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274. Vorlage (Tgb.-Nr. 300 Hk. 18) - zur Beschlußfaffung —,
betreffend eine andere Regelung der Ausbefferungs-
arbeiten an den Dächern der beiden Lagerhäuser des
OithafenS.
Bei der Durchführung der Ausbesserungsarbeiten an den Dächern
der beiden Lagerhäuser des Osthafens gemäß Stadtverordnetenbeschluß
von, 28. Februar 1918 — Prot. Nr. 24 — hat sich herausgestellt, daß
die Schäden beträchtlicher sind als bisher angenommen wurde. Nament
lich die Dachsteine auf der Nordseite der fl'chsten Dachteile sind infolge
ihrer schon in der Vorlage vom 23 Februar 1918 (Nr 94) dargelegten
Mangelhaftigkeit und infolge der außergewöhnlich ungüustigenWitlerungs-
verhältnisse im Winter 1917/18 besonders schadhaft geworden Als
Ergebnis von erneuten Besichtigungen sind so.gende Leitsätze aufzustellen:
1. Eine völlige Neueindeckung beider Lagerhäuser dürste, sobald es
die Verhältnisse gestatten, unumgänglich notwendig sein.
2. Hiernach erscheint -es nicht zweckmäßig. jetzt durch umfangreiche
Ausbesserungen unter teilweiser Verwendung des alten Materials
beträchtliche Kosten aufzuwenden.
Tie bisherig» Ausbesserungen auf Grund des Sladtverordireten
beschlusses vom 28. Februar 1918 erstreckten sich aus die Neudeckung
sämtlicher Fenster aus den flachsten Dach eilen neben dem Mittelbau
und eines großen Teiles der Dachsenster in den ebenfalls flacheren
Bauwerksteilen au den Giebeln, solvic aus eine teilweise Auswechselung
der schadhaften Dachsteine an den übrigen Dachflächen, wodurch bisher
insgesamt etwa 17 000 M Ausgaben ent funden sind.
Da die Focisetzuiig der gründlichen Ausbesserung der flachsten
Tachteile, welche auf der Norüjeite die größten Schäden aufweisen,
erhebliche Summen erfordern würde, ohne Gewähr für einen endgültigen
Erfolg zn bieten, wird vorgeschlagen:
1. von einer weiteren Neudeckung der Dachfenster abzusehen,
2. die flachsten Dachteile aus der Nordseite der Gebäude in einem
Umfange von zusammen rund 1 050 gm mit neuem unbedingt
wetterbeständigem Material neu zu decken und
3. die übrigen Dachflächen in diesem Jahr nur gründlich aus
zubessern.
Vorstehende Maßnahmen >verde.i etwa weitere 30 000 M Kosten
verursachen, welche aus den Vorbehaltsmitteln bei Kap. XIII 2 ent
nommen werden können. Es ist zu erwarten, daß durch die völl ge
Neudeckung der flachsten Dachteile die Schäden au diesen Stellen end
gültig beseitigt werden, so daß die Enlsck)eivung über die Art der späteren
gänzlichen Neudeckung von dem erzielten Erfolg abhängig gemacht
werden kann.
Da die in den Lagerhäusern befindlichen Mehlbestände vor den
schädlichen Einflüssen der Witterung unbedingt geschützt werden müssen,
haben wir den Auftrag bereits erteilt.
Wir ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Ausführung der in der
Vorlage vong 31 Mai 1918 zu 1—3 genannten Arbeiten einverstanden
und genehmigt die Entnahme der weiter erforderlichen Mittel von
etwa 30000 M aus den Vorbehaltsmitteln des Kap. XIII 2 für 1918.
Berlin, de» 31. Mai 1918
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
Wermut h.
I. Nr. 392 8t. V. 1/18.
27». Vorlage (J.-Nr. 103 Wahl 18) zur Veschlußfaffuug
betreffend die Teilung des Stadtbezirks 77.
Die Seelen gl l des Stadtbezirks 77, welche nach der letz en
allgemeine» Volkszählung 9 110 betrug, ist durch den Bau mehrerer
Häuser in der Müllenhosfstraße weiter gewachsen und wahrscheinlich
aus über 10 000 gestiegen Tie Erledigung der Bezirkssachen wird
durch die Grüße des Bezirks sehr erschwert, weshalb wir die Teilung
des Stadtbezirks beschlossen haben.
Es sollen fortan bestehen:
a) der Stadtbezirk 77 A
aus den Grundstücken
Boeckhstraße 1 — 12 und 45—55,
Dieffenbackiftraße 04, 05,
Grimmstraße 1—9 und 21—30,
Pl i unser 75 94,
Am Urban 20.
d) der Stadtbezirk 77ö
aus den Grundstücken
Diestenbachstraße 1—19, 57—63, 60—70,
Grimmstraße 10—20,
Müllenhofsstraße 1—9, 12 18,
Am Urban 1—19,
Urbanstraße 22 24, 138-150.