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Volume No. 17 (249-253), 1918/05/11

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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eine Zwischenfestsetzung vornehmen, ohne sich für die Zukunft festzu 
legen. Soviel sei gewiß sicher, daß Löhne und Entgelt wohl niemals 
wieder einen so niedrigen Stand wie vor dem Kriege erreichen werden 
und selbst in der nächsten Zeit nach Friedensschluß würden etwaige 
Rückgänge in wesentlichem Umfange nicht zu erwarten seien. Mau 
möge daher im Prinzip das Bedürfnis einer Erhöhung des gellenden 
Ortslohnes anerkennen und dem Antrage, die Erhöhung anzuregen, 
zustimmen, um einem Teile der Bevölkerung den sich hieraus er 
gebenden Vorteil zuzuwenden. 
Die Herren Magistratsvertreter erklären, die Frage der evtl. 
Erhöhung der Ortslöhne und der Sachbezüge habe die Regierung selbst 
bereits in Fluß gebracht. Die zuständigen Minister chätten die Ober- 
versichernngsämter zur Prüfung aufgefordert, dabei aber zu bedenken 
gegeben, daß ein späteres Herabgehen auf niedrigere Sätze in Friedens 
zeiten mit großen Schwierigkeiten verknüpft sein würde und daß dem 
gemäß Zurückhaltung empfohlen sei Tie Sache sei loeiter gegeben an 
das Bersicherungsaint der Stadt Berlin und dieses sei der Meinung, 
daß z. Zt. eine Erhöhung nicht stattfinden solle. Es habe im wesent 
lichen Bedenken, daß niemand mit Sicherheit die Entwickelung der 
Löhne beurteilen könne, und daß in der Tat ein späteres Herabgehen 
der Sätze in Friedenszeiten für den Fall einer Aenderung recht miß 
lich sein könnte. Die fetzigen Verhältnisse seien in keiner Weise ge 
festigt. Eine wesentliche Benachteiligung der Versickerten ergebe sich aus 
den bisherigen Zuständen nicht. Interessiert sei in der Hauptsache die 
Krankenversicherung und hier sei für die ständigBeschäftigteu der Grundlohn 
maßgebend, der laut Bundesratsverordnung erhöht werden könne und 
auch erhöht sei, ebenso können Zuschläge zum Krankengeld gegeben 
werden. Die Zahl der unständig Beschäftigten — für die die Er 
höhung fast allein in Betracht käme — sei verhältnismäßig gering. 
Mit Ausnahme des Kreises Teltow und der Stadt Spandau, die für 
eine 500/oige Erhöhung des Ortslohnes als Zwischenfestsetzung ein 
getreten seien, hätten bis jetzt alle übrigen zum Oberversicherungsamt 
Groß Berlin gehörigen Versicherungsämter sich angesichts der jetzigen 
ungefestigten Verhältnisse ablehnend verhalten. Durch die Erhöhung 
würde eine große Zahl Versicherter, z. B. Werkmeister. Betriebs- 
beanite u. a., infolge Ueberschreitung der Grenzen für die Versicherungs- 
pflicht ausscheiden; ob dies erwünscht sei, fei zweifelhaft. Dessen un 
geachtet habe die Verwaltung beim städtischen Arbeitsnachweise Er 
mittelungen angestellt und Zahlen gesammelt von den bedeutendsten 
hiesigen Orts-, Betriebs- und Jnnungskrankenkassen und vom hiesigen 
Statistischen Amt, die sie im Falle weiterer Beratungen in Verfolg 
dieses Antrages verwenden werde. 
Es wird entgegnet, daß alle 4 Fahre sowieso eine Neufestsetzung 
zu erfolgen habe, die Rechtslage sei unzweiselhast, das Oberversicherungs 
amt sei berechtigt, die Neufestsetzung vorzunehmen und diese sei zu 
erstreben, da die Verhältnisse anormal noch auf lange Zeit hinaus 
bleiben werden. 
Ein Mitglied des Ausschusses erklärt, für den Antrag nicht 
stimmen zu können, weil im Falle einer Neufestsetzung eine große 
Anzahl Versicherter auch die für freiwillige Versicherungen geltenden 
Grenzen überschreiten ' und so zum Austritt gegen ihren Willen ge 
zwungen würden. Tie Zahl dieser Personen würde um so mehr wachsen, 
als das außerhalb des Arbeitsveroienstes liegende Einkommen bei 
Bemessung der Grenzen hinzugerechnet würde 
Bei der Abstimmung wird der Antrag der Stadtv. Barkowski 
u. Gen. mit 9 gegen 1 Stimme angenommen, so daß der Versammlung 
vorgeschlagen wird, wie folgt zu beschließen: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat 
a) beim Oberversichcrungsamt Groß Berlin dahin vorstellig zu 
werden, daß dasselbe den Ortslohn (§ 149 Reichsversicherungs 
ordnung) für Berlin bereits jetzt erhöht: 
b) das Versicherungsamt Berlin zu ersuchen, den Wert der 
Sachbezüge (§ 160 Reichsversicherungsordnung) einer Neu 
regelung zu unterziehen. 
Zum Berichterstatter ist der unterzeichnete Vorsitzende geivähll. 
V. >v. o. 
B r u n z l o w. 
250. Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend sormeüe 
Aenderungen des Ortsftatuts zum Schutze der Stadt 
Berlin gegen Verunstaltung. 
Infolge Uebertragung der Baupolizei auf die Stadtgcnieinde wird 
der Form nach eine Aenderung des Ortsstatuts zum Schutze der Stadt 
Berlin gegen Verunstaltung vom 14. November/16. Dezember 1913 
erforderlich Nach diesem Ortsstatut, von dem ein Abdruck beigefügt 
ist, ist vor Erteilung oder Versagung der baupolizeilichen Genehmigung 
der Magistrat und im Fall auch der Sachverständigenbeirat zu hören. 
Nach § 6 des Statuts gehörte dem aus 7 Mitgliedern bestehendem 
-Beirat auch ein technisches Mitglied der Abteilung 111 des Königlichen 
Polizeipräsidenten an. Dafür muß es — unter § 6c — nunmehr 
heißen, ,.einem technischen Mitgliedc der städtischen Baupolizei" und
	        
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