/18. 
363. Vorlage (J.-Nr. 856 V. B. 1/18) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend Bau einer Fuhrwerkswage auf dem städtischen 
Kohlen platz Stralauer Platz 35. 
Die auf dem städtischen Kohlenplatz Stralauer Platz 35 vorhandene 
Fuhrwerkswage ist in vieler Beziehung veraltet und genügt den an sie 
;u stellenden Ansprüchen nicht mehr. Die Brückengröße genügt nur 
für mit Pferden bespannte Kohlenwagen; die jetzt vielfach für uns 
arbeitenden Lastautomobile, deren Radbreite erheblich größer ist, können 
nicht gewogen werden. Außerdem kommen häufig Gewichtsdifferenzen 
der vom Kohlenplatz ausgehenden Sendungen bei Nachwiegungen in 
einzelnen Anstalten vor, welche zum Teil auf mangelhaftes Wiegen 
der Wage, zum Teil aus Irrtümer des bedienenden Arbeiters zurück 
zuführen sind. Dies kann nur durch Einbau eines Sicherheitsdruck 
apparates neuesten Systems, der sowohl Irrtümer wie absichtliches 
Falschwiegen ausschließt, beseitigt werden. Auch ist die alte Wage für 
die jetzt zur Verwiegung kommenden Lasten zu schwach (Tragfähigkeit 
10000 kg), so daß mehrfache Reparaturen und Störungen durch lleber- 
lastung eingetreten sind. 
Wir haben deshalb den Einbau einer neuen Fuhrwerkswage auf 
dem städtischen Kohlenplatz in Aussicht genommen und die bekanntesten, 
uns vom maschinentechnischen Bureau der Tiefbaudeputation empfohlenen 
Firmen zu Angeboten aufgefordert. Wir haben uns nach technischer
	        
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