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gezahlt erhält unb, falls es den Tob der Mutter nicht erlebt,
an seiner Stelle seinen Abkömmlingen zusammen 25 600 .U,
nach Stammelt verteilt, zugewendet werden.
Die Akten sind unter Rückerbittung beigefügt,
Berlin, den 25. Mai 1918.
Magistrat der Kömgl. .vmiui: und ,')»•.•;eil,',nabt,
W e r in ii t h.
J-Nc, 381 8t, V, 1/18,
28t». Vorlage lJ -Nr. 1376 Lrod, 1/18) zur Beschlußfassung
betreffend d e 'Wahl eines Ltadtve ordneten in das
Kuratorium der Heiman i-Vrchlcrftiftung.
Tie Wahlp riobe des durch Beschluß d r Sladtverordnetenver-
sa ttinlung vorn 11, Februar 1916 Prot Nr. 11 — an Stelle des
verstorbenen Stadtverordneten Sachs zum Mitgliede des Äuraloriums
der Heimann-Breßlerstiftnug gewählten Stadtverordneten Galland ist
abgelaue»,
Tie Versammln g ersuchen wir, die Neuwahl eines Mitgliedes
bezw. die Wiederwahl des bisherigen Mitgliedes ans vier Jahre
gemäß ^ 4b des Statuts gefälligst vorzunehmen,
Berlin den 27, Mai 1918
Magistrat der Konigl, Haupt« und Residenzstadt,
W e r ni u t h,
I. Nr, 385 8t. V. 1/18,
287. Vorlage (J-Nr, 134 8ob, 1 spec. 18) — zur Beschluß
fassung . betreffend Bewilligung einer Pension an
den raubstninmenlehrer Julius Arendt.
Ter Lehrer an der städtischen Tanbstummenschule Julius Arendt,
geboren am 6, August 1853, hat bei uns den Antrag gestellt, ihn
vorn 1. Oktober 1918 ab in den Ruhestand zu versetzen. Da er zu
diesem Zeitpunkte das 65. Lebensjahr vollendet hat, ist seinem Gesuche
ohne weiteres stattzugeben. Seine gesetzliche Pension beträgt nach der
mit der Bitte um Rückgabe hier beigefügten und von ihm als richtig
anerkannten Pensionsberechuuug 4 215 M jährlich.
Wir beantragen daher zu beschließen:
Dir Versammlung erklärt sich mit der Zahlung einer jährlichen
Pension von 4 215 J6 an den am 1. Oktob r 1918 in den Ruhestand
tretenden Tanbstummenlehcer Julius Arendt einverstanden,
Berlin, den 28, Mai 1918.
Magistrat der König!. Haupt« und Residenzstadt.
W e r in u t h.
J.-Nc, 388 8t. V. 1/18.
288. Vorlage <J,-Nr, 512 B G, 2/18) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Gewährung einer Entschädigung an den
ständigen Vertreter des Stadtmedizinalrats in feiner
Eigenschaft als Leiter des Medizinalamtes der Stadt
Berlin.
Im Fall der Behinderung des Siadtmedizinalrats wird dieser
in der Leitung des Medizinalamtes durch einen vorn Oberbürgermeister
aus der Zahl der Abteilungsvorsteher ernannten Beamten vertreten.
Diesem sind alle Angelegenheiten von nicht grundlegender Bedeutung,
die ben gewöhnlichen laufenden Geschäftsgang betreffen, übertragen.
Ferner liegt ihm ein für allemal die Vertretung des Stadtmedizinalrats
in allen Haus-, Betriebs- und Anschaffungsangelegenheiten, die nicht
mehr als 160 M Kosten verursachen und nicht zu einer Etatsüber-
jchreitung führen, ob.
Durch die Führung der Dienstgeschäste als Vertreter dürfen die
Dienstobliegenheiten als Abteilungsvorsteher selbstverständlich nicht leiden.
Die dem betreffenden Abteilungsvorstehcr obliegende Aibeitsmenge hat
dadurch einen recht beträchtlichen Umfang angenommen.
Mit Rücksicht aus die Mehrarbeit haben wir dem ständigen
Vertreter des Stadtmedizinalrats eine Entschädigung von 1 500 M
jährlich bewilligt. In Derselben Höhe bezieht der Vertreter des Stadt
schulrat • für die Volksschulen eine Entschädigung.
Wir bitten daher um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Bewilligung einer Ent
schädigung von 1500 M jährlich an den ständigen Vertreter des
Sta tmedizinalrats einverstanden.
Berlin, den 30. Mai 1918,
Magistrat der Königl. Haupt« und Residenzstadt,
Wermut h.